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08.05.26 , 12:05 Uhr
SSW

Rede zu Protokoll gegeben: Keine kurzsichtige Sparmaßnahme auf Kosten psychisch Erkrankter

Presseinformation Kiel, den 08.05.2026

Rede zu Protokoll gegeben


Christian Dirschauer TOP 22, 23 + 41 Psychotherapeutische Versorgung nicht gefährden, Psychotherapeutische Versorgung sichern - Honorarkürzungen aussetzen, faire Vergütung gewährleisten und Psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht und wohnortnah weiterentwickeln Drs. 20/4282, 20/4283 und 20/4386

„Statt über Kürzungen, müssen wir uns dringend Gedanken darüber machen, wie wir eine zukunftssichere und bedarfsdeckende Versorgung sicherstellen“
Die Antragslage zu diesem Tagesordnungspunkt ist mehr als eindeutig. Offensichtlich will hier niemand Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung hinnehmen. Zwar sind nicht alle Anträge gleich konkret. Aber diese grundsätzliche Einigkeit hier im Haus ist für sich genommen ein gutes Zeichen. Sie ändert aber leider erstmal nichts an der bitteren Realität. Denn wie wir wissen, bekommen Psychotherapeutinnen und -therapeuten seit dem 01.04. dieses Jahres pauschal 4,5 Prozent weniger Geld für ihre Arbeit. Wenn man sich bewusst macht, dass wir in Zeiten multipler Krisen leben. Und wenn man bedenkt, dass viele insbesondere junge Menschen bis heute unter den Nachwirkungen der Pandemie leiden und die Nachfrage nach Psychotherapie auf einem historischen Höchststand ist. Dann wird die Absurdität dieser Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschuss überdeutlich.
Um ehrlich zu sein hat mich dieser Beschluss, der im Übrigen gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen wurde, erstmal sprachlos gemacht. Schließlich reden wir beim Bewertungsausschuss über eine Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung, die durchaus kompetent besetzt ist. Dass man hier eine fachlich so grundfalsche Entscheidung trifft, verwundert doch sehr. Die Kassen begründen diesen Schritt mit einem nicht wirklich sauber errechneten Honorarvergleich innerhalb der Ärzteschaft. Fakt ist aber, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im einheitlichen Bewertungsmaßstab zu den am niedrigsten vergüteten Facharztgruppen gehören. Und auch der Verweis auf steigende Strukturzuschläge macht diese
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Honorarkürzung nicht besser. Denn diese Komponente der Vergütung für Personal und Verwaltung wird zwar rückwirkend zum 01. Januar 2026 um 14,25 Prozent angehoben. Doch im Ergebnis stehen selbst Praxen, die diese Zuschläge in voller Höhe erhalten, vor einer Honorarminderung von immer noch rund 2,8 Prozent.
Ganz ehrlich: Über das Argument der Kosteneinsparung hinaus entbehrt dieser Schritt jeglicher rationalen Grundlage. Ich teile die Einschätzung der Psychotherapeutenkammer, die den Beschluss als, ich zitiere, „beispiellose Entwertung psychotherapeutischer Arbeit und psychischen Leids“ bezeichnet. Fakt ist, dass die ambulante Psychotherapie lediglich 0,7 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. Und die Kammer verweist völlig zu Recht darauf, dass jeder in Psychotherapie investierte Euro einen gesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro generiert. Denn sie verringert nicht nur menschliches Leid, sondern sorgt in vielen Fällen auch ganz konkret für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit oder der sozialen Teilhabe. Eine Kürzung in diesem Bereich ist also auch rein ökonomisch betrachtet widersinnig.
Längst werden Vermutungen laut, dass diese Maßnahme nur ergriffen wurde, um den Druck auf die therapeutischen Praxen zu erhöhen. Nach dem Motto: Wer pro Therapieeinheit geringer vergütet wird, macht am Ende mehr Stunden. Aber selbst, wenn dies wirklich das Kalkül sein sollte, geht die Rechnung doch von vorne bis hinten nicht auf. Denn die therapeutische Arbeit ist nun mal so gut wie vollständig zeitgebunden, so dass eine Kompensation durch höhere Fallzahlen nicht möglich ist. Im Ergebnis wird die Arbeit als Psychotherapeutin oder -therapeut also schlichtweg unattraktiver. Denn neben konkreten Gehaltseinbußen ist auch die Planungssicherheit der Praxisinhaber gefährdet. Sie können die Kürzung natürlich nicht einfach an ihre Beschäftigten weiterreichen, so dass dieser Beschluss auch aus unternehmerischer Sicht hochproblematisch ist.
Leider gefährdet die beschlossene Honorarkürzung aber nicht nur den laufenden Praxisbetrieb, sondern auch die langfristige psychotherapeutische Versorgung. Sie verschlechtert die ohnehin problematischen Rahmenbedingungen für die entsprechende Weiterbildung noch zusätzlich. Denn ein relevanter Teil der ambulanten Weiterbildungskosten für den psychotherapeutischen Nachwuchs wird über die Honorare refinanziert. Und sinkende Entgelte gefährden demnach unmittelbar die Qualifizierung künftiger Generationen. Vor diesem Hintergrund sage ich für den SSW ganz deutlich: Diese absolut kurzsichtige Sparmaßnahme auf Kosten psychisch Erkrankter ist völlig inakzeptabel und muss schnellstmöglich korrigiert werden. Und mehr noch: Statt über Kürzungen, müssen wir uns dringend Maßnahmen für eine zukunftssichere und bedarfsdeckende Versorgung sichern. Geeignete Vorschläge liegen in Form unseres Antrags vor. Die Koalition muss sich dringend in diesem Sinne einsetzen und sich insbesondere gegenüber dem Bund für eine Rücknahme der Kürzung und verbesserte Rahmenbedingungen einsetzen.

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