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Christopher Vogt zu TOP 17 "Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein"
17.06.2026 | RechtChristopher Vogt zu TOP 17 "Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein" In seiner Rede zu TOP 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: “‘Wir werden in dieser Legislatur kein Landes-Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen‘, sagte Ministerin Touré am 22. November 2023 bei einer Debatte hier im Hohen Hause. Das war auch keine Überraschung, denn im Koalitionsvertrag wurde dazu ja lediglich – wie sollte es anders sein – ein Prüfauftrag vereinbart.Nun liegt jedoch der Gesetzentwurf auf dem Tisch, dessen erster Entwurf völlig zu Recht massive Kritik hervorgerufen hatte und der nun von den Koalitionsfraktionen immerhin an einigen Stellen entschärft und eingebracht wurde. Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Diskriminierung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben – schon gar nicht von Seiten staatlicher Stellen. Darüber sind wir uns alle einig.Man muss sich aber weiterhin die Frage stellen, ob das vorliegende Gesetz dafür wirklich der richtige Weg ist. Wir haben da nach wie vor erhebliche Zweifel. Ich will jetzt gar nicht mehr groß über das sehr merkwürdige Verfahren sprechen, seitdem die Ministerin dieses Gesetz im März öffentlich angekündigt hatte. Aber es wurde hierbei leider erneut sehr deutlich, dass es dieser Landesregierung am notwendigen Respekt vor dem Landtag als Volksvertretung mangelt. Ich empfinde es als einen unangemessenen Stil gegenüber dem Parlament, dass wir hier den entschärften Gesetzentwurf in erster Lesung behandeln, während die Ministerin auf der Website der Landesregierung noch immer mit einem FAQ für den ersten Entwurf wirbt.Wir bleiben skeptisch, was die Notwendigkeit und was die Ausgestaltung dieses Gesetzes angeht: Aus unserer Sicht besteht weder ein tatsächlicher Regelungsbedarf noch wird der Gesetzentwurf dem neuen Anspruch der Landesregierung gerecht, niemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen. Diskriminierung ist bereits jetzt verboten. Die Verwaltung ist an Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden. Bürgerinnen und Bürger können sich auf verschiedenen Wegen gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln zur Wehr setzen. Sie sprechen ja auch immer gern von Bürokratieabbau. Mit Blick auf dieses Gesetzesvorhaben fällt es schwer, einen ernsthaften politischen Willen in diese Richtung zu erkennen – ganz im Gegenteil. Dieser Gesetzentwurf erschöpft sich weitestgehend in Symbolpolitik – aber mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes. Ich kann hier heute aus Zeitgründen leider nur einige wenige Punkte kritisch würdigen: Neben den bekannten Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden weitere Kategorien aufgenommen, etwa die soziale Herkunft, die Elternschaft oder die familiäre Fürsorgeverantwortung. Diese Ziele sind zwar nachvollziehbar, aber je weiter ein solcher Katalog gefasst wird, desto schwieriger wird natürlich die rechtssichere Anwendung im Verwaltungsalltag. Der Gesetzentwurf erfasst außerdem nicht nur unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen: Er bezieht ausdrücklich auch sogenannte ‚assoziierte Diskriminierungen‘ ein. Danach kann bereits eine Benachteiligung wegen der Beziehung zu einer anderen Person unter das Gesetz fallen. Darüber hinaus sollen sogar ‚zurechenbar veranlasste maschinelle oder automatisierte Vorgänge‘ als Diskriminierungstatbestand erfasst werden. Gemeint sind insbesondere Algorithmen und Anwendungen von Künstlicher Intelligenz. Wir sprechen hier über hochkomplexe technische Systeme, deren Funktionsweise oft selbst Fachleute nur eingeschränkt nachvollziehen können. Wenn künftig diskriminierende Wirkungen von KI-Systemen auf die ‚zuletzt kausal geleisteten Beiträge natürlicher Personen‘ zurückgeführt werden sollen, dann wird die Konsequenz vieler Beschäftigter sein, auf den Einsatz solcher Systeme lieber ganz zu verzichten. Genau damit mindert man aber die Chancen, die der technische Fortschritt für eine effizientere und leistungsfähigere Verwaltung bietet. Das ist weder innovationsfreundlich noch rechtssicher.Besonders kritisch sehen wir auch die vorgesehenen Beweiserleichterungen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche eine vom allgemeinen Recht abweichende Beweismaßregel geschaffen werden soll. Natürlich ist der Nachweis von Diskriminierung oft schwierig. Aber der Rechtsstaat lebt davon, dass Vorwürfe nachvollziehbar und belastbar bewiesen werden. Wenn die Anforderungen an den Nachweis abgesenkt werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen Anspruchsteller und Verwaltung erheblich. So entsteht ein Klima, in dem Beschäftigte der Landesverwaltung häufiger mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert werden könnten, ohne dass die Sachlage eindeutig geklärt ist. Und genau hier liegt ein grundlegendes Problem dieses Gesetzentwurfs: Er sendet ein Signal des Misstrauens gegenüber denjenigen, die täglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen: Polizistinnen und Polizisten, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Landesverwaltung. Auch die Evaluationsregelung sehen wir kritisch.Dieses Gesetz ist weder notwendig noch praxistauglich. Diskriminierung zu bekämpfen, ist richtig. Aber Sie schaffen hier nur Rechtsunsicherheit und ein Bürokratiemonster. Murks bleibt Murks. Mein Eindruck ist, es geht hier jetzt nur noch um die politische Gesichtswahrung der Grünen und ihrer Ministerin. Ich kann mich nur wundern, dass die CDU dies so mitmacht.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Christopher Vogt VorsitzenderKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de