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16.06.26 , 12:59 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung im Juni

Nr. 52 / 16. Juni 2026


Themen der Plenarsitzung: Northvolt, Vermeidung von Diskriminierung, Landesgehörlosengeld, Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Landesbauordnung und Bestattungsgesetz

Zu seiner 43. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 17. Juni, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen mehrere Anträge zum Thema Northvolt, der Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung, ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes, die Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, eine Änderung der Landesbauordnung und die Ermöglichung von mehr Wohnraum sowie die Änderung des Bestattungsgesetzes.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 17. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 36+37+53: Sonderbericht zur Northvolt-Wandelanleihe: Ergebnisse auswerten, Schlussfolgerungen ziehen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4461), Lehren aus der Causa Northvolt: Umfassender „Lessons-Learned“-Bericht der Landesregierung unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Sonderberichtes des Landesrechnungshofs, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4465), Missbilligung des Umgangs der Landesregierung 2



mit der Northvolt-Wandelanleihe: Die Verstöße der Landesregierung gegen die Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung müssen Konsequenzen haben, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/4527), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 90 Minuten
Die Opposition macht der Landesregierung schwere Vorwürfe beim Thema Northvolt. SPD, FDP und SSW halten der Regierung in einem gemeinsamen Antrag vor, gegen die Landesverfassung, die Landeshaushaltsordnung sowie die Aktenordnung verstoßen zu haben. Ein solches Agieren sei inakzeptabel: „Der Landtag missbilligt dieses Handeln der Landesregierung.“ Weiter heißt es: „Der Landtag erwartet vom Ministerpräsidenten im Namen der Landesregierung eine öffentliche Entschuldigung sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Steuergeldern für den von der Landesregierung verursachten finanziellen Schaden des Landes einstehen müssen.“ Die Landesregierung brauche „eine andere Fehlerkultur“, denn sie habe einen „erheblichen Mangel an Respekt“ vor der verfassungsrechtlich gebotenen Kontrollfunktion des Parlaments an den Tag gelegt. Auch „personelle Konsequenzen“ werden ins Spiel gebracht.
CDU und Grüne erwarten ebenfalls eine bessere Informationspolitik der Landesregierung. Die Regierung solle rechtzeitig diejenigen Informationen übermitteln, „die dem Landtag eine gleichwertige Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der zuvor erfolgten Beschlussfassung der Landesregierung ermöglichen“, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen. Dazu zählen auch „Gutachten oder andere Bewertungen“. Zudem soll die Regierung sich strikt an die Landeshaushaltsordnung halten und ihre Entscheidungsprozesse genau protokollieren.
Anlass der Kritik sind die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu einer Normenkontrollklage der Fraktionen von FDP und SSW sowie ein Bericht des Landesrechnungshofs (LRH). In beiden Fällen wird der Regierung attestiert, die Risiken des geplanten Baus einer Batteriefabrik bei Heide falsch eingeschätzt und das Parlament nicht ausreichend informiert zu haben. Inzwischen ist der schwedische Northvolt-Konzern insolvent, und Fördermittel des Landes in erheblicher Höhe drohen verloren zu gehen.
Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hat die Landesregierung den Landtag nicht ausreichend über die Risiken der Northvolt-Förderung informiert. Zu diesem einstimmigen Beschluss kam das Gericht in Schleswig Ende Mai (Az. LVerfG 1/25). Die Landesregierung habe ihre Informationspflichten verletzt, sagte Gerichtspräsident Christoph Brüning bei der Verkündung des Urteils. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Regierung das Parlament nicht vollständig und rechtzeitig vor der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses sowie des Finanzausschusses im Januar 2024 „über Bedenken am Gelingen der Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens einer Batteriezellfabrik und an der Rückzahlung der hierfür ausgegebenen Wandelanleihe unterrichtet“. 3



