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Tobias Koch und Marion Schiefer: Wir stellen niemanden unter Generalverdacht
Antidiskriminierungsgesetz | 05.06.2026 | Nr. 181/26Tobias Koch und Marion Schiefer: Wir stellen niemanden unter Generalverdacht Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben heute den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig- Holstein – kurz Landesantidiskriminierungsgesetz – eingereicht (Drucksache 20/4529). Hierzu erklärt zunächst der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch:„Mit dem heute eingereichten Gesetzentwurf erleichtern wir es potenziell Betroffenen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Diese müssen die ihnen widerfahrene Diskriminierung künftig nicht vollumfänglich beweisen, sondern lediglich Tatsachen beweisen, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die unterschiedliche Behandlung durch Behörden auf einer Diskriminierung beruhte.Dennoch können wir als CDU-Fraktion festhalten: in Schleswig-Holstein wird es keine Beweislastumkehr geben! Als CDU-Fraktion vertrauen wir nämlich den Beamtinnen und Beamten in unseren Behörden. Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Sofern eine Behörde mit einem Diskriminierungsvorwurf konfrontiert wird, so wird sie dieser Darstellung künftig im Rahmen einer Stellungnahme entgegentreten müssen. Die Entscheidung, ob eine Diskriminierung vorlag oder nicht, obliegt dann im Zweifel den Gerichten.Sollte ein Gericht tatsächlich einen durch Diskriminierung entstandenen Schaden feststellen, wird dieser stets durch die verantwortliche Dienststelle beglichen, nie aber durch den einzelnen Beamten oder die Beamtin. Auch das ist gelebter Ausdruck unseres Grundvertrauens in die Arbeit unserer Landesbeschäftigten.“Die justizpolitische Sprecherin, Marion Schiefer, ergänzt:„Das künftige Landesantidiskriminierungsgesetz gilt im Grundsatz für alle öffentlichen Stellen des Landes. Gemeinden, Kreise und Ämter sind hingegen nicht betroffen. Und es gibt weitere Ausnahmen.So ist auch die Justiz von diesem Gesetz in Gänze ausgenommen. Auf Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Landesverfassungsgericht wird es keine Anwendung finden. Und auch unsere Polizei unterliegt nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, wenn sie und ihre Beamtinnen und Beamten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind. Damit stärken wir unserer Justiz und Polizei bei ihrer Arbeit den Rücken.“ Seite 1/1 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de