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Beate Raudies zu Top 26: Modernisierung braucht Umsetzung und keinen juristischen Kleinkrieg vor dem Bundesverfassungsgericht
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 18.Juni 2026Beate Raudies Modernisierung braucht Umsetzung und keinen juristischen Kleinkrieg vor dem Bundesverfassungsgericht TOP 26: Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten (Drs. 20/4334)Ach, wie schön ist es doch, wenn man seiner eigenen Propaganda glaubt. Da titelt die „Bild“ von einer „XXL-Schuldensauerei“ und die FDP-Fraktion springt sofort auf den Zug auf. Sie fordern in Ihrem Antrag, vor dem Bundesverfassungsgericht ein abstraktes Normenkontrollverfahren gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz einzuleiten. Anrede, lassen Sie uns doch einmal die Fakten betrachten, statt nur Schlagzeilen zu produzieren. Durch Artikel 143h Grundgesetz darf der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro schuldenfinanziert auflegen. Ausdrücklich nicht unter die Schuldenbremse fallend – ein Eingeständnis, dass die schwarze Null und die starre Schuldenregel dieses Land in die Investitionsfalle trieben. 100 Milliarden fließen an die Länder, 100 Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds – und die restlichen 300 Milliarden stehen über zwölf Jahre für Investitionen des Bundes bereit. Der Bundestag hat die Verwendung dieser Mittel klar geregelt: durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und den Beschluss über den Wirtschaftsplan. Die FDP und ihre Kronzeugen – das IW Köln und das IFO-Institut – unterstellen, das Geld fließe in falsche Kanäle. Kern des Vorwurfs: Der Investitionsbegriff sei zu weit gefasst.Dabei kennt Artikel 143h nur den Begriff der „Investitionen“ – ohne weitere Definition. Naheliegend ist es daher – und das tut das BMF auch – den Investitionsbegriff der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden . 1 Der ist durchaus weiter und umfasst auch Baumaßnahmen, Beteiligungen, sogar Zuschüsse an die Sozialversicherung. Die Wirtschaftsinstitute hingegen legen einen engen Investitionsbegriff zugrunde, grob gesagt: Beton und Maschinen – als wäre Bildung oder Digitalisierung keine Investition! Ja, es gibt Verschiebungen von Titeln aus dem Kernhaushalt in das SVIKG. Aber meine Damen und Herren, das ist kein Tricksen, das ist geltendes Recht nach § 17 der Bundeshaushaltsordnung, um Doppelveranschlagungen zu vermeiden. Wer Transparenz fordert, sollte auch die gesetzlichen Grundlagen anerkennen. Der Vorwurf, das SVIKG sei ein bloßer „Verschiebebahnhof“, geht aus finanzpolitischer Sicht völlig fehl. Wer so argumentiert, der nutzt schlicht die falschen Referenzszenarien. Anrede, Art. 143h Grundgesetz benennt auch noch das Kriterium der Zusätzlichkeit. Auch hier herrsche Unklarheit, monieren die Kritiker.Ich finde, Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 ist da sehr konkret: Zusätzlichkeit liegt vor, wenn eine angemessene Investitionsquote im Kernhaushalt erreicht wird. Diese Mindestinvestitionsquote beziffert Par. 4 Abs. 3 SVIKG auf 10 Prozent. Das sichert die verfassungsrechtliche Zusätzlichkeit ab und verhindert, dass das Sondervermögen zur bloßen Haushaltskonsolidierung genutzt wird. Die FDP aber rechnet mit einer 10%-Überschreitung – als wäre das die einzige mögliche Bezugsgröße. Dabei könnten auch absolute Ausgaben oder die Finanzplanung ohne Sondervermögen als Maßstab dienen. Anrede, doch das eigentliche Problem des FDP-Antrags: Er ignoriert die Realität des Jahres 2025. Neun Monate lang gab es keinen regulären Haushalt, nur eine vorläufige Haushaltsführung. Das Ausführungsgesetz zum SVIK kam erst Ende September, das LUKiF-G noch später. Selbst bei rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025: Jeder, der schon einmal ein Schlagloch hat flicken lassen, weiß - große Bauprojekte brauchen Vorlauf für Planung und Ausschreibung. Liebe KollegInnen der FDP-Fraktion. dieser Antrag ist überzogen. Er stützt sich auf mindestens eine kritikwürdige Definition und ignoriert die praktischen Hürden von 2025. 2 Die Kritik am Haushaltsvollzug mag legitim sein – aber daraus auf die Verfassungswidrigkeit des gesamten Gesetzes zu schließen, scheint mir doch sehr voreilig.Die Schuldenbremse, die die FDP immer noch bis zum letzten Blutstropfen verteidigt, hat uns jahrzehntelang Investitionsstau beschert. Jetzt, wo wir endlich handeln könnten, will die FDP uns wieder blockieren. Anrede, was wir brauchen, ist kein juristischer Kleinkrieg vor dem Bundesverfassungsgericht. Was wir brauchen, ist die zügige Umsetzung der Modernisierung unseres Landes. Der Antrag der FDP ist überzogen und schadet dem Investitionsstandort Deutschland. Wir lehnen ihn daher ab. 3