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Christopher Vogt und Bernd Buchholz: Dieses Urteil muss Konsequenzen haben
29.05.2026 | WirtschaftChristopher Vogt und Bernd Buchholz: Dieses Urteil muss Konsequenzen haben Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat heute geurteilt, dass die Landesregierung das Parlament über die Absicherung einer Wandelanleihe für Northvolt nicht vollständig und nicht rechtzeitig informiert hat. Damit bestätigt das Gericht die Kritik und den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Dieses Urteil ist eine weitere heftige Klatsche für die schwarz-grüne Landesregierung vor dem Verfassungsgericht. Das Landesverfassungsgericht hat der Landesregierung nun schon zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode einen Verfassungsbruch attestiert, nach dem verfassungswidrigen Landeshaushalt im vergangenen Jahr. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofs hatte der Landesregierung bereits massive haushaltsrechtliche Fehler attestiert. Dieser Landesregierung mangelt es an der notwendigen Demut und am notwendigen Respekt gegenüber unserer Verfassung, gegenüber dem Parlament und gegenüber dem Steuerzahler, der für den immensen Schaden aufkommen muss.Der Ministerpräsident muss jetzt gegenüber der Öffentlichkeit erklären, was denn nun die Übernahme seiner Verantwortung konkret bedeutet. Und ich erinnere ihn da auch an seinen Amtseid, mit dem er geschworen hat, Schaden vom Volke zu abzuwenden und die Gesetze des Landes Schleswig-Holstein zu wahren. Dies gilt für die Verfassung in besonderem Maße. Der Ministerpräsident sollte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen und dafür sorgen, dass seine Regierung wieder seriös und professionell arbeitet. Dafür braucht es nach unserer Auffassung auch einen Neuanfang bei der Leitung seiner Staatskanzlei. Dirk Schrödter muss seinen Posten jetzt räumen oder der Ministerpräsident muss ihn entlassen.“Bernd Buchholz, der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ergänzt: „Nach den Verstößen gegen die Aktenordnung und das Landeshaushaltsrecht stellt das Landeverfassungsgericht einen Verfassungsbruch durch mangelhafte Unterrichtung des Landtages fest. Damit fehlte dem Landtag die Grundlage für die Mitentscheidung, die im Finanzausschuss durch die Landesregierung gefordert worden war. Nur durch die Unkenntnis kam es zu einer einstimmigen Entscheidung.Das alles ist keine Petitesse, kein Missverständnis und auch nicht nur politisch unklug, sondern ein Bruch der Verfassung. Bei einem Schaden von rund 200 Millionen Euro muss das Konsequenzen haben.“ Christopher Vogt VorsitzenderBernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SHKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de