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08.05.26 , 11:24 Uhr
CDU

Martin Balasus: TOP 7: Die bestehende Regelung stellt das Kind in den Mittelpunkt

Heimkinder | 08.05.2026 | Nr. 157/26
Martin Balasus: TOP 7: Die bestehende Regelung stellt das Kind in den Mittelpunkt Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Kinder und Jugendliche, die nicht ihre Wohnung oder Ausbildungsstätte in Schleswig- Holstein haben und in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht sind, können öffentliche Schulen besuchen. Von dieser Möglichkeit wird in der Regel Gebrauch gemacht. Die Landesregierung hält die geltenden Regelungen für angemessen.“
So antwortete zu Zeiten der Küstenkoalition das damals SPD-geführte Bildungsministerium auf eine Kleine Anfrage. Die entscheidende Frage heute lautet: Was hat sich seitdem geändert?
Die kurze Antwort ist: an den Fakten nichts. Die Regelung ist weiterhin angemessen – und ich möchte Ihnen gern erläutern, warum.
Zunächst einmal: Der Vorwurf, die Beschulung von Heimkindern sei nicht ausreichend gesichert, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Bereits Ende 2021 wurde deutlich: Rund 83 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen besuchen allgemeinbildende Schulen oder Förderzentren. Weitere 17 Prozent werden in den Einrichtungen der Erziehungshilfe unterrichtet.
Das zeigt: Der Zugang zu Bildung ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Und für die Fälle, in denen ein regulärer Schulbesuch vorübergehend nicht möglich ist, gilt eine klare Verpflichtung: Die Heimträger müssen sicherstellen, dass Unterricht anderweitig stattfindet. Kein Kind darf durchs Raster fallen!
Auch rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt. Der Erlass von 2021 „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ stellt klar: Diese Kinder haben einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Ziel ist ein zügiger, strukturierter Zugang – mit einheitlichen Verfahren.
Und genau das ist der richtige Ansatz. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei aller berechtigten Diskussion über Strukturen dürfen wir eines nicht vergessen – es geht


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de um Kinder. Um individuelle Lebensgeschichten. Viele Heimkinder tragen schwere Erfahrungen mit sich. Brüche in der Biografie, Unsicherheit, manchmal auch Traumata. Für sie ist Schule nicht immer sofort ein sicherer Ort.
Deshalb braucht es in manchen Fällen zunächst etwas Anderes: Stabilität, Vertrauen und Schutzräume. Diese Kinder müssen oft erst wieder schulfähig gemacht werden – behutsam, individuell, im eigenen Tempo. Und genau deshalb ist es richtig, den Einzelfall in den Mittelpunkt zu stellen und keine starre Lösung über alle hinwegzulegen.
Das bedeutet auch: Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe, es braucht feste Ansprechpartner sowie klare und verbindliche Absprachen. Genau diese Strukturen gibt es in Schleswig-Holstein – und sie funktionieren.
Hinzu kommt: Der überwiegende Teil der betroffenen Kinder hat seinen Hauptwohnsitz ohnehin hier im Land. Es handelt sich also um eine Aufgabe, die wir bereits verantwortungsvoll wahrnehmen.
Bleibt die Frage: Würde die von der Opposition vorgeschlagene Gesetzesänderung die Situation verbessern? Meine Einschätzung lautet: Nein.
Denn die Heimaufsicht ist schon heute verpflichtet, schulpflichtige Kinder unverzüglich an die Schulaufsicht zu melden. Sie ist verpflichtet, für deren Beschulung zu sorgen – und sie überprüft dies auch, notfalls unangemeldet.
Wenn wir nun zusätzliche Zuständigkeiten bei der Schulaufsicht schaffen, erzeugen wir vor allem eines: doppelte Verantwortung und mehr Bürokratie – aber keinen Mehrwert für die Kinder.
Im Gegenteil: In der Praxis wären der Schulaufsicht sogar Grenzen gesetzt. Ohne Zustimmung des Heimträgers darf sie Einrichtungen nicht einmal betreten. Anlasslose Kontrollen wären also gar nicht möglich. Das Ergebnis wäre kein besseres System, sondern ein komplizierteres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wollen das Beste für diese Kinder. Das eint uns.
Aber gute Politik bedeutet auch, funktionierende Strukturen anzuerkennen. Die bestehende Regelung gewährleistet Bildung, sie ermöglicht individuelle Lösungen und sie stellt das Kind in den Mittelpunkt. Genau das sollte unser Maßstab sein.



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