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Martin Balasus: TOP 38: Wir haben die Ersatzschulfinanzierung stets im Blick
Ersatzschulen | 08.05.2026 | Nr. 160/26Martin Balasus: TOP 38: Wir haben die Ersatzschulfinanzierung stets im Blick Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,die Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein.Sie setzen pädagogische Schwerpunkte und bringen Impulse für unser gesamtes Bildungssystem. Deshalb nehmen wir die Diskussion über die Ersatzschulfinanzierung sehr ernst.Der Antrag von SPD und FDP fordert neue Gutachten und einen neuen Runden Tisch. Die entscheidende Frage lautet aber: Brauchen wir das wirklich?Unsere Antwort lautet: nein.Denn das Bildungsministerium und auch wir in den Fraktionen von CDU und Grünen beschäftigen uns kontinuierlich und im vertrauensvollen Dialog mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen und dem Dänischen Schulverein mit diesen Fragen. Dabei wurden konkrete Handlungsfelder identifiziert – insbesondere bei den Sachkosten und beim Ganztagsausbau. Die Probleme sind also bekannt. Und wir arbeiten an Lösungen. Deshalb brauchen wir keinen zusätzlichen Gesprächskreis, der erst Ende 2026 zusammentritt und womöglich so kurz vor Ende der Legislaturperiode keine umsetzbaren Ergebnisse mehr erreicht.Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade beim Ganztag handeln wir ganz konkret. Schleswig-Holstein hat eines der schulträgerfreundlichsten Fördermodelle bundesweit entwickelt. Das Land übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Ganztagsausbau.Hinzu kommt die Betriebskostenförderung: Künftig übernimmt das Land 75 Prozent der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten im Ganztagsbereich und hat dafür eine Richtlinie auf den Weg gebracht. Davon profitieren selbstverständlich auch die freien Schulträger.Aber wir wissen auch: Während die verbleibenden 25 Prozent bei öffentlichen Schulen durch die kommunalen Schulträger getragen werden, stehen freie Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Schulträger hier vor besonderen Herausforderungen. Deshalb werden die regierungstragenden Fraktionen zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Ganztagspauschale in die Berechnung der Schülerkostensätze aufgenommen wird. Damit wollen wir die Ersatzschulträger gezielt unterstützen und zusätzliche Planungssicherheit schaffen.Meine Damen und Herren, SPD und FDP erwecken zuweilen den Eindruck, als sei die Finanzierung der Ersatzschulen grundsätzlich unsicher oder intransparent. Auch das ist nicht der Fall.Die Schülerkostensätze werden in Schleswig-Holstein klar gesetzlich geregelt – in Paragraph 121 des Schulgesetzes. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Personal- und Sachkosten zugrunde gelegt werden, die im Landesdurchschnitt an öffentlichen Schulen der jeweiligen Schulart entstehen. Und das bedeutet: Wenn die Kosten an öffentlichen Schulen steigen, dann steigen automatisch auch die Schülerkostensätze für die Ersatzschulen.Das ist aktuell besonders relevant, weil Schleswig-Holstein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzt. Dadurch steigen die Besoldungskosten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen deutlich an. Diese höheren Personalkosten fließen über die gesetzliche Berechnungssystematik unmittelbar in die Schülerkostensätze ein. Die Ersatzschulen werden also von steigenden Zuschüssen profitieren, obwohl ihre Lehrkräfte nicht verbeamtet sind und sie deshalb nicht dieselben Personalkostensteigerungen tragen müssen.Meine Damen und Herren, natürlich kann man heute über 82 oder 80 Prozent Fördersatz diskutieren. Wir haben aber im letzten Jahr beschlossen, dass das Bildungsministerium in den Jahren 2026 und 2028 zur finanziellen Situation der Schulen in freier Trägerschaft berichten wird.Diese Berichte dienen dazu, die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassung beim Fördersatz transparent zu bewerten. Auf Basis dieser Berichte wird zu entscheiden sein, ob weiterer Anpassungsbedarf besteht. Eine solche evidenzbasierte Vorgehensweise ist aus unserer Sicht die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik. Zusätzliche Gutachten und neue Gremien sind nicht erforderlich. Wir setzen auf konkrete Verbesserungen dort, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht.Erlauben Sie mir noch einen letzten Punkt: Der Antrag von SPD und FDP erwähnt nur die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Schleswig-Holstein. Der Dänische Schulverein wird dagegen nicht genannt, obwohl selbstverständlich auch die dänischen Schulen betroffen sind. Gerade in Schleswig-Holstein sollten wir darauf achten, unsere dänische Minderheit selbstverständlich mitzudenken.Ich fasse zusammen: Wir setzen auf eine verlässliche Finanzierung, planbare Rahmenbedingungen und konkrete Verbesserungen statt zusätzlicher Bürokratie. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de