Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Christian Dirschauer: Kommunen auch finanziell stärken!
Presseinformation Kiel, den 17.6.2026Es gilt das gesprochene WortChristian Dirschauer TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts Drs. 20/4517„Die Kommunen stehen eben am Ende der Nahrungskette. Sie erwarten als Ausführende vieler gesetzlicher Vorgaben eine auskömmliche Finanzierung. Darüber hinaus wollen sie aber vor Ort auch gestalten. Erleichterte Genehmigungen ersetzen keine finanziellen Spielräume. Viele Kommunen scheitern nicht an Genehmigungen, sondern an fehlenden Mitteln.“Natürlich ist Entbürokratisierung immer der richtige Weg: Verfahren vereinfachen, die Zahl der Beteiligten reduzieren und Fristen entzerren. Das ist richtig und wichtig. Aber die Kommunen kommen nicht nur nach Kiel, weil sie zu viele Formulare ausfüllen müssen. Sie kommen vor allem nach Kiel, weil das Geld nicht reicht. Deshalb müssen wir uns heute die Frage stellen, ob der vorliegende Gesetzentwurf die Probleme löst, die Städte und Gemeinden derzeit am stärksten belasten.Was uns mit diesem Entwurf vorgelegt wurde, soll laut Begründung die finanzielle Lage der Kommunen verbessern. Dieses Ziel erfüllt der Entwurf nicht. Er erleichtert Investitionen und Kreditaufnahmen, schafft aber keine zusätzlichen finanziellen Spielräume. Vor Ort fehlen die Mittel für eine gute Daseinsfürsorge! Und das seit Jahren. Die Bundesebene lädt den Kommunen in dieser Misere noch weitere Aufgaben auf, die die Gemeinden nicht nur organisatorisch verantworten, sondern auch noch zu finanzieren haben, weil Folgekosten bei den Kommunen hängen bleiben.Die Spitzenverbände schlagen Alarm. Und die Koalition reagiert nun mit einem Vorschlag, der sich der kommunalen Grundinfrastruktur annimmt. Im Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz werden die Bereiche genannt, die sich teilweise auch im Entwurf wiederfinden. Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2Bedauerlicherweise hat die Landesregierung einige für den SSW wichtige Infrastrukturelemente nicht erwähnt oder schlichtweg vergessen. Dieses Defizit soll unser Änderungsantrag beheben. Darin werden neben den Bibliotheken, als so genannte dritte Orte, auch die Schwimmstätten angeführt. Sie dienen der Grundinfrastruktur, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern u. a. niedrigschwellige Teilhabe und Befähigung im Land zwischen den Meeren ermöglichen. Darüber hinaus fordern wir die Berücksichtigung der Tierheime. Tierheime übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich des Tierschutzes und entlasten die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen.Last, but not least fordern wir, dass auch Frauenhäuser zur kommunalen Grundinfrastruktur gezählt werden. Misshandelte Frauen und ihre Kinder finden dort Schutz und Unterstützung. In einigen Fällen kann nur der Weg ins Frauenhaus das Überleben sichern. Darum sollte kein Zweifel daran bestehen, dass wir es hier mit Grundinfrastruktur zu tun haben. Bereits die für uns unvollständige Auflistung der einzelnen kommunalen Bereiche zeigt, dass die Stoßrichtung des Gesetzes nachjustiert werden muss.Damit sind wir jetzt beim zentralen Defizit des Vorhabens: das Geld. Das fehlt in vielen Kommunen an allen Ecken und Enden. Die Kommunen nehmen sich derzeit ihre so genannten freiwilligen Aufgaben vor, um den Aufgabenaufwuchs, den ihnen insbesondere der Bund zumutet, zumindest ansatzweise auffangen zu können. Das strukturelle Ungleichgewicht wird derzeit in Berlin verhandelt, aber eine Lösung ist nicht in Sicht.Die Kommunen stehen eben am Ende der Nahrungskette. Sie erwarten als Ausführende vieler gesetzlicher Vorgaben eine auskömmliche Finanzierung. Darüber hinaus wollen sie aber vor Ort auch gestalten. Erleichterte Genehmigungen ersetzen keine finanziellen Spielräume. Viele Kommunen scheitern nicht an Genehmigungen, sondern an fehlenden Mitteln.Das alles führt direkt zur Zahlungs- und dementsprechend zur Handlungsunfähigkeit der Kommunen, die das Fundament unserer demokratischen Ordnung darstellen. Hinzu kommt: Die vorgesehenen Regelungen sind bis Ende 2032 befristet. Wer die Kommunen nachhaltig stärken will, darf sich nicht auf eine Übergangslösung beschränken.Neben einem flexiblen Haushaltsrecht benötigen die Kommunen vor allem eines: mehr Mittel und Zuweisungen.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/