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08.05.26 , 14:30 Uhr
B 90/Grüne

Silke Backsen zur Regulierung invasiver Arten wie Nutria, Marderhund und Waschbär

Presseinformation Nr. 26.152 08.05.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 53 – Regulierung invasiver Arten stärken - Nutria, Marderhund und Waschbär im Fokus Dazu sagt die naturschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:
Unsere Deiche und Ökosysteme müssen vor invasiven Arten geschützt werden Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden heute Nachmittag über die Regulierung invasiver Arten, wie zum Beispiel Nutria, Marderhund und Waschbär. Aber was sind invasive Arten?
Im Naturschutz werden diejenigen gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten zum Beispiel mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese. Sie können Lebensräume, aber auch Struktur und Funktion von Ökosystemen verändern. Die Übertragung von Krankheiten und auch die Prädation können eine große Rolle spielen.
Der Marderhund kommt ursprünglich aus dem fernöstlichen Asien. Seit 1960 breitet er sich in Deutschland aus und hat als Neozooe keine natürlichen Feinde. Nach der Berner Konvention von 1999 soll die Ausbreitung invasiver Tierarten wie zum Beispiel die des Marderhundes streng kontrolliert werden. Im Jahr 2017 beschloss die Europäische Kommission mit einer Durchführungsverordnung die Aufnahme des Marderhundes in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung.
Die Nutria kommt ursprünglich aus Südamerika – aus subtropischen Gebieten. Bei uns in Deutschland ist die Nutria an etlichen Gewässern in allen Bundesländern zu finden. Eine rasante Verbreitung findet in Deutschland zwar nicht statt. Die bei uns verwilderten Farmtiere finden kein optimales Klima. Allerdings hat sich die Population in Deutschland laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2022 aufgrund milder Winter und der Fütterung der Tiere zwischen 2015 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Nutria ist ebenfalls in die Liste invasiver gebietsfremder Arten aufgenommen worden, was auch die Einfuhr und Zucht streng verbietet. Die Art zählt zu den 100 der weltweit schlimmsten invasiven gebietsfremden Arten! Die Nutria richtet erhebliche Schäden an Wasserbauanlagen an, da sie Deichanlagen und Uferbereiche unterhöhlt. Sie kann Uferröhrichte durch Fraß stark schädigen und damit auch die Lebensräume seltener Arten. Die von Nutrias geschaffenen Hohlräume sind relativ groß, die dadurch entstehenden Einstürze im Erdreich und auch an den Deichen stellen eine ernstzunehmende Gefahr dar.
Marderhund, Waschbär und Nutria gehören nach der Schleswig-Holsteinischen Jagdzeitenverordnung zu den jagdbaren Tierarten - über die im Bundesjagdgesetz aufgeführten Tiere hinaus. Es gelten für diese Tierarten keine weiteren Schonzeiten. Eine ganzjährige Bejagung ist möglich, außer während der nach § 22 Bundesjagdgesetz zu berücksichtigenden Setzzeiten, in denen noch nicht selbständige Jungtiere geführt werden. Für Nutria, wie auch für Wildkaninchen, Füchse und Dachse, gilt diese Schonfrist in der Setzzeit im Bereich von Deichen nicht. Dies haben wir in dieser Wahlperiode erst vor zwei Jahren geändert. Und sogar der Einsatz von Nachtsichttechnik ist seitdem für die Bejagung von Nutria erlaubt.
Der Schutz unserer Deiche ist in unser aller Interesse. Die Verhinderung von Schäden dient dem Allgemeinwohl. Wir nehmen die Gefährdung der Deichsicherheit ernst und genau deshalb haben wir ja auch bereits Änderungen vorgenommen.
Es hat sich gezeigt, dass mit der rechtlichen Ermöglichung all der oben genannten Punkte allein noch keine ausreichende Bestandsreduktion erzielt werden konnte. Die Bejagung ist aufwendig, der Einsatz entsprechender Fangtechnik kostenintensiv. Damit also die Mittel sinnvoll und entsprechend der Intention verausgabt werden, soll unter Federführung der obersten Jagdbehörde und gemeinsam mit den relevanten Akteur*innen an Lösungen gearbeitet werden, wie eine Reduktion der Bestände auch tatsächlich erreicht werden kann. Dies alles aber auch unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes sowie des Artenschutzes! Die Fallenjagd darf nur fachlich fundiert und tierschutzgerecht durchgeführt werden.
Abschließend möchte ich nochmal betonen, dass wir dafür einstehen, dass unsere Deiche geschützt sind und sicher bleiben!
Vielen Dank!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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