Damals machten die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Anleihe der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Bund und Land bürgten jeweils zur Hälfte. Das LVerfG verwies auf Artikel 28 der Landesverfassung. Er verpflichtet die Regierung, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen und Staatsverträgen, aber auch über Grundsatzfragen der Landesplanung, Großvorhaben und die Vorbereitung von Verwaltungsabkommen zu unterrichten.
Der LRH wirft der Landesregierung vor, bei der Northvolt-Förderung gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen zu haben. Die Regierung habe „darauf verzichtet, gegenüber dem Unternehmen auf belastbaren Finanzierungsunterlagen zu bestehen und so die Risiken für das Land zumindest zu reduzieren“, heißt es in dem Prüfbericht, den der Landtag im Juli 2025 angefordert hatte. Der LRH erkennt in seinem Bericht an, dass sowohl das Unternehmen als auch das Bundeswirtschaftsministerium eine zügige Entscheidung aus Kiel erwarteten. „Das Handeln war daher geprägt von dem Bemühen, eine für Schleswig-Holstein einzigartige Industrieansiedlung nicht zu gefährden.“
Die SPD fordert, „sich mit den Ergebnissen sowie den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen weiter zu befassen“. Der SSW mahnt darüber hinaus einen „Lessons-Learned“-Bericht an. Darin soll die Regierung bis Ende September darlegen, welche „Versäumnisse und Defizite bei der Weitergabe parlamentarisch relevanter Entscheidungsgrundlagen“ sie gemacht habe. Es geht insbesondere um ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, das Grundlage für die Kieler Zustimmung zu den Northvolt-Millionen war. Dieses Papier, das auch mögliche Risiken auflistet, hatte den Abgeordneten bei der entscheidenden Ausschusssitzung nicht vorgelegen.


TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4517), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 23: 14-Punkte für eine soziale Stadtentwicklung: Mehr Zusammenhalt, weniger Spaltung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4219(neu)), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig- Holstein (Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG SH), Gesetzentwurf der Fraktionen 4



von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4529), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einem „Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein“ will die schwarz- grüne Koalition eine Benachteiligung von Menschen durch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes vermeiden. Der Landtag berät in erster Lesung. „Ziele dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Land Schleswig-Holstein und die Förderung von Chancengleichheit sowie einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“, heißt es in dem Entwurf, der von den Fraktionen von CDU und Grünen vorgelegt wird. Konkret: „Niemand darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, des Geschlechts, der geschlechtlichen Identität, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters, der sexuellen Orientierung, der Elternschaft oder der familiären Fürsorgeverantwortung (...) diskriminiert werden.“
Eine Diskriminierung liegt demnach vor, wenn jemand aufgrund eines oder mehrerer der genannten Merkmale „eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation, erfahren hat oder erfahren würde“. Die verantwortliche Behörde soll verpflichtet werden, den entstandenen Schaden zu ersetzen, etwa in Form einer finanziellen Entschädigung. Kommt es zu einem Rechtsstreit über die Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, soll „der Beweis von Tatsachen, die dies überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen“, ausreichen. „In diesem Fall obliegt es der anderen Partei, diesen Nachweis zu erschüttern.“ Von Diskriminierung betroffene Personen können zudem „Unterstützungsleistungen durch Antidiskriminierungsverbände in Anspruch nehmen“.
Außerdem sollen die Behörden des Landes zu einer „Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ verpflichtet werden. Die zuständige oberste Landesbehörde, aktuell das Sozialministerium, „koordiniert im Zusammenwirken mit den übrigen Ressorts die Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsmaßnahmen des Landes“. Es soll darauf hingewirkt werden, „dass in den Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten die Diversity-Kompetenz einschließlich der antidiskriminierungs-, landesgleichstellungs-, teilhabe- und integrationsrechtlichen Grundlagen sowie die Grundsätze der Inklusion berücksichtigt werden“.
Das geplante Gesetz ist im Mai-Plenum auf Widerstand bei FDP und SPD gestoßen. Die Oppositionsfraktionen befürchten, dass sich künftig Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter rechtfertigen müssen, sobald ihnen Diskriminierung unterstellt wird. Dies sei rechtsstaatlich problematisch und bringe „ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Beate Raudies (SPD) verwies auf Skepsis 5



seitens der Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes: „Wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können, dann werden wir das nicht ignorieren.“
TOP 52+60: Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4523), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Bericht der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Drs. 20/4209), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20: Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung aller Sektoren, Große Anfrage der Fraktion des SSW (Drucksache 20/3883), Antwort der Landesregierung – Ministerium Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (Drs. 20/4326), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


TOP 21: Schwimmstätten in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 20/4017), Antwort der Landesregierung - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4417), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


TOP 24: Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4281), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 31: Kinderreiche Familien umfassend unterstützen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4390), geplanter Aufruf 17:10 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


