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17.06.26 , 12:31 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 13: Das kommunale Haushaltsrecht flexibilisieren

Kommunales Haushaltsrecht | 17.06.2026 | Nr. 189/26
Ole-Christopher Plambeck: TOP 13: Das kommunale Haushaltsrecht flexibilisieren Es gilt das gesprochene Wort!
Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise ist derzeit alles andere als einfach. Steigende Sozialausgaben, eine schwache konjunkturelle Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die kommunale Familie vor enorme Herausforderungen.
Gerade in einer solchen Situation dürfen wir aber nicht zulassen, dass notwendige Investitionen unterbleiben und die kommunale Handlungsfähigkeit eingeschränkt bleibt.
Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts vor. Damit wollen wir den Kommunen mehr Handlungsspielräume geben, ohne die Grundsätze solider Haushaltsführung aufzugeben. Wir wollen Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und dort, wo Investitionen notwendig und sinnvoll sind, pragmatische Lösungen ermöglichen.
Denn eines ist doch offensichtlich:
Wer Schulen saniert, Feuerwehrhäuser modernisiert, Krankenhäuser erhält oder Straßen und Radwege instand setzt, der handelt nicht leichtfertig, sondern investiert in die Daseinsvorsorge und in die Zukunft unserer Kommunen und damit in die Zukunft unseres Landes.
Mit diesem Gesetz schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit bei der Genehmigung von kommunalen Haushalten. Dabei geht es um elementare Investitionen vor Ort. Es geht um Investitionsmaßnahmen, für die eine Rechtspflicht besteht und Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur.
Dabei umfasst die kommunale Grundinfrastruktur genau das, was entscheidend für die Kommunen vor Ort ist, also Schulen und ihre Sportstätten, Sporthallen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhäuser, Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes, Anschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, Fahrzeuge des Bevölkerungsschutzes und natürlich Baumaßnahmen für Straßen und Radwege.
Ebenso berücksichtigen wir sogenannte rentierliche Maßnahmen. Investitionen also,


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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de die sich über ihre Nutzungsdauer selbst tragen und durch künftige Erträge oder Einsparungen refinanziert werden können. Gerade im Bereich der Transformation, etwa bei Wärmenetzen oder anderen langfristigen Infrastrukturvorhaben, brauchen die Kommunen diese Möglichkeiten.
Und wir sorgen zugleich dafür, dass kommunale Unternehmen und Beteiligungen besser unterstützt werden können. Gerade Stadtwerke spielen bei der Energiewende und bei der Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle. Auch hierfür schaffen wir einen zeitgemäßen und praxisgerechten Rahmen. Aber immer mit dem Blick auf eine angemessene Eigenkapitalausstattung.
Dieser Gesetzentwurf ist also als eine Investitionsinitiative. Er ist aber auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.
Berichtspflichten werden reduziert, Prüfungsintervalle werden verlängert und Verwaltungsaufwand wird verringert. Wir wollen Verfahren einfacher und effizienter gestalten.
Dabei verlieren wir die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht aus dem Blick. Wir verbinden den Entwurf deshalb mit einer Evaluation und einem Erfahrungsbericht und schauen, wie diese Maßnahmen vor Ort wirken.
Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf für unsere Kommunen durch Pragmatismus mehr Spielräume im Einklang mit Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik für unsere Kommunen.
Doch das ist nicht das Einzige, was wir als Land für unsere Kommunen machen! Sondern der Gesetzentwurf reiht sich in eine ganze Reihe an Maßnahmen im Sinne unserer Kommunen ein. Ich nenne die Aufteilung der Infrastrukturmittel des Bundes mit 62,5 Prozent für die Kommunen, 85 Prozent Kostenübernahme durch das Land für Investitionen in den schulischen Ganztag, 75 Prozent Kostenübernahme durch das Land für Betriebskosten für den schulischen Ganztag und der Abbau vieler bürokratischer Hürden.
Passend zum Thema Investitionen setzen wir auch beim Vergaberecht für unsere Kommunen wichtige Impulse:
Mit der Novellierung der Vergabeverordnung zum 16. Mai 2026 haben wir das kommunale Vergaberecht grundlegend modernisiert und ermöglichen damit eine schnellere und unbürokratischere Umsetzung von Investitionsvorhaben vor Ort. Das ist konsequenter Bürokratieabbau für unsere Kommunen!
Das Land macht also viel für unsere Kommunen! Ich freue mich auf die weiteren Beratungen federführend im Finanzausschuss und mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss.



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