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17.06.26 , 11:17 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 36+37+53: Wir lernen aus Fehlern und ziehen die richtigen Schlüsse

Northvolt | 17.06.2026 | Nr. 188/26
Tobias Koch: TOP 36+37+53: Wir lernen aus Fehlern und ziehen die richtigen Schlüsse Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig: Die Landesregierung hat ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt, indem sie diesen nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat.
Die Beschlussfassung des Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Absicherung der Northvolt-Wandelanleihe konnte deshalb nicht auf einer gleichwertigen Entscheidungs- grundlage getroffen werden, wie sie der Beschlussfassung der Landesregierung zugrunde lag.
Das ist ein wichtiger Befund, denn der Landtag ist für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die umfassende und verlässliche Information durch die Landesregierung angewiesen, damit er seine Entscheidungen und ebenso die parlamentarische Kontrollfunktion auf einer sachgerechten und fundierten Grundlage wahrnehmen kann. Das ist unser Anspruch als Parlament und in dieser Hinsicht besteht auch kein Unterschied zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Das will ich hier sehr deutlich sagen.
Die Herstellung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage durch Übermittlung der Chancen- und Risikoabwägung, die der Kabinettsentscheidung zugrunde lag, wäre deshalb nicht nur politisch klug gewesen, sondern sie war auch rechtlich geboten, wie mit dem Urteil erstmals gerichtlich festgestellt wurde.
Und diese Erkenntnis gilt im Grunde genauso für die versäumte Vorlage des Gutachtens von PwC, auch wenn sich das Urteil darauf nicht bezieht, weil die Klage der Opposition dafür zu spät eingereicht wurde. Man sieht auch die Opposition macht Fehler. Aber das ist jetzt nicht das Thema.
Ich gehe fest davon aus, dass die Landesregierung dieses Urteil mit aller Demut entgegennehmen wird, es beherzigen wird und zukünftig so verfahren wird. Diese Erwartungshaltung wollen wir als Koalitionsfraktionen mit unserem heutigen Antrag deutlich zum Aus-druck bringen und hier im Landtag beschließen.



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Wir erwarten von der Landesregierung in solchen Situationen - wie jetzt bei Northvolt - die rechtzeitige Übermittelung der entscheidungsrelevanten Informationen und ebenso die Übersendung von Gutachten und anderen Bewertungen, die der Entscheidung der Landesregierung zugrunde lagen.
Ebenso ziehen wir mit diesem Antrag die Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes: Die Landesregierung muss zukünftig sicherstellen, dass die Prüfung des Wirtschaftlichkeitsprinzips der Landeshaushaltsordnung dokumentiert und an den Landtag übermittelt wird. Ebenso müssen entscheidungsrelevante Gespräche und Videokonferenzen protokolliert werden, sodass sie später nachvollzogen werden können.
Und das gilt genauso für Entscheidungen der Landesregierung zu Verfahrensfragen bezüglich des weiteren Vorgehens. Auch diese Entscheidungen sind zu protokollieren, damit eine parlamentarische Kontrolle dieser Fest-legungen zum späteren Zeitpunkt möglich ist.
Mit diesen Maßnahmen unseres Antrags ziehen wir jetzt sehr schnell nach Vorlage des Urteils und des Prüfberichtes sehr konkrete und handfeste Konsequenzen. Fehler werden sich nie vollständig vermeiden lassen, aber es kommt immer darauf an, aus solchen Fehlern zu lernen und es beim nächsten Mal besser zu machen. Ein gutes Beispiel dafür sind die aktuellen Verhandlungen mit Lyten, bei denen nach meiner Wahrnehmung genau diese Lehren bereits jetzt beherzigt werden.
Meine Damen und Herren, was in dem Urteil aber nicht steht und wofür es auch in den monatelangen Ausschussberatungen nicht den geringsten Anhaltspunkt gegeben hat, ist die Behauptung der Opposition, dass die Landesregierung das Parlament vorsätzlich getäuscht habe.
Das, meine Damen und Herren, das hat das Landesverfassungsgericht ausdrücklich nicht festgestellt. Es hat einen Fehler gegeben, aber keine vorsätzliche Täuschung. Das ist einzig und allein die politische Zuspitzung der Opposition, die hier eine bewusste Skandalisierung betreibt.
Kabinettsvorlagen gehören üblicherweise zum geschützten Bereich des internen Regierungshandelns. Die Übermittlung einer Kabinettsvorlage an das Parlament kommt deshalb in der Praxis so gut wie nie vor. Auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts kritisiert nicht die fehlende Übermittlung der Kabinettsvorlage, sondern fordert die Übermittlung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage.
Dass dies nicht geschehen ist, hat daran gelegen – wie wir heute wissen –, dass die Chancen-Risko-Abwägung gar nicht in der Kabinettsvorlage zur Wandelanleihe enthalten war, sondern aus der einen Monat älteren Kabinettsvorlage zum Beschluss des Nachtragshaushaltes im Dezember 2023 stammte.
Zur Vorbereitung auf die Ausschusssitzung im Januar hätte also auf die ältere Kabinettsvorlage aus Dezember zurückgegriffen werden müssen. Das wurde leider


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de versäumt und darin bestand der Fehler. Es gibt aber nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass dies mit der Absicht geschah, Informationen vor dem Parlament zu verbergen, sondern allein deshalb, weil Kabinettsvorlagen dem Parlament üblicherweise nicht zugeleitet werden.
Und genauso verhält es sich auch bei der unterbliebenen Übermittlung des PwC- Gutachtens: Die Vorlage von Gutachten bei der Gewährung von verlorenen Zuschüssen oder Bürgschaften des Landes war bislang keineswegs üblich.
Auch frühere Wirtschaftsminister haben dem Parlament bei diesen Entscheidungen keine Gutachten vorgelegt. Und aus dieser gewohnten Praxis heraus ist die Vorlage des PwC-Gutachtens auch in diesem Fall unterblieben, ohne dass dieses aktiv von irgendjemand in der Landesregierung so entschieden worden ist.
Das Versäumnis der Landesregierung besteht darin, dass von dieser üblichen Vorgehens-weise nicht abgewichen worden ist. Auch hier gibt es aber nicht den geringsten Hinweis auf eine bewusste Täuschungsabsicht. Ganz im Gegenteil: Die Landesregierung hatte extra dafür gesorgt, dass zu der Ausschusssitzung der PwC- Gutachter persönlich eingeladen wurde und anwesend war.
Etwas Derartiges würde man wohl kaum tun, wenn man dieses Gutachten vor dem Parlament hätte verheimlichen wollen.
Trotz der Anwesenheit des PwC-Gutachters ist aber leider von den Ausschussmitgliedern niemand auf die Idee gekommen, nach der Vorlage des Gutachtens zu fragen. Mit diesem vollkommen berechtigten Wunsch des Parlaments hätte sich das Versäumnis der Landesregierung damals leicht heilen lassen.
Trotzdem unterstelle ich hier keinen Vorsatz der Opposition. Es war sicherlich nicht ihre Absicht, die Landesregierung in eine Falle laufen zu lassen, indem sie erst dann nach dem Gutachten gefragt haben, als der Schaden bereits entstanden war.
Sondern auch Sie haben zum damaligen Zeitpunkt einfach versäumt, nach der Vorlage des Gutachtens zu fragen, ebenso wie wir als Regierungsfraktionen. Und genau deshalb gilt auch hier: Versäumnis ja, aber ohne jeden Vorsatz.
Meine Damen und Herren, richtig ist: Die Verantwortung für die Information des Parlaments lag bei der Landesregierung und dabei hat es Versäumnisse gegeben.
Richtig ist aber auch: Weder Regierungs- noch Oppositionsfraktionen haben damals die Vorlage des Gutachtens eingefordert, obwohl sie von der Existenz des Gutachtens wussten oder zumindest wissen konnten.
Erst im Nachhinein erscheint manches selbstverständlich, was es zum damaligen Zeitpunkt aber offensichtlich nicht war.
Und genau deshalb sind alle Rücktrittsforderungen hier vollkommen fehl am Platz!



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, diejenigen die sich am meisten über diese Versäumnisse ärgern, das sind mit Sicherheit die Verantwortlichen selbst. Hätte damals nämlich jemand in der Landesregierung daran gedacht, die Chancen-Risiko- Abwägung und das PwC-Gutachten dem Landtag zuzuleiten, dann gäbe es die heutige Diskussion überhaupt nicht und ich bin mir sicher, die Abstimmung im Ausschuss wäre trotzdem kein Stück anders ausgefallen, als sie damals ausgefallen ist.
Ja, mit der Chancen-Risiko-Abwägung und dem PwC-Gutachten hätte der Landtag über eine bessere Entscheidungsgrundlage verfügt. Ja, es hätte Anlass zu mehr Fragen und vielleicht auch zu mehr Skepsis gegeben.
Aber die entscheidende Frage lautet doch: Hätte die Opposition damals tatsächlich anders entschieden? Bis heute hat keine Oppositionsfraktion darauf eine wirklich überzeugende Antwort gegeben. Stattdessen wird hier jetzt im Nachhinein etwas behauptet, was Anfang 2024 überhaupt nicht der Stimmungs- und Diskussionslage entsprach.
Es war doch vielmehr so, dass wir alle gemeinsam die Northvolt-Ansiedlung als riesige Chance für unser Bundesland gesehen haben und wir sie gleichzeitig als entscheidend für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft eingeschätzt haben.
Und genau deshalb hatten die hiesigen Oppositionsparteien von SPD und FDP in der Bundesregierung ja bereits zugestimmt. Wenige Wochen später würde SPD- Bundeskanzler Olaf Scholz die Ansiedlung von Northvolt als persönlichen Erfolg für sich in Anspruch nehmen, die ohne sein Zutun nicht zustande gekommen wäre.
Und da hätte die SPD-Landtagsfraktion den Stecker ziehen sollen und ihrem eigenen Bundeskanzler eine grob fahrlässige Entscheidung auf vollkommen unzureichender Datenbasis vorwerfen sollen? Ich glaube kaum!
Und auch FDP-Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte zu diesem Zeitpunkt längst grünes Licht gegeben. Der Bund hatte damals die erste Tranche von 200 Millionen Euro sogar schon an Northvolt AB in Schweden ausgezahlt, obwohl zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal die endgültige Standortentscheidung für Deutschland und Schleswig-Holstein vorlag.
Hätte die FDP-Landtagsfraktion ihre Zustimmung verweigert, dann hätte sie Christian Lindner damit das Misstrauen ausgesprochen und hätte ihn auch gleich zum Rücktritt auffordern können, aufgrund dieses – nach Ihrer Logik – verantwortungslosen Verhaltens der Bundesregierung. Es war das Gutachten ihrer Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, dass die Oppositionsfraktionen jetzt im Nachhinein mit der Entscheidung zugunsten von Northvolt nichts mehr zu tun haben wollen, das ist politisch und menschlich verständlich. Es ist aber eine überaus wohlfeile und durch nichts bewiesene Behauptung, dass die Opposition damals anders abgestimmt hätte, wenn sie die Chancen-Risiko-Abwägung und das PwC-Gutachten gekannt hätte.


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ich, jedenfalls, glaube das nicht, denn trotz aller möglichen Zweifel an der Belastbarkeit des Zahlenmaterials wies das PwC-Gutachten eine Rückzahlungswahrscheinlichkeit von 86 Prozent aus. Damit eine Ablehnung zu rechtfertigen, das hätte damals glaube ich niemand öffentlich vertreten können – auch die Opposition nicht.
Meine Damen und Herren, und genau deshalb fehlt es auch an dem Motiv für den behaupteten Vorsatz der Landesregierung.
Die Landesregierung konnte damals darauf vertrauen, dass nicht nur die beiden Regierungsfraktionen, sondern auch die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP zustimmen würden, weil SPD und FDP auf Basis des gleichen Gutachtens in der Bundesregierung bereits zugestimmt hatten.
Und deshalb sage ich noch einmal: Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt für ein vorsätzliches Handeln der Landesregierung und es gibt darüber hinaus noch nicht einmal ein Motiv für den von der Opposition behaupteten Vorsatz. Hier Vorsatz zu unterstellen, ist einzig und allein dem Bestreben der Opposition geschuldet, daraus politisch Kapital zu schlagen. Mit Sachaufklärung hat dieser Vorwurf nicht das Geringste zu tun.
Meine Damen und Herren, ich will ihnen abschließend aber noch ein anderes Beispiel dafür geben, dass Entscheidungen häufig unter Unsicherheit und mit der Inkaufnahme von Risiken getroffen werden müssen – zumindest dann, wenn man in der Regierung ist.
Die Entscheidung unser Landes- und der Bundesregierung darüber, auf welchem Weg versucht wurde, möglichst viel Geld der Northvolt-Wandelanleihe zu retten, war eine solche Entscheidung.
Sie war mit Risiko verbunden, sie erfolgte mit einem hohen Maß von Unsicherheit und sie hätte im schlimmsten Fall dazu führen können, dass der Schaden für Land und Bund sogar noch größer geworden wäre.
Trotzdem sind beide Regierungen diesen Weg gegangen, waren damit erfolgreich und konnten dadurch immerhin den Schaden für das Land um voraussichtlich rund 100 Millionen Euro reduzieren – und damit die Behauptung der Opposition widerlegen, dass alles Geld verbrannt worden sei.
Und natürlich kritisiert jetzt im Nachhinein niemand die Landesregierung dafür, dass sie trotzt Risiken und trotz Unsicherheiten diesen Weg eingeschlagen hat – weil er am Ende erfolgreich war.
Ich will mir aber nicht ausmalen, wie das andersherum ausgesehen hätte.
Ich kenne nämlich keine einzige öffentliche Äußerung der Oppositionsfraktionen, die diesen Weg unterstützt oder dafür sogar Verantwortung übernommen hätte – obwohl dem Parlament hierzu alle entscheidungs-relevanten Informationen vorgelegt worden


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Und genau darin besteht der Unterschied zwischen Regierung und Opposition: Wer regiert, der muss Entscheidungen treffen. Entscheidungen, bei denen es häufig keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Entscheidungen, die die Landesregierung und wir als regierungstragende Fraktionen auf Basis der verfügbaren Informationen treffen müssen, denn nicht zu entscheiden wäre auch mit Konsequenzen verbunden.
Wenn wir unser Land aber voranbringen wollen, dann gehört es dazu, auch einmal Risiken einzugehen und eine solch große Chance wie die Northvolt-Ansiedlung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Für zukünftige Ansiedlungsvorhaben gilt es jetzt die Lehren daraus zu ziehen. Rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen widersprechen dabei jeder Fehlerkultur. Vielmehr gilt es die gesammelten Erfahrungen dafür zu nutzen, um es beim nächsten Mal besser zu machen, indem wir auch künftig mutig Chancen ergreifen und gleichzeitig Transparenz, parlamentarische Beteiligung und Risikobewertung weiter stärken. Denn Schleswig-Holstein braucht beides: Eine starke parlamentarische Kontrolle und den Mut, Zukunft zu gestalten.
Herzlichen Dank!



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