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16.06.26 , 12:41 Uhr
CDU

Marion Schiefer und Wiebke Zweig: Bachelor of Laws ergänzt das Jurastudium und erkennt Leistungen an

Jurastudium | 16.06.2026 | Nr. 186/26
Marion Schiefer und Wiebke Zweig: Bachelor of Laws ergänzt das Jurastudium und erkennt Leistungen an Den heute durch das Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium begrüßen die justizpolitische Sprecherin, Marion Schiefer, und die hochschulpolitische Sprecherin, Wiebke Zweig, ausdrücklich.
„Mit dem integrierten Bachelor of Laws schaffen wir eine leistungsgerechte Anerkennung der bereits im Jurastudium erbrachten Leistungen. Studierende erwerben schon vor dem Ersten Staatsexamen umfangreiche wissenschaftliche und fachliche Kompetenzen. Künftig werden diese Leistungen auch durch einen eigenständigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sichtbar dokumentiert“, erklärt Schiefer.
Gleichzeitig betont die Abgeordnete, dass das bewährte System der juristischen Ausbildung unangetastet bleibt: „Die Erste Juristische Prüfung bleibt weiterhin die uneingeschränkte Voraussetzung für den juristischen Vorbereitungsdienst und die klassischen juristischen Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Der Bachelor of Laws ersetzt das Staatsexamen nicht, sondern ergänzt das Jurastudium sinnvoll und dient als Auffanglösung.“
Der integrierte Bachelorabschluss soll Studierenden zusätzliche Perspektiven eröffnen. Er ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Masterstudiengängen und eröffnet neue berufliche Wege außerhalb der klassischen reglementierten juristischen Berufe. Zudem sorgt er für mehr Planungssicherheit im Studium.
Auch Wiebke Zweig sieht in der Einführung des LL.B. einen bedeutenden Schritt für die Hochschullandschaft Schleswig-Holsteins: „Der integrierte Bachelor macht das Jurastudium attraktiver und wettbewerbsfähiger. Studieninteressierte erhalten mehr Planungssicherheit und eine zusätzliche Qualifikation auf dem Weg ins Berufsleben. Das kann ein zusätzlicher Anreiz sein, sich für das Jurastudium zu entscheiden.“
Besonders begrüßen die beiden Abgeordneten, dass die geplante Regelung auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten soll. Davon würden zahlreiche derzeitige Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der vergangenen Jahre profitieren.



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