Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

08.05.26 , 11:36 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 7 "Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes"

08.05.2026 | Bildung
Anne Riecke zu TOP 7 "Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes" In ihrer Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der eine Ungerechtigkeit behebt, die zu lange übersehen wurde. Es geht um die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen – um junge Menschen, die bereits in schwierigen Lebenssituationen sind und denen das Recht auf Bildung nicht verwehrt werden darf.
Die aktuelle Regelung in § 20 unseres Schulgesetzes schafft eine unhaltbare Situation: Schüler und Jugendliche, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen und in Heimen oder Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, fallen durch ein rechtliches Raster. Sobald sie ihren ersten Wohnsitz nicht hier anmelden, sind sie faktisch nach dem Gesetz nicht mehr schulpflichtig. Gerade in dieser entscheidenden Phase benötigen sie jedoch Stabilität, Struktur und Bildung am dringendsten. Das verstößt gegen unsere Landesverfassung. Dort ist klar verankert: Alle Kinder und Jugendlichen, die hier leben, haben das Recht auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung. Eine Unterscheidung nach dem Wohnstatus ist mit diesem Anspruch unvereinbar.
Unser Gesetzentwurf ist pragmatisch und zielgerichtet. Wir ergänzen die Schulpflicht um den Begriff des ‚gewöhnlichen Aufenthalts‘. Das ist ein bewährtes Konzept – es orientiert sich an der tatsächlichen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, nicht an administrativen Feinheiten. Gleichzeitig streichen wir die Ausnahmeregelung für Heime und Familienpflegestellen. Damit schaffen wir Klarheit und Gleichberechtigung. Die Botschaft ist unmissverständlich: Egal wo ein junger Mensch in unserem Land lebt – ob bei den Eltern, in einer Pflegefamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung – er oder sie hat das Recht und die Pflicht, zur Schule zu gehen. Schule bedeutet mehr als Unterricht. Sie ist Ort der Orientierung, des sozialen Lernens, der Chancengleichheit. Gerade für Kinder in schwierigen Situationen ist ein strukturierter Schulalltag oft die stabilisierendste Maßnahme, die wir ihnen bieten können.
Aber – und das möchte ich deutlich sagen – ein Gesetz allein reicht nicht aus. Wir müssen unsere Schulen auch mit den notwendigen Ressourcen ausstatten. Das bedeutet konkret: zusätzliches Personal in den Klassenzimmern, spezialisierte Lehrkräfte, die mit traumatisierten oder verhaltensauffälligen Kindern arbeiten können. Und es bedeutet vor allem: mehr Schulsozialarbeit. Diese jungen Menschen brauchen Ansprechpartner vor Ort, Menschen, die ihre Geschichten kennen, die vermitteln zwischen Schule und Jugendhilfe, die niedrigschwellig erreichbar sind. Schulsozialarbeiter sind nicht Luxus – sie sind Notwendigkeit. Sie helfen beim Übergang in den Schulalltag, sie bauen Vertrauen auf, sie erkennen, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Ohne diese Unterstützung würden wir diese jungen Menschen mit einem Gesetz zwar formal ins Klassenzimmer bringen, ihnen aber nicht wirklich helfen können. Wir wissen: Diese Änderung hat praktische Konsequenzen. Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen müssen zusammenarbeiten. Das erfordert Abstimmung, manchmal auch Flexibilität. Aber das ist nicht unmöglich – andere Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir in Personal investieren, in Schulsozialarbeiter, in spezialisierte Unterstützung. Das hilft nicht nur den Kindern, die eh schon einen schweren Start ins Leben haben. Es hilft der ganzen Schulgemeinschaft.
Mit diesem Gesetz – und der notwendigen Personalausstattung – investieren wir in die Zukunft dieser jungen Menschen. Wir sagen ihnen: Ihr seid Teil dieser Gesellschaft, eure Bildung zählt, eure Chancen sind genauso wichtig wie die anderer Kinder. Und wir meinen es ernst damit. Das Gesetz könnte zum 1. August 2026 in Kraft treten – ein Startdatum, das symbolisch für einen Neuanfang stehen könnte.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen