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18.06.26 , 12:47 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 26 "Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten"

18.06.2026 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 26 "Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten" In ihrer Rede zu TOP 26 (Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„500 Milliarden Euro neue Schulden. 500 Milliarden Euro – gerechtfertigt mit dem Versprechen eines historischen Modernisierungsschubs für unser Land. Mehr Wachstum. Mehr Wettbewerbsfähigkeit. Mehr Standortattraktivität. Aber genau dafür gibt es eine entscheidende Voraussetzung: Diese zusätzlichen Schulden lassen sich ökonomisch und verfassungsrechtlich nur rechtfertigen, wenn das Geld tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließt. Genau mit diesem Versprechen wurde das kreditfinanzierte Sondervermögen im Grundgesetz verankert. Artikel 143h des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich zusätzliche Investitionen. Und das Ausführungsgesetz konkretisiert diese Vorgabe noch einmal: ‚Die Zusätzlichkeit liegt nur dann vor, wenn die Investitionsausgaben des Bundes mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben übersteigen‘.
Nicht nur, dass Zweifel an der Berechnung bestehen, in welche Relation die Investitionen gesetzt werden und welche Bezugsgröße herangezogen wird, es gibt auch erhebliche Zweifel daran, dass die finanzierten Maßnahmen aus dem Sondervermögen auch zusätzliche Investitionen sind. Und zwar nicht nur politisch. Sondern wissenschaftlich fundiert. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass 86 Prozent der Mittel zweckentfremdet wurden. Das ifo-Institut geht sogar noch weiter: bis zu 95 Prozent der neuen Schulden waren keine zusätzlichen Investitionen. Mit anderen Worten: Versprochen wurde ein Modernisierungsschub. Tatsächlich wurden nur Haushaltslöcher gestopft. Wir erleben damit den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof der Geschichte der Bundesrepublik. Denn wenn bestehende Ausgaben lediglich aus dem Kernhaushalt herausgenommen und in ein Sondervermögen verschoben werden, entsteht kein zusätzlicher Wachstumseffekt, im Gegenteil: dann entstehen lediglich zusätzliche Schulden. Und die Folgen davon werden erheblich sein.
Schon jetzt zahlt der Bund 34 Milliarden Euro Zinsen im Jahr. Bis 2029 könnte sich dies bereits verdoppeln. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass im Jahr 2030 bereits jeder fünfte Euro an Steuereinnahmen für Zinsen ausgegeben werden muss. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle: bei Investitionen, bei der Bildung, bei der inneren Sicherheit, bei den Kommunen. Der Schuh drückt bereits heute an allen Stellen. Wie wir heute mit öffentlichen Geldern umgehen, bestimmt den Handlungsspielraum der nächsten Jahre und der kommenden Generationen. Wenn laufende Ausgaben einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir nicht mehr über Investitionspolitik. Dann reden wir über kreative Haushaltsführung zu Lasten zukünftiger Generationen. Und genau deshalb braucht es jetzt eine verfassungsgerichtliche Klärung. Wer Schulden mit Investitionen begründet, muss sich auch an Investitionen messen lassen. Schulden dürfen nicht zu politischen Blankoschecks werden. Und genau deshalb ist eine Normenkontrolle dringend geboten. Nicht aus parteipolitischen Gründen, sondern weil der Rechtsstaat davon lebt, dass verfassungsrechtliche Grenzen auch tatsächlich eingehalten werden. Dass das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung den eben beschriebenen Begriff der Zusätzlichkeit ausdünnt und abschwächt, bereitete maßgeblich den Weg für das Stopfen von Haushaltslöchern. Diese Praxis wurde im Haushaltsgesetz mit der Verschiebung von Posten aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen fortgesetzt. Beide Gesetze verletzen daher aus unserer Sicht das verfassungsrechtliche Zusätzlichkeitsgebot.
Angesichts dieser erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung und Verwendung des Sondervermögens ist eine verfassungsgerichtliche Klärung unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass kreditfinanzierte Mittel tatsächlich den vorgesehenen zusätzlichen Investitionszwecken dienen und das Wirtschaftswachstum langfristig stärken. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Stellen Sie unter Beweis, dass auch Sie die Verfassung ernst nehmen. Setzen Sie ein Zeichen für Generationengerechtigkeit und nachhaltiges Wachstum – statt für immer neue Schulden ohne zusätzliche Wirkung. Schaffen Sie Klarheit. Leiten Sie die Normenkontrolle ein.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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