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17.06.26 , 16:22 Uhr
FDP

Anne Riecke zu TOP 52+60 "Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee"

17.06.2026 | Umwelt
Anne Riecke zu TOP 52+60 "Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee" In ihrer Rede zu TOP 52+60 (Gemeinsame Beratung a) Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK; b) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)) erklärt die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
„Die Folgen der Ostseesturmflut 2023 haben uns einmal mehr deutlich vor Augen geführt, dass der Küstenschutz keine abstrakte Zukunftsaufgabe, sondern eine konkrete Herausforderung für Schleswig-Holstein darstellt. Als Küstenland tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, Infrastruktur und Wirtschaft.
Die jüngste Warnung der Versicherungswirtschaft macht die Dringlichkeit deutlich. Wenn Sturmfluten flächendeckend kaum privat versicherbar sind, ist Prävention umso mehr staatliche Kernaufgabe. Wir dürfen hier keine Amnesie dulden und müssen Küstenorte, Infrastruktur und Menschen selbstverständlich besser schützen. Wenn wir heute über die mögliche Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee, den aktuellen GAK-Bericht und dabei zwingend auch das Stichwort Wiederherstellung sprechen, reden wir deshalb nicht nur über Naturschutzförderung. Wir müssen über die Rahmenbedingungen für die Förderfähigkeit, Kofinanzierung, Landwirtschaft und Fischerei sowie die praktikable Umsetzung sprechen.
Ich will ausdrücklich sagen: Der SSW-Antrag setzt einen richtigen Impuls. Historische Steinriffe können, wenn die Annahmen tragen, Wellenenergie reduzieren, Küsten stabilisieren und einen ökologischen Mehrwert schaffen. Sie können Lebensräume für Fische und andere Meeresorganismen schaffen und damit auch für die Fischerei von Bedeutung sein. Diesen Ansatz mit Mehrfachnutzen sollten wir ernsthaft prüfen.
Hinzu kommt, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung den Bund und die Länder ohnehin in Zugzwang bringt, die Wiederherstellung in konkrete Maßnahmen, Fördertatbestände und Finanzierungswege zu übersetzen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie naturbasierter Küstenschutz an der Ostsee ein Baustein einer klugen Wiederherstellungs- und Küstenschutzstrategie sein kann. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welches Instrument dafür geeignet ist. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – kurz GAK – ist kein beliebiger Fördertopf. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschreibt die GAK als wichtigstes nationales Förderinstrument für eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz und vitale ländliche Räume. Diese Verbindung ist entscheidend: Agrarstruktur, ländliche Entwicklung, Naturschutz, Fischerei und Küstenschutz dürfen nicht als ‚Entweder-oder‘ betrachtet werden. 
Wenn wir die GAK-Berichte der letzten Jahre vergleichen, wird ein Muster sichtbar. Die GAK ist ein starkes Instrument, stößt in der Umsetzung aber immer wieder an Grenzen. 2022 und 2023 mussten Bundesmittel zurückgegeben werden, weil Förderkulissen zu eng waren, Zweckbindungen nicht passten oder Maßnahmen kaum nachgefragt wurden. Der aktuelle Bericht zeigt zudem, dass Schleswig-Holstein den rechnerisch möglichen Bundesmittelrahmen 2025 nicht vollständig ausschöpft. Zwischen 72,5 Millionen Euro möglichem Bundesmittelanteil und 60,7 Millionen Euro regulärer Anmeldung klafft eine Lücke von 11,8 Millionen Euro. Der Befund ist klar: Gute Absichten allein reichen nicht aus. Neue Maßnahmen müssen effektiv, finanziell tragfähig, mehrjährig planbar sein und vor allem auch Akzeptanz finden. 
Genau das gilt auch für rekonstruierte Steinriffe. Können sie im Vergleich zu anderen Maßnahmen tatsächlich einen vergleichbaren Beitrag oder Mehrwert leisten? Welche Küstenabschnitte könnten von einer solchen Strategie profitieren? Welche Effekte ergeben sich für Fischbestände, Laich- und Rückzugsräume und die regionale Fischerei? Wie hoch wären die Kosten? Und wie lässt sich die Wirkung messen? 
Wir sehen die Chance innovativer Ansätze. Naturnahe Küstenschutzmaßnahmen können eine Ergänzung zu technischen Schutzbauwerken sein. Entscheidend ist aber, dass wir hierfür belastbare Daten als notwendig erachten. Denkbar wären zunächst Modell- und Pilotprojekte an geeigneten Standorten – wissenschaftlich begleitet und mit klarer Auswertung der Effekte für Küstenschutz, Biodiversität und Fischerei. Das gilt auch für einen wichtigen Begriff in dieser Debatte: Wiederherstellung. Denn die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt Ziele, beantwortet aber nicht automatisch, wie diese Ziele praxistauglich, finanziert und mit den Landnutzenden vor Ort umgesetzt werden. Wiederherstellung darf nicht zum Synonym für Flächenentzug, Bürokratie oder neue Nutzungseinschränkungen werden.
Wir brauchen Anreize statt Misstrauen und regionale Lösungen statt statischer Schablonen. Deshalb lautet unsere Haltung: Offenheit für Innovationen – ja. Wissenschaftliche Prüfung – unbedingt. Neue Fördertatbestände ohne belastbare Grundlage – nein.
Lassen Sie uns die Idee der Steinriffe sachlich und ernsthaft im Umwelt- und Agrarausschuss prüfen, um die Potenziale zu bewerten und gegebenenfalls Pilotprojekte zu initiieren. Dort können wir aus einem richtigen Impuls ein tragfähiges Konzept machen – für Küstenschutz, Natur, Landwirtschaft und Fischerei. Zugleich müssen wir bewährte Maßnahmen des Küstenschutzes konsequent vorantreiben.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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