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Annabell Krämer zu TOP 13 "Gesetze zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts"
17.06.2026 | FinanzenAnnabell Krämer zu TOP 13 "Gesetze zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts" In ihrer Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Mit dem heutigen Gesetzesentwurf soll zunächst die Berichtspflicht des Bürgermeisters zu über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen von zweimal auf einmal jährlich reduziert werden. Geschenkt – kein großer Wurf zum Bürokratieabbau – aber geschenkt. Auch die Prüfungsintervalle für die überörtliche Ordnungsprüfung soll von fünf auf sieben Jahre und für die unvermutete Kassenprüfung von zwei auf drei Jahre verlängert werden – meinetwegen.Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Die Gemeindeordnung soll so geändert werden, dass der geplante Investitionsrahmen auch dann nicht mehr gekürzt wird, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht gegeben ist. Haushalte sollen künftig selbst bei erheblichen Defiziten genehmigt werden können, sofern die kreditfinanzierten Investitionen der ‚kommunalen Grundinfrastruktur‘ oder sogenannten ‚rentierlichen Maßnahmen‘ dienen. Im Gesetzentwurf sucht man vergeblich nach Anforderungen an den Nachweis der Rentierlichkeit von Investitionen. Eine externe Bewertung im Voraus wird nicht verlangt.Selbstverständlich sind Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wichtig. Dennoch braucht es Haushaltsdisziplin. Finanzielle Probleme lassen sich nicht dauerhaft durch neue Schulden in die Zukunft verschieben. Und ob beispielsweise ein Dorfgemeinschaftshaus zur pflichtigen kommunalen Grundinfrastruktur zählt, sei einmal dahingestellt. In allen anderen Bundesländern bleibt der Maßstab zur Genehmigung der Investitionen die dauernde Leistungsfähigkeit, allenfalls gibt es in der Verwaltungspraxis eine besondere Berücksichtigung von Investitionskrediten – die vorliegende absolute Privilegierung dürfte ein Novum sein. Durch die Möglichkeit, Investitionen über Kredite zu finanzieren, eröffnet sich deutlich mehr Handlungsspielraum – zumal die Höhe dieser Kredite nicht definiert wird. Dieses hat zur Folge, dass Kommunen ihre Investitionen über Kredite finanzieren könnten und die Mittel, die sie dafür eigentlich hätten aufbringen müssen, sind frei einsetzbar für den restlichen Haushalt. Mittelfristig wird das die Finanzsituation der Kommunen weiter verschlechtern, denn zu den heutigen Defiziten kommen künftig noch Zins- und Tilgungsleistungen hinzu. Wir sind bereits in 2025 bei über einer Milliarde Euro Defizit bei den Kommunen in Schleswig-Holstein. Dieses kurzfristige Bekämpfen der Symptome führt perspektivisch zu einer Verschlechterung der Finanzsituation der Kommunen. Das Gesetz ist zeitlich befristet bis 2033. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… Gemäß unserer Kleinen Anfrage aus dem Mai gibt es immer noch etliche Kommunen in Schleswig- Holstein, die keinen genehmigten Haushalt für 2026 haben. Die Landesregierung weiß somit, was für ein kommunaler Haushaltstsunami auf sie zukommt. Mit diesem Gesetzesentwurf wollen Sie verhindern, dass Sie im Wahljahr 2027 hunderte von Kommunen wegen ungenehmigter Haushalte gegen sich aufbringen. Doch das heutige Wahlgeschenk ist ein vergiftetes Geschenk. Erst ist die Schuldenbremse im Bund gefallen, dann wurde den Ländern jedes Jahr eine strukturelle Neuverschuldung genehmigt und nun wollen Sie das auch für die Kommunen ermöglichen. Und das auch noch ohne jede finanzielle Obergrenze! Am gefährlichsten ist jedoch die geplante Genehmigung kommunaler Kredite an Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften – selbst dann, wenn die Kommune selbst defizitär wirtschaftet und ihre dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Damit wird unternehmerisches Risiko zugelassen, obwohl die eigene finanzielle Tragfähigkeit fehlt. Kommunalpolitiker sollen künftig über die Kreditvergabe an städtische Unternehmen selbst dann entscheiden, wenn die eigene Kommune faktisch selbst überschuldet ist. Wie helfen wir unserer Kommunen also nachhaltig und nicht zu Lasten zukünftiger Generationen? Auf Seite 5 des Entwurfs heißt es: ‚Von Seiten der Landesregierung ist stets ein besonderes Anliegen, Anregungen aus dem kommunalen Raum aufzugreifen und so die Rahmenbedingungen für alle Kommunen im Land möglichst optimal auszugestalten.‘ Dann machen Sie das doch endlich, wenn Sie schon nicht das von uns eingebrachte Bürokratiefreiheitsgesetz unterstützen. Die kommunalen Spitzenverbände haben 253 Vorschläge zur Deregulierung gemacht. Darauf gehen Sie bislang überwiegend nicht ein – klar, die Wirkung wäre ja noch nicht im Wahljahr 2027 spürbar!Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen. Dabei liegt der richtige Weg auf der Hand: Stringente Deregulierung, Entlastung der Kommunen von Aufgaben, Abschaffung von Förderprogrammen und Erhöhung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, GleichstellungKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de