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18.06.26 , 10:29 Uhr
SPD

Birte Pauls zu Top 12: Gehörlosengeld: Teilhabe ist ein Grundrecht!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 18. Juli 2026
Birte Pauls Gehörlosengeld: Teilhabe ist ein Grundrecht! TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlo-sengeldes (Drs. 20/4515)
Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe fallen nicht vom Himmel. Man muss sie politisch wollen, man muss sie gesetzlich verankern und ja – man muss sie auch finanzieren!
Ich habe da gerne ein Bild vor Augen:3 Personen stehen vor einer Bretterwand.
Die erste Person ist so groß, dass sie ohne Hilfe drüber schauen kann. Die zweite Person ist etwas kleiner. Ein Podest zum draufstehen ermöglicht der Person den Blick über die Wand.
Die dritte Person ist sehr viel kleiner. Ihr Podest muss am höchsten sein, so dass alle drei den gleichen freien Blick haben können. Das nennt sich Nachteilsausgleich.
Es geht darum, Menschen in die Situation zu versetzen, dass alle entsprechend ihrer Möglichkeiten die gleichen Chancen haben. Wir debattieren heute nicht über ein Luxusgut oder ein politisches Geschenk. Wir reden über das Grundrecht der Teilhabe. Und es geht um die Frage, ob wir als Politik die UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst nehmen oder sie weiterhin nur als schönes Sonntagsreden-Papier betrachten. Wer in unserem Land gehörlos ist, steht im Alltag vor enormen Barrieren. Gebärdensprachdolmetscher, spezielle technische Hilfsmittel, visuelle Signalsysteme – all das kostet richtig viel Geld. Und meist reicht das Geld aus der Eingliederungshilfe nicht aus. Die Betroffenen müssen Dinge oft selber zahlen. Schauen wir in andere Bundesländer. Hier gibt es schon viele Beispiele für die Unterstützung von gehörlosen Menschen. In Hessen bekommen gehörlose Menschen 178,96 Euro im Monat. In Sachsen sind es 172 Euro, in Sachsen-Anhalt 66,50 Euro, in Berlin gut 153 Euro und


1 Brandenburg hat den Betrag erst kürzlich auf 130 Euro angehoben. Selbst in Nordrhein- Westfalen zahlt man seit Jahrzehnten zumindest einen Sockelbetrag. Und wo steht Schleswig-Holstein bei diesem wichtigen Thema? Bei exakt null Euro! Nicht einmal mit einer konsequenten Übernahme von Dolmetscherkosten, so wie Bremen es macht, können die Betroffenen rechnen. Wenn sie denn überhaupt Gebärdensprachdolmetscher bekommen, weil diese ja wegen der jahrelangen geringeren Vergütung in andere Länder abgewandert sind. Die Vergütung hat die Landesregierung mittlerweile angepasst, aber auch nur als Reaktion auf unseren politischen Druck.
Genau wie beim Blindengeld duckt die Günther-Regierung sich weg. Denn auch mit der Summe für das Blindengeld sind wir im Länderranking das Schlusslicht.
Generell hat die Günther-Regierung die Inklusion nicht im Fokus:
- Beim Kita-Gesetz haben sie die Inklusion von Kindern mit Behinderungen erst nicht mit geregelt, häppchenweise kommen immer wieder kleine Schritte in Richtung Inklusion dazu.
- Eine zweifelhafte Haltung des Sozialministeriums in der Frage des Ganztages für Kinder mit Behinderungen sorgte für Ängste vor zusätzlichen finanziellen Belastungen in den betroffenen Familien.
- Die Ausschreibung der Integrationsfachdienste schaffte ordentlich Unruhe.
- Sie laden zu einem Workshop zum Thema Arbeit für Menschen mit Behinderungen ein und vergessen dabei den größten Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen, nämlich die Werkstätten, um nur einige Beispiele zu nennen.
- die Einrichtung einer Landesstelle für Barrierefreiheit wird weiterhin nur geprüft.
Ich ahne schon, was die Sozialministerin gleich antworten wird: Die Kassen sind leer, wir müssen sparen. Sparen Sie nicht immer zuerst bei den Schwächsten! Die Sozialpolitik ist der Kitt in unserer Gesellschaft. Eine gerechte Sozialpolitik, die niemanden zurücklässt, sorgt für den sozialen Frieden in unserem Land. Ein Nachteilsausgleich darf nicht vom Kassenstand abhängen. Das Gehörlosengeld ist nicht einfach eine freiwillige Leistung, sondern eine Frage des Respekts vor der Würde dieser Menschen. Sie drängen Betroffene in die Rolle von Bittstellern. Sie verweisen auf komplizierte, bürokratische Anträge beim Sozialamt, anstatt eine unbürokratische Pauschale zu beschließen, die echte Selbstbestimmung garantiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gehörlosigkeit isoliert.

2 Sie schafft Barrieren in der Schule, in der Ausbildung, im Beruf und in der Freizeit. Ein monatliches Gehörlosengeld ist ein Stück gelebte Demokratie und Solidarität. Es ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben – selbstbestimmt und unabhängig vom eigenen Geldbeutel. Der Landesverband der Gehörlosen kämpft seit Jahren für dieses Recht. Die Betroffenen haben lange genug gewartet. Lassen Sie uns im Ausschuss erneut mit den Betroffenen sprechen, vielleicht kommt die Einsicht ja dann.



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