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18.06.26 , 11:03 Uhr
FDP

Heiner Garg zu TOP 12 "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes"

18.05.2026 | Soziales
Heiner Garg zu TOP 12 "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes" In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: 
„Stellen wir alle uns mal für einen Moment vor, wir würden morgens aufwachen und die Welt um uns herum wäre einfach still. Kein Radio beim Frühstück, keine Durchsage am Bahnhof und kein ganz spontaner Austausch mit Nachbarinnen, Nachbarn oder Kolleginnen und Kollegen. Für gehörlose Menschen ist das keine Vorstellung, so wie für uns, sondern Alltag. Und dieser Alltag verlangt oft zusätzliche Anstrengungen, zusätzliche Organisation und verursacht natürlich auch zusätzliche Kosten, um diesen Alltag zu bewältigen. Und ich sage das in allem Ernst, weil ich selbst schon in Verantwortung stand, Konsolidierungshaushalte mitverantworten zu müssen: Mir ist die finanzielle Situation des Landes durchaus bewusst. Ich will aber auch sagen: In einer Zeit, in der in Wahlprogrammen von rechtsextremen Parteien Menschen mit Behinderung quasi als lästig empfunden werden und die Entwicklung von anderen. Menschen verzögernd oder störend, sollten wir uns gemeinsam noch mal fragen, wie ernst wir es eigentlich mit Teilhabe und Inklusion in dieser Gesellschaft meinen.
Sie wissen, die FDP-Fraktion hat eine große Anfrage zur Eingliederungshilfe gestellt. Und mich hat es betroffen gemacht und auch erschreckt, was in der Stellungnahme des Gehörlosenverbandes Schleswig-Holstein unter anderem dazu ausgeführt wird. Und ich möchte gerne zwei Stellen zitieren. Das erste ist die erschwerte Kommunikation mit Behörden: ‚Behörden kommunizieren überwiegend schriftlich oder telefonisch. Für taube Menschen ist eine eigenständige Kontaktaufnahme häufig nicht möglich. Die praktische Auswirkung davon lautet: Durch diese Hindernisse kennen viele taube Menschen ihre Ansprüche nicht, verstehen sie nicht, können keine Anträge stellen oder ihre Rechte nicht durchsetzen. Die Folge ist ein faktischer Ausschluss von zentralen Leistungen zur Teilhabe.‘
Und daher bin ich der Auffassung, dass eine Leistung, die wir begründen – zum Beispiel eine Leistung nach dem SGB XII – nichts nutzt, wenn Menschen, die einen Rechtsanspruch auf diese Leistung haben, diesen Rechtsanspruch aufgrund eines Handicaps aber überhaupt nicht kennen oder nicht durchsetzen können. Und deswegen schließe ich mich den Vorrednerinnen und Vorrednern von SPD und SSW im Grundsatz vollkommen an. Wir müssen über diesen Nachteilsausgleich nicht nur in Sonntagsreden sprechen, sondern, das ist ja eine erste Lesung, wir müssen uns damit ausführlich im Sozialausschuss beschäftigen und möglicherweise gelingt es uns ja gemeinsam – ich will an dieser Stelle jetzt ausdrücklich nicht polemisch werden, mir fielen sonst sofort Finanzierungsmöglichkeiten ein –, diesen Anspruch durchzuführen. Denn eines eint die Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament: nämlich die Auffassung, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft die Stärke dieser Gesellschaft ist und Menschen mit Handicap tragen einen Teil genau zu dieser Vielfalt bei.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, Europa


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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