Donnerstag, 18. Juni, 10 bis 18 Uhr

TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes (Landesgehörlosengeldgesetz – LGehGG), Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/4515), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 6



Gehörlose Menschen sollen einen finanziellen Ausgleich für ihre Einschränkungen bekommen. Die Hilfe soll zusätzliche Kosten im Alltag ausgleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern. In 1. Lesung diskutiert der Landtag deshalb einen Gesetzentwurf der SSW- Fraktion über die Einführung eines Landesgehörlosengeldes.
„Damit würden wir endlich eine ganz wichtige Botschaft der Unterstützung an diese Menschen senden, die Tag um Tag für ihre Teilhabe an der Gesellschaft kämpfen müssen“, erklärte der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer. Mit der Pauschale solle zumindest ein Teil der Mehrausgaben, die bei gehörlosen Menschen wegen ihrer Behinderung entstehen, gedeckt werden. Dies seien in erster Linie Kosten für das Dolmetschen in Gebärdensprache zur Unterstützung im Alltag.
„Von der Busfahrt über den Arztbesuch bis hin zum Einkauf auf dem Wochenmarkt, für gehörlose Menschen werden gewöhnliche Alltagssituationen zur Herausforderung“, so Dirschauer. „Ich bin der Meinung, dass es unsere gesellschaftliche Pflicht ist, ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Denn so funktioniert meiner Überzeugung nach unser Sozialstaat: Wir greifen benachteiligten Gruppen solidarisch unter die Arme.“
Anspruch sollen demnach gehörlose Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Als gehörlos gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 wegen Hörproblemen oder mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos). Einkommen und Vermögen sollen keine Rolle spielen und das Geld unabhängig davon gezahlt werden.
Die Leistung würde laut Entwurf monatlich 350 Euro für Erwachsene betragen, Minderjährige würden 250 Euro im Monat bekommen, das Geld soll auf Antrag gezahlt werden. Laut Gesetzentwurf soll das Gehörlosengeld zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt und nicht auf ähnliche Leistungen angerechnet werden.
Nach Angaben des Gehörlosenverbands gibt es in Schleswig-Holstein rund 3.000 Menschen, die sich laut der aktuellen Datenerhebung durch das Statistikamt mithilfe der Deutschen Gebärdensprache verständigen. Dies ist die offizielle Sprache der tauben Menschen in Deutschland. Sie ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz als vollwertige Sprache anerkannt.
TOP 55: Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4533), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einem Antrag setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, sämtliche bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten schnellstmöglich auslaufen zu lassen. Sollen einzelne Vorgaben bestehen bleiben, müssten diese künftig jeweils durch ein Fachgesetz geregelt und ihre Notwendigkeit ausdrücklich begründet werden. Die Landesregierung wird 7



aufgefordert, dem Landtag spätestens bis Ende 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein „Entschlackungsgesetz“ vorzulegen. Bis dahin soll ein Belastungsmoratorium gelten.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf die aus ihrer Sicht erhebliche Belastung durch bürokratische Vorgaben in nahezu allen Lebensbereichen, insbesondere aber für die Wirtschaft. Unternehmen, Verwaltungen und Bürger würden durch zahlreiche Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gebunden, ohne dass deren Nutzen immer nachvollziehbar sei. Bestehende Regelungen müssten daher grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Auch in anderen Bundesländern wird derzeit über einen grundlegenden Bürokratieabbau diskutiert. So hat die nordrhein-westfälische Landesregierung angekündigt, zum 1. Januar 2027 sämtliche landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen auslaufen zu lassen, sofern diese nicht ausdrücklich als weiterhin notwendig bestätigt werden. Nordrhein- Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach von einem „kraftvollen Befreiungsschlag gegen unnötige Bürokratie“.
TOP 25: Gesunde Ernährung fördern, Bürgerinnen und Bürger entlasten - Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel senken, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4309), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 26: Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4334), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 29+46: Ausbau statt Stillstand: Voller Einsatz für die Wasserstoff-Pipeline zwischen Ellund und Niebüll, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4375), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4464), Kurs Energiewende für Preisstabilität und mehr Unabhängigkeit, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4512), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 14+33: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4524), Gemeinsam mehr Wohnraum ermöglichen: Wohneigentümer:innen bei Wohnraumteilung und Untervermietung unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4392), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 8



