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08.05.26 , 16:37 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 3 "Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten"

08.05.2026 | Wirtschaft
Bernd Buchholz zu TOP 3 "Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten" In seiner Rede zu TOP 3 (Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten; b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Es freut mich sehr, dass ich die Möglichkeit habe, als Erster zu reden. Personallose Supermärkte sind nicht nur technischer Fortschritt. Personallose Supermärkte sind schon auch wegen des Fachkräftemangels die Zukunft. Das werden wir erleben. Es wird so kommen, auch in Richtung ver.di-Vertreter: Wir werden immer stärker personallose Supermärkte haben. Vor allem aber sind sie auch eine Chance, im ländlichen Raum, in kleineren Gemeinden Versorgungssituationen herzustellen, die heute nicht darstellbar sind, weil solche Läden dort im ländlichen Bereich nicht existieren.
Und deshalb hat die FDP-Fraktion schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, denn ein hessisches Verwaltungsgericht hatte gesagt, auch personallose Supermärkte unterfallen dem Ladenöffnungszeitengesetz. Und damit das keine Schwierigkeiten gibt, haben wir vor zwei Jahren gedacht, lasst uns das Ladenöffnungszeitengesetz dergestalt ändern, dass wir personallose Supermärkte aufnehmen und einfach sagen, sie sind befreit und damit ist das Ganze geregelt. Das haben die Koalitionsfraktionen damals als einen Vorschlag angesehen, zu dem Herr Petersdotter zum Beispiel gesagt hat, dem könnten wir vielleicht sogar nähertreten. Und dann ist es in den Ausschuss überwiesen worden, dann hat es ein Jahr gedauert und dann hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich restriktiver ist als das, was ich erwartet habe und der heute auch in dieser Form zur Abstimmung kommt. Nun begrenzt man, dass diese personallosen Supermärkte nur dort sonntags öffnen dürfen, wenn sie weniger als 350 Quadratmeter Präsentationsfläche haben, und wenn sie in Orten sind, die weniger als 2.500 Einwohner haben.
Jetzt ist zum Verständnis dafür wichtig, dass die Betreiber solcher Läden sagen, wenn diese Läden nicht an sieben Tagen 24 Stunden betrieben werden können, dann sind sie ökonomisch kaum darstellbar. Wir brauchen deshalb auch die Sonntagsöffnung dafür. Und deshalb ist es so wichtig, dass das Existieren dieser Läden davon abhängig ist, dass wir auch an Sonntag dafür Öffnungen hinbekommen. Die restriktive Anwendung könnte man nun auch vor dem Hintergrund verstehen, wenn man sagt, ja okay, also es gibt ja in der Tat verfassungsrechtliche Themen, die man gegebenenfalls berücksichtigen müsste. Das ist beispielsweise die Sonntagsruhe und insbesondere für die Kirchen ist das ja ein großes Thema, was ich durchaus verstehe. Deshalb bin ich umso dankbarer, dass meine evangelische Nordkirche an dieser Stelle gesagt hat, wir sehen das Problem zwar, aber wir sehen auch die Situation der Versorgung der ländlichen Räume und haben gar nichts dagegen, dass man diese personallosen Supermärkte sonntags öffnet.  
Aber diese Landesregierung sagt, nee, wir wollen das nicht, wir wollen vorsichtiger sein, restriktiver sein und begrenzen das Ganze auf die entsprechenden Größen. Dann machst man eine Anhörung dazu und das ist ganz interessant: In der Anhörung denkt man, jetzt kommen die Verfassungsrechtsexperten und sagen, ja, das ist ja tatsächlich alles nötig, damit die Sonntagsruhe eingehalten wird. Aber die Experten in der Anhörung sagen, das ist verdammt restriktiv, was die Landesregierung hier macht. Der Gesetzgeber hat deutlich weitere Spielräume.
Und das ist der Appell, der heute an Sie geht: Warum lassen wir hier mutlos Chancen liegen, wir ergreifen die Chancen nicht für das Land Schleswig-Holstein, sondern sorgen mit dem Beschluss über dieses Gesetz jetzt dafür, dass in Hemmingstedt im Kreis Dithmarschen und in Heidgraben im Kreis Pinneberg existierende personallose Märkte geschlossen werden müssen, aller Wahrscheinlichkeit nach.
Da fragt sich doch auch draußen der normale Bürger, warum der personallose Laden nicht geöffnet sein darf. Denn dann fährt er 500 Meter weiter, steht an der Tankstelle, die inzwischen ein Riesensortiment mit Lebensmittelladen und es läuft in dem Laden eine Person als Verkaufspersonal und ein Kassierer herum. Da ist sogar Personal beschäftigt an dieser Stelle. Die personallosen Supermärkte dürfen am Sonntag nicht öffnen an der Tankstell kriegt man das volle Sortiment. Tut mir leid, das versteht kein Mensch mehr.
Deshalb haben wir um diese Aussprache gebeten und nochmal nicht nur unseren Gesetzentwurf, sondern auch noch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, den ich, Herr Präsident, bitte, unter der Ziffer B nach den drei Punkten einzeln abstimmen zu lassen. Denn man kann ja vielleicht sogar noch sagen, damit es nicht zu groß wird und die Sonntagsruhe nicht gestört wird, dass mit den 350 Quadratmetern von mir aus. In der Anhörung haben alle Experten gesagt, dass eine Begrenzung der Einwohnerzahl auf 2.500 sogar willkürlich ist. Dafür gibt es überhaupt keine Begründung. Sie haben die Chance, all diese restriktiven Punkte bei Beschluss über die Änderungsanträge hier abzulehnen und Schleswig-Holstein zu einem liberalen Land der Ladenöffnungszeiten – jedenfalls bei den personallosen Supermärkten – zu machen.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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