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Malte Krüger zur Beschulung von Heimkindern
Presseinformation Nr. 26.149 08.05.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 7 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:Heimkinder haben ein Recht auf Bildung, unabhängig vom eigentlichen Wohnort Sehr geehrte Frau Präsidentin,wir alle haben ein Interesse daran, dass Menschen in Schleswig-Holstein sich bilden können, egal, ob sie nun aus Schleswig-Holstein oder dem innerdeutschen Ausland kommen. Es geht bei diesem Thema also auch um Gleichberechtigung zwischen Kindern und Jugendlichen unabhängig vom eigentlichen Wohnort!Uns beschäftigt das Thema hier nun in der dritten Legislaturperiode. In den letzten zehn Jahren wurden zwei Erlasse von Seiten des Bildungsministeriums erstellt. Wenn ich die Debatte aus 2017 und 2021 richtig aus der Ferne verfolgt habe, ging es dabei neben einer rechtlichen Klarstellung auch um eine verbesserte Datengrundlage, die wir auch für eine politische Bewertung brauchen.Als wir das Thema im Bildungsausschuss in dieser Legislaturperiode im Januar 2023 besprochen haben, haben das Bildungsministerium und das Sozialministerium gesagt, dass geschaut werden muss, ob die Erlasse zu einer Verbesserung der Situation führen. Und tatsächlich scheint zumindest die Datenlage etwas klarer geworden zu sein. Es haben auch Gespräche und Runde Tische stattgefunden und ich fände es gut, wenn wir bei der kommenden Befassung im Bildungsausschuss von diesen Gesprächen berichtet bekommen.Während vor ein paar Jahren das Land nicht wusste, wo und wie die Kinder in Heimeinrichtungen beschult wurden, ist die Meldepflicht jetzt gültige Rechtslage. Damit müssen alle Kinder im schulpflichtigen Alter unverzüglich nach der Aufnahme in die Einrichtung dem Schulamt gemeldet werden. Zum Stichtag 01.09.2025 wurden 414 sogenannte „Heimkinder“ aus anderen Bundesländern an allgemeinbildenden schulamtsgebundenen Schulen beschult. 213 wurden zu diesem Zeitpunkt anderweitig gebildet. Problematisch ist es aber, wenn eine Erziehungshilfeeinrichtung ihrer Meldepflicht nicht nachkommt. Und laut unserer damaligen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni kommt es vor, dass Erziehungshilfeeinrichtungen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und es angeblich auch keine Konsequenzen habe. Das Problem ist allerdings, dass diese versäumten Meldungen schwer zu identifizieren sind. Über dieses Problem der schweren Identifizierung von möglichen versäumten Meldungen müssen wir sprechen, da das nicht durch eine Schulpflicht gelöst werden würde. Wir müssen hier auch gar nicht unbedingt über mögliche Sanktionsmöglichkeiten reden, denn die könnte es geben, bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Aber dafür müsste das Bildungsministerium oder die Heimaufsicht Kenntnis darüber bekommen, dass in Erziehungshilfeeinrichtungen Kinder untergebracht sind, die nicht gemeldet wurden. Da ist aber das Problem, da es sein kann, dass diese Kenntnis eben nicht vorliegt.Eine Lösung für dieses Problem könnte sein, dass die Bildungsangebote der Heime stärker kontrolliert werden, beziehungsweise die Bildungsverläufe der betroffenen Kinder stärker von Seiten des Bildungsministeriums verfolgt werden. Ein Stichwort ist hier auch wieder eine bundesweite Bildungs- oder Schüler-ID. Die Opposition hat ja recht mit dem Verweis auf die Landesverfassung und dem Recht auf Bildung. Bildung erstreckt sich aber nicht nur auf Schule. Deshalb wäre dies ein Ansatz, den wir im Bildungsausschuss vertiefen können.Bei der Behandlung müssen wir drei Dinge beachten:Natürlich sehen wir auch, dass die Schulpflicht eine Wirkung auf die Einrichtungen der Erziehungshilfe selbst hat und vor allem auf die Kinder und Jugendlichen, die dort leben. Was meine ich damit? Die unterschiedliche Regelung für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins bleibt nicht nur eine juristische Frage. Sie wirkt sich auch auf das Erleben der jungen Menschen aus. Wenn unterschieden wird, wer schulpflichtig ist und wer nicht, dann bleibt das in den Einrichtungen nicht folgenlos. Wir sprechen hier oft vor allem über rechtliche Rahmenbedingungen. Aber wir müssen auch sehen: Diese Unterscheidung wird in den Heimen wahrgenommen. Sie prägt den Alltag und beeinflusst, wie Kinder und Jugendliche sich selbst und ihre Situation erleben.Wenn wir eine pauschale Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen einführen würden, die nicht aus Schleswig-Holstein kämen, dann müsste eine Regelung für private Internate gefunden werden.Ich finde, dass eine Schulpflicht niemals dazu führen sollte, dass Kinder, die Schulangst haben oder die gerade in einer Phase sind, wo eine Regelschule der völlig falsche Ort für diese Kinder ist, zu einer Schule müssen! Das wäre wirklich fatal. Es muss also klar sein, dass es Ausnahmen für Schüler*innen gibt, die aufgrund von persönlichen Herausforderungen Probleme mit dem System Schule haben. Und auch hier müssen wir wieder für Gleichberechtigung sorgen, sowohl für Kinder mit Wohnort in als auch für Schüler*innen mit Wohnort in anderen Bundesländern.Vielen Dank!*** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de