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Eka von Kalben zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes
Presseinformation Nr. 26.204 18.06.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 12 – Einführung eines Landesgehörlosengeldes Dazu sagt die Sprecherin für Inklusion der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:Wir brauchen einen echten Nachteilsausgleich Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,„Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft zu leben.“– so steht es in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Und mit dieser Verpflichtung an uns, beginnt nahezu jede Rede, die hier im Plenum zum Thema Inklusion gehalten wird. So auch heute. Worum geht es?Der SSW hat dankenswerterweise einen Gesetzentwurf vorgelegt für ein Landesgehörlosengeld. Das kann nicht verwundern, denn bereits 2022 hat er die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung eines Gehörlosengeldes in Schleswig-Holstein gefordert. Wir haben dazu im Sozialausschuss eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt.Als Folge daraus haben, wir eine Anhebung des Landesblindengeldes in zwei Schritten möglich gemacht, trotz angespannter Haushaltslage, und in dieser Legislaturperiode die Bezahlung der Dolmetschenden verbessert, eine weitere Anpassung ist nötig und muss kommen. Und wir haben, beziehungsweise die Sozialministerin hat, in die ASMK, also auf Bundesebene, einen Antrag für einen echten bundesweiten Nachteilsausgleich in Form eines Sinnesbehindertengeldes eingebracht, der eine Mehrheit fand.Aber: Weder die alte noch die Bundesregierung ist diesen Weg weiter gegangen.Liebe Kolleg*innen,sicher klingt bei Ihnen allen, die dabei waren, noch der gestrige Abend nach. Tolle Musik, Reden und Lesungen, die noch in uns nachhallen. Nun stellen Sie sich diesen Abend bitte als gehörloser Mensch vor. Vielleicht gibt