Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Christopher Vogt zu TOP 36+37+53 "Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe"
17.06.2026 | WirtschaftChristopher Vogt zu TOP 36+37+53 "Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe" In seiner Rede zu TOP 36+37+53 (Gemeinsame Beratung a) Sonderbericht zur Northvolt- Wandelanleihe: Ergebnisse auswerten, Schlussfolgerungen ziehen; b) Lehren aus der Causa Northvolt: Umfassender „Lessons Learned“-Bericht der Landesregierung unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Sonderberichtes des Landesrechnungshofs; c) Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe: Die Verstöße der Landesregierung gegen die Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung müssen Konsequenzen haben) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Die Landesregierung hat bei der gescheiterten Northvolt-Ansiedlung einen massiven finanziellen Schaden von rund 200 Millionen Euro für das Land – und damit für die schleswig-holsteinischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – verursacht, weil sie grob fahrlässig gehandelt hat. Die Landesregierung hat gegen die Aktenordnung verstoßen, weil sie entscheidende Beratungen nicht dokumentiert hat. Die Landesregierung hat, wie vom Landesrechnungshof eindeutig festgestellt, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen, weil sie die Wirtschaftlichkeit der Förderung nicht ausreichend geprüft hat. Und: Die Landesregierung hat gegen die Landesverfassung verstoßen, wie das Landesverfassungsgericht einstimmig entschieden hat, weil sie das Parlament nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat. Der Landtag wurde über Risiken, die erheblich waren, nicht informiert und irgendwann wurde diesen Risiken dann auch nicht weiter nachgegangen.Beim Bruch der Landesverfassung ist diese Landesregierung mittlerweile zur Wiederholungstäterin geworden! Und dieser wiederholte Verfassungsbruch muss nun klare Konsequenzen haben, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches und politisches Handeln nicht immer mehr verloren geht. Das ist gerade in diesen sehr bewegten Zeiten von großer Bedeutung, wo das Vertrauen in die etablierte Politik ja leider eh schon massiv geschwunden ist. Die Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten und erwarten dies völlig zu Recht auch von der Regierung!Wir wollen als Opposition mit unserem gemeinsamen Antrag das Verhalten der Landesregierung missbilligen und wir fordern auch personelle Konsequenzen bei der Leitung der Staatskanzlei, wo offenkundig einiges im Argen liegt. Diese eklatanten Fehler und Versäumnisse sind nämlich kein Zufall. Und sie sind auch keine Kleinigkeiten, die man weiterhin weglächeln könnte. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass es der Landesregierung nicht nur am handwerklichen Können mangelt, sondern auch – und das macht die Sache noch viel schlimmer – an dem notwendigen Respekt vor der Verfassung, vor dem Parlament als Volksvertretung und vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern!Der bisherige Umgang der Landesregierung mit den festgestellten Fehlern und Rechtsverstößen macht mich wirklich fassungslos: Die Finanzministerin leugnet den vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, ohne dies nachvollziehbar begründen zu können und behauptet dann auch noch allen Ernstes, man hätte alles gewissenhaft geprüft und eine abgewogene Entscheidung getroffen. Das ist pure Realitätsverweigerung, denn das Gegenteil ist längst belegt! Der Wirtschaftsminister erklärt sogar noch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass man das Parlament besser hätte informieren können. Nein, Herr Minister, das sehen Sie falsch! Das Gericht hat ausdrücklich entschieden, dass Sie das Gericht besser hätten informieren müssen! Das ist doch der entscheidende Punkt! Immerhin waren Sie, Herr Madsen, bei den beiden Terminen vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig anwesend, was sich die Staatskanzlei ja nicht getraut hat. Auch das spricht Bände!Was ich dann auch besonders skandalös finde, ist die Aussage des Ministerpräsidenten, dass er ‚mit dem Wissen von damals […] diese Entscheidung wieder so treffen‘ würde. Herr Ministerpräsident, was soll das denn heißen? Dass Sie eine solche Förderung erneut nicht richtig prüfen und einen solch massiven Schaden für die Steuerzahler erneut verursachen würden? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!? Ist das Ihre Übernahme von Verantwortung? Denn der Rechnungshof ist in seinen Aussagen glasklar: Ihnen lagen damals schon alle notwendigen Fakten auf dem Tisch, weshalb diese Entscheidung so nicht hätte getroffen werden dürfen – also schon mit dem Wissen von damals, nicht erst mit dem Wissen von heute! Und das Gericht hat auch keine bloße Klarstellung vorgenommen, sondern einen eklatanten Verfassungsbruch festgestellt.Sie sollten die heutige Debatte dringend nutzen und Ihre sehr irritierenden Aussagen klarstellen. Es wird höchste Zeit, dass Sie hier endlich die Kurve bekommen! Sie sollten sich beim Landtag und vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen!Eines will ich noch einmal deutlich sagen, bevor hier gleich wieder Nebelkerzen geworfen werden könnten: Meine Fraktion und ich kritisieren ausdrücklich nicht, dass die Landesregierung versucht hat, eine große Industrieansiedlung nach Schleswig-Holstein zu holen. Im Gegenteil: Wir hatten dieses Projekt ja ursprünglich mit auf den Weg gebracht und die geplante Northvolt-Ansiedlung von Anfang an unterstützt. Es ist immer richtig, Chancen für Schleswig-Holstein ergreifen und Investitionen ins Land holen zu wollen. Ich kann deshalb verstehen, dass Sie als Landesregierung von einer gewissen Euphorie gepackt waren. Wir alle haben diese Hoffnung ja eine gewisse Zeit lang geteilt. Und ich weiß auch, dass es erheblichen Druck von Seiten des Unternehmens und aus Berlin von Robert Habeck gab. Man hat Sie von Seiten des Unternehmens und des Bundeswirtschaftsministeriums nicht immer in der notwendigen Form informiert und die Fördersumme – und somit das Risiko des Staates – massiv nach oben geschraubt. Mir sind die damaligen Umstände noch sehr präsent. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dann ja später auch noch die parlamentarische Aufarbeitung erschwert. Aber all dies rechtfertigt nicht die gemachten Fehler und vor allem nicht den erneuten Verfassungsbruch! Denn es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einer mutigen und einer grob fahrlässigen Entscheidung!Man muss bei einer Landesregierung eine gewisse Professionalität erwarten dürfen, bei der die vorhandene Expertise der Fachabteilungen und deren Warnungen nicht einfach in dieser krassen Form politisch weggebügelt werden dürfen. Sie wollten aber ‚auf Teufel, komm raus‘ Northvolt als Kronzeugin für Ihre Erzählung vom ‚ersten klimaneutralen Industrieland‘ haben. Die gemeinsame Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 war wirklich bemerkenswert: Ich habe es noch nie erlebt, dass der Landesrechnungshof einer Landesregierung so deutlich die Leviten gelesen hat. Und das Verfassungsgericht bestätigt in seinem Urteil wesentliche Kritikpunkte, die wir Ihnen bereits im vergangenen Jahr in den Ausschussberatungen mehrfach vorgehalten und über die Sie sich lediglich lustig gemacht haben: Die Landesregierung hat das Parlament weder vollständig noch rechtzeitig über ihre Bedenken bezüglich der Gesamtfinanzierung und der Rückzahlung der Wandelanleihe unterrichtet. Dem Landtag war es somit nicht möglich, seine parlamentarische Kontrollfunktion auszuüben. Die Verantwortung dafür lag bei Ihnen, bei der Landesregierung. Der Ministerpräsident rühmt sich gern für seinen besonderen Regierungsstil. Ich finde es für unser Land sehr bedauerlich und problematisch, dass dazu wiederholter Verfassungsbruch gehört.Dieser erneute Verfassungsbruch ist ein politischer Offenbarungseid. Denn Sie haben ja mutmaßlich nicht nur die Opposition nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert, sondern auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Es ist schon skurril, dass die Koalitionsfraktionen die eigene Landesregierung per Landtagsantrag auffordern müssen, sich zukünftig an die Landesverfassung und an die Aktenordnung zu halten und zudem die Erfüllung der Landeshaushaltsordnung besser zu prüfen. Ganz nebenbei räumt die Koalition mit ihrem Antrag ein, dass wir das entscheidende PwC-Gutachten eben nicht gekannt haben, was ja immer wieder behauptet wurde. Das sind ja alles keine Schönheitsfehler. Die Doppelklatsche, die die Landesregierung von Verfassungsgericht und Rechnungshof erhalten hat, ist wirklich dramatisch. Ihr lapidarer Umgang mit diesen Verstößen und ihre mangelnde Fehlerkultur setzen dem Ganzen aber wirklich die Krone auf und sind absolut inakzeptabel. Denn Sie versuchen weiterhin, sowohl die Entscheidung des Verfassungsgerichts als auch den Sonderbericht des Rechnungshofes kleinzureden. Sie tun weiterhin so, als hätten Sie eigentlich nichts großartig falsch gemacht und als müssten sie sich beim nächsten Mal nur etwas mehr anstrengen.Ich empfinde dieses Verhalten als unwürdig. Sie wollen sich als Bollwerk gegen die Extremisten inszenieren, gießen hier aber leider Wasser auf die Mühlen der Populisten, indem Sie ein fragwürdiges Parlaments- und auch Rechtsstaatsverständnis an den Tag legen. Niemand steht über der Verfassung! Sie haben einen Eid abgelegt, Schaden vom Volk abzuwenden, die Gesetze zu wahren und Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Wir müssen Sie heute daran erinnern. Sorgen Sie jetzt dafür, dass Ihre Regierung wieder seriös und professionell arbeitet!“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt VorsitzenderKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de