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02.06.26 , 14:10 Uhr
CDU

Dagmar Hildebrand: Drogentests im Umfeld von Partys kommen

Mobiles Drug-Checking | 02.06.2026 | Nr. 176/26
Dagmar Hildebrand: Drogentests im Umfeld von Partys kommen Bis Ende Juni wird in Schleswig-Holstein eine Verordnung in Kraft treten, die kostenlose Drogentests ermöglicht, wie es sie bereits etwa in Mecklenburg- Vorpommern gibt. Damit setzt das Land jetzt eine bundesrechtliche Vorgabe um. Die drogen- und suchtpolitische Sprecherin, Dagmar Hildebrand, erklärt dazu:
„Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir sind nach wie vor klar gegen die Einnahme von Drogen. Das beginnt bei der Freigabe von Cannabis und endet insbesondere auch nicht beim Konsum weiterer Substanzen, die die menschliche Psyche beeinflussen, seien es nun Ecstasy-Tabletten, Amphetamin („Speed“), Kokain, Heroin oder aber sogenannte „Designerdrogen“ und dergleichen mehr.
Um den Drogenkonsum einzudämmen und schwere Folgen zu verhindern, sind wir aber gleichwohl aufgeschlossen, wenn es um niedrigschwellige Angebote im Bereich der Drogenberatung und der Suchtprävention geht.
Es gilt: Wir müssen auch diejenigen Menschen erreichen, die bislang nicht mit unserer Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen erreicht werden konnten. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre zuvor erworbenen Substanzen testen zu lassen. Das Testen beinhaltet dabei eine Substanzanalyse, die Risikobewertung und die gesundheitliche Aufklärung über die Risiken des Betäubungsmittelkonsums. Auch weiterführende ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen nehmen einen wichtigen Raum ein. Trotz aller Analysen und umfassender Aufklärung ist dabei allerdings weiterhin klar: Auch geprüfte Drogen bleiben schädlich für die Gesundheit“, so die Landtagsabgeordnete.
Kommunen, die ein entsprechendes Modellvorhaben durchführen möchten, müssen einen Antrag samt Konzept beim Gesundheitsministerium stellen. Der Betrieb von Drug-Checking-Modellvorhaben unterliegt in den Kreisen und kreisfreien Städten der Überwachung der kommunalen Überwachungsbehörden und soll insbesondere im Umfeld von Veranstaltungen und Festivals erprobt werden.
Der Träger eines solchen Modellvorhabens muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen und die durchgeführten Substanzanalysen dokumentieren, um zur gesundheitlichen Aufklärung, wissenschaftlichen Begleitung und öffentlichen substanzbezogenen Warnungen beitragen zu können. Für eine wissenschaftliche Begleitung stellt das Land zwischen 30.000 und 50.000 Euro bereit.



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