Schleswig-Holstein braucht mehr Wohnraum, doch wie soll dieser geschaffen werden? Die Begründungen des SPD-Antrags (Drucksache 20/4392) und des Gesetzentwurfs von CDU/Grünen (Drucksache 20/4524) kommen zum gleichen Ergebnis: Ein erheblicher Teil des Wohnraummangels kann nicht nur durch Neubau, sondern auch durch eine bessere Nutzung des bestehenden Gebäudebestands gelöst werden. Der Gesetzentwurf und der Antrag verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze.
Der SPD-Antrag zielt darauf ab, vorhandene Wohnflächen besser zu nutzen und dadurch zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als Hintergrund wird die zunehmende Zahl kleiner Haushalte und alleinlebender Personen angeführt, wodurch viele Einfamilienhäuser nach dem Auszug der Kinder oder dem Tod eines Partners nur noch teilweise genutzt würden. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen durch Informationsangebote, Beratungsstellen sowie finanzielle Förderungen dabei unterstützt werden, ihren Wohnraum zu teilen, unterzuvermieten oder ihre Häuser entsprechend umzubauen. So sollen bestehende Hemmnisse abgebaut und ungenutzte Wohnflächen für den Wohnungsmarkt aktiviert werden.
Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen verfolgt das Ziel, die Schaffung von Wohnraum im Gebäudebestand durch eine Vereinfachung der Landesbauordnung zu erleichtern. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Umbauten, Aufstockungen und Umnutzungen bestehender Gebäude häufig schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender realisiert werden können als Neubauten. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen würden solche Maßnahmen bislang durch komplexe bauordnungsrechtliche Anforderungen erschwert. Zudem sollen technische Anforderungen vereinfacht und die Landesbauordnung stärker auf das Bauen im Bestand ausgerichtet werden, um die Wohnraumschaffung zu beschleunigen und nachhaltiger zu gestalten.
Im Jahr 2025 wurden in Schleswig-Holstein 8.942 Wohnungen fertiggestellt, was einem Rückgang von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von den fertiggestellten Wohnungen entstanden 7.895 in Neubauten und 1.047 durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Der Großteil der Neubauwohnungen wurde im Geschosswohnungsbau geschaffen, während weitere Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnheimen sowie umgebauten Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Betriebsgebäuden entstanden. Die meisten neuen Wohnungen wurden in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Ostholstein fertiggestellt.
TOP 4B: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drucksache 9820/43), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialauschusses (Drs. 20/4546), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 18 Minuten 9



Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland einem Privatunternehmen gestattet, die Kompostierung von Verstorbenen in einem geschlossenen System zu erproben. Am 7. Juni ist die Erprobungsphase der „Reerdigung“ abgelaufen und alle Landtagsfraktionen legen nun gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der nach einem Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses in 2. Lesung ins Plenum kommt. Über Änderungen im Bestattungsgesetz soll die Neuaufnahme der neuen Bestattungsart beschlossen werden.
Bei der sogenannten „Reerdigung“ liegt der Leichnam in einem Kokon, wird auf ein Bett aus Heu, Stroh und Blumen gelegt und auch damit bedeckt. So wird der Körper zersetzt und in Erde umgewandelt. Die Temperatur steigt dabei unter Sauerstoffzufuhr in den ersten Tagen auf mehr als 70 Grad Celsius; nach 40 Tagen ist der Körper zu Erde geworden. Medikamentenrückstände, etwa von einer Chemotherapie, werden dabei fast vollständig abgebaut. Die so gewonnene Erde wird dann mit übriggebliebenen Knochen vermahlen und in einem abbaubaren Leinentuch ohne Behältnis beigesetzt.
TOP 30: Nach dem Urteil erst Recht: Trassengebühren grundlegend reformieren, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4381), geplanter Aufruf 15:48 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 32+47: Planung und Sicherstellung der stationären Pflegeversorgung in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4391), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4439), Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger und Stärkung der häuslichen Pflege, Antrag der Fraktion des SSW (Drs.20/4516) geplanter Aufruf 16:18 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 35: Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4400), geplanter Aufruf 16:48 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


Freitag, 19. Juni, 10 bis 16 Uhr

TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue, Gesetzentwurf der Landesregierung - Der Ministerpräsident (Drs. 20/4418), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10



Angehende und bereits tätige Beamte des Landes Schleswig-Holstein sollen mit einer „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz auf ihre Treue zum Grundgesetz und zur freiheitlich demokratischen Ordnung überprüft werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf aus der Staatskanzlei vor, der nun den Landtag beschäftigt. Es soll „rechtssicher und datenschutzkonform“ untersucht werden, ob bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über einer Person vorliegen: „Dies dient zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern sowie zur Klärung von Zweifeln an der Verfassungstreue im Zusammenhang mit der Feststellung der Bewährung von Beamtinnen und Beamten in der Probezeit sowie zur Prüfung, ob ein nach den Bestimmungen des Disziplinarrechts ahndungswürdiger Pflichtverstoß vorliegt.“
Menschen mit extremistischer Gesinnung „gefährden die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens“, heißt es zur Begründung. Dazu zählten auch „Versuche, Positionen im öffentlichen Dienst zu besetzen, um dort verfassungsfeindliche Positionen zu verbreiten“. Daher sei sicherzustellen, „dass Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst ferngehalten werden“. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue seien „alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu ahnden – bis hin zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“.
TOP 39: Einführung einer Übergewinnsteuer, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4485), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit Blick auf steigende Preise für Benzin und Diesel fordert die SPD-Fraktion eine vorübergehende Übergewinnsteuer für Ölkonzerne. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Gleichzeitig soll sich der Landtag zu dem Ziel bekennen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch einen Ausbau erneuerbarer Energien und der dazugehörenden Netze zu verringern, „um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu ermöglichen“.
Der Krieg in Nahost habe zu einer spürbaren Belastung vieler Haushalte und Unternehmen auch in Schleswig-Holstein geführt, betonen die Sozialdemokraten. Die jüngste Steuerschätzung habe zudem gezeigt, wie angespannt viele öffentliche Haushalte seien. Neben dem vom Bund bis Ende Juni beschlossenen Tankrabatt müsse deswegen auch „die Transparenz der Preispolitik international agierender Ölkonzerne“ erhöht werden. Die aktuellen Preissteigerungen an der Zapfsäule könnten nicht allein mit den Entwicklungen der Rohstoffmärkte erklärt werden, so die SPD-Fraktion: „Maßnahmen zur Verschärfung des Kartellrechts sind daher zu begrüßen.“
Die SPD verweist auf die Jahre 2022 und 2023, als sich die befristete Übergewinnsteuer bewährt habe. Damals hatte die Europäische Union den Weg geebnet, um die Gewinne von 11



Energiekonzernen abzuschöpfen, wenn das Plus dieser Jahre den Durchschnitt der Vorjahre um mehr als 20 Prozent überstieg. Die Möglichkeit wurde in den EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt. In Deutschland gab es einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Erdöl-, Kohle- und Raffinerieunternehmen. Der Mindeststeuersatz auf die Überschussgewinne betrug 33 Prozent.
TOP 41: Entlastung des Ehrenamtes - Ehrenamtspauschale anheben, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4487), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 42: PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und Fortschritte in der HIV-Prävention verstetigen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4507), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 44+61: Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4510), Planstellenzuweisungsverfahren (PZV), Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drucksache 20/3777(neu)), Bericht der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/4329), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18+19+54: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/4531), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/4532), Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/4530) geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag will das politische System Schleswig-Holsteins gegen den Einfluss von Extremisten absichern. Alle fünf Fraktionen haben gemeinsam entsprechende Änderungen der Landesverfassung, des Verfassungsgerichtsgesetzes und der Geschäftsordnung auf den Weg gebracht. Damit soll die Funktionsfähigkeit von Verfassungsorganen sichergestellt werden, auch wenn es unklare Mehrheitsverhältnisse im Landtag geben sollte.
Eine geplante Änderung betrifft die Wahl der Richter des Landesverfassungsgerichts. Bislang ist dazu eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig. Für den Fall, dass diese Mehrheit nicht zustande kommt, ist nun eine Ergänzung vorgesehen. Sollte der Landtag innerhalb von drei 12



Monaten keinen Nachfolger für einen ausgeschiedenen Richter wählen, soll das Verfassungsgericht künftig selbst zwei Kandidaten vorschlagen. Einer davon kann anschließend mit absoluter Mehrheit des Landtags gewählt werden. Es ist dann also mehr als die Hälfte der Abgeordneten notwendig und nicht mehr zwei Drittel. Bisher gibt es keinen solchen Mechanismus. Scheitert eine Richterwahl an der fehlenden Zweidrittelmehrheit, droht eine längere Vakanz.
Konkretisiert wird außerdem, dass Verfassungsrichter grundsätzlich eine Amtszeit von zwölf Jahren haben, unabhängig vom Lebensalter. Zwar gibt es in Schleswig-Holstein keine Höchstaltersgrenze für Verfassungsrichter. Mit der geplanten Änderung wird nun aber die Einführung einer solchen Grenze durch ein einfaches Gesetz unmöglich gemacht – und damit die Verkürzung einer laufenden Amtszeit.
Änderungen gibt es auch beim Richterwahlausschuss, der die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte wählt. Das Gremium besteht im Kern aus acht Landtagsabgeordneten, drei Richtern und einem Rechtsanwalt. Das Justizministerium hat den Vorsitz. Bisher wurden die Landtagsabgeordneten vom Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit in den Ausschuss gewählt. Die Fraktionen mussten sich also auf gemeinsame Kandidaten einigen. Um die Bildung des Richterwahlausschusses auch bei unklaren Mehrheitsverhältnissen sicherzustellen, wird dieses Verfahren geändert. Künftig sollen die Landtagsmitglieder nach dem Verhältniswahlrecht mit einfacher Mehrheit in den Ausschuss geschickt werden. Dafür reicht jede Fraktion eine Liste ein. Die Sitze werden entsprechend der Fraktionsstärke verteilt. Im Ausschuss selbst soll die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Richter bestehen bleiben. Die Präsidenten der oberen Landesgerichte sollen künftig jedoch mit einfacher Mehrheit bestimmt werden.
Eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags nimmt zudem die Ausschussvorsitzenden in den Fokus. Bislang gilt die Praxis, dass Ausschussvorsitze entsprechend der Stärke der Fraktionen vergeben werden. Es gilt das „Zugriffsverfahren“ – die Fraktionen nehmen sich den Vorsitz der einzelnen Ausschüsse entsprechend einer Reihenfolge, die in einem Höchstzahlverfahren festgelegt wird. Die Abwahl eines Vorsitzenden ist nicht klar geregelt. Künftig soll eine Abwahl mit einfacher Mehrheit möglich sein. Voraussetzung ist ein Antrag von mindestens zwei Fraktionen.
Auch für einen Sonderfall bei der Wahl des Ministerpräsidenten will der Landtag eine Präzisierung vornehmen. Derzeit ist es rechtlich umstritten, ob bei nur einem Kandidaten ab dem dritten Wahlgang weniger Ja- als Nein-Stimmen ausreichen, um zum Ministerpräsidenten gewählt zu werden. Die aktuelle Formulierung in Artikel 33 ist nicht eindeutig und kann unterschiedlich ausgelegt werden. Nun soll klargestellt werden: Es braucht mehr Ja- als Nein- Stimmen, um als einziger Kandidat im dritten Wahlgang gewählt zu werden. 13



TOP 50: Sicherstellung der Fährverbindung Missunde durch strategische Neuausrichtung, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4521), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 51: Eigenständigkeit der Commerzbank AG bewahren – Arbeitsplätze auch in Schleswig-Holstein absichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4522), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 66: Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Ziele, Maßnahmen und Monitoring 2026 -, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Drs. 20/4504), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 14



Reihenfolge der Beratung der 43. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 17. Juni 2026 36+37 Gemeinsame Beratung 90 10:00 +53 a) Sonderbericht zur Northvolt-Wandelanleihe: Ergebnisse auswer- ten, Schlussfolgerungen ziehen b) Lehren aus der Causa Northvolt: Umfassender „Lessons-Lear- ned“-Bericht der Landesregierung unter Einbeziehung der Erkennt- nisse des Sonderberichtes des Landesrechnungshofs c) Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der North- volt-Wandelanleihe: Die Verstöße der Landesregierung gegen die Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung müssen Konsequenzen haben 13 Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushalts- 30 11:30 rechts 23 14-Punkte für eine soziale Stadtentwicklung: Mehr Zusammenhalt, weni- 30 12:00 ger Spaltung        
17 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in 30 15:00 Schleswig-Holstein 52+60 Gemeinsame Beratung 30 15:30 a) Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK b) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 20 Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein unter 35 16:00 Berücksichtigung aller Sektoren 21 Schwimmstätten in Schleswig-Holstein 35 16:35 24 Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste 0 17:10 31 Kinderreiche Familien umfassend unterstützen 0 17:10 Donnerstag, 18. Juni 2026 12 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengel- 30 10:00 des 55 Abschaffung bestehender Berichts-, Dokumentations- und 30 10:30 Aufbewahrungspflichten 25 Gesunde Ernährung fördern, Bürgerinnen und Bürger entlasten - Mehr- 30 11:00 wertsteuer auf gesunde Lebensmittel senken 26 Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermö- 30 11:30 gen einleiten 29+46 Gemeinsame Beratung 30 12:00 a) Ausbau statt Stillstand: Voller Einsatz für die Wasserstoff-Pipeline zwi- schen Ellund und Niebüll b) Kurs Energiewende für Preisstabilität und mehr Unabhängigkeit        
14+33 Gemeinsame Beratung 30 15:00 a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung b) Gemeinsam mehr Wohnraum ermöglichen: Wohneigentümer:in- nen bei Wohnraumteilung und Untervermietung unterstützen 4B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes 18 15:30 15


30 Nach dem Urteil erst Recht: Trassengebühren grundlegend reformieren 30 15:48 32+47 Gemeinsame Beratung 30 16:18 a) Planung und Sicherstellung der stationären Pflegeversorgung in Schles- wig-Holstein b) Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger und Stärkung der häuslichen Pflege 35 Evaluation und Fortschreibung der Landesstrategie „Bildung für nachhalti- 30 16:48 ge Entwicklung“ Freitag, 19. Juni 2026 6 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue 30 10:00 39 Einführung einer Übergewinnsteuer 30 10:30 41 Entlastung des Ehrenamtes - Ehrenamtspauschale anheben 30 11:00 42 PrEP-Versorgung in Schleswig-Holstein flächendeckend verbessern und 30 11:30 Fortschritte in der HIV-Prävention verstetigen 44+61 Gemeinsame Beratung 30 12:00 a) Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren be- seitigen b) Planstellenzuweisungsverfahren (PZV)        
18+19 Gemeinsame Beratung 30 14:00 +54 a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsge- richtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein c) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 50 Sicherstellung der Fährverbindung Missunde durch strategische Neuaus- 30 14:30 richtung 51 Eigenständigkeit der Commerzbank AG bewahren – Arbeitsplätze auch in 30 15:00 Schleswig-Holstein absichern 66 Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein - Ziele, Maßnahmen 30 15:30 und Monitoring 2026 -

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgese- hen (Sammeldrucksache 20/XXXX):


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Denkmale 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Berufsausübung in Gesundheitsfachberufen 4 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 4A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes über die rettungsdienstliche Versorgung im Land Schleswig-Holstein 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften 9 Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes 11 Entwurf eines Gesetzes zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Schleswig-Holstein 16


15 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kreislaufwirtschaftsrechts im Land Schleswig-Holstein 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 27 Keine Kürzungen im Europäischen Sozialfonds 38 Handlungsfähigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit jetzt stärken – flexibles Verstärkungsteam dauerhaft aufbauen 43 Planstellen für den Schulpsychologischen Dienst ausschöpfen 48 Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen der Zinssicherungsstrategie des Landes Schleswig- Holstein 56 Private Altersvorsorge stärken! 57 Für eine Schulkultur gegen Rechtsextremismus – Handlungsempfehlungen für Schulen 58 Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein 59 Die Landesstraßensanierung muss wieder Priorität haben 62 Bericht zur Situation wohnungs- und obdachloser Menschen in Schleswig-Holstein 63 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 100c Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) im Jahr 2025 65 Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen vor pauschaler Flächenstilllegung 67 Aktualisierung und Fortschrittsbericht zur ökologischen Situation der Flensburger Förde



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes 22 Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein 28 Förderung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein 34 Opt-Out-Option Bezahlkarte 40 Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter – Öffentlichen Gesundheitsdienst auch über 2026 hinaus verlässlich sichern 45 Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten 49 Steuerkriminalität den Kampf ansagen 64 Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein 68 Verfassungsschutzbericht 2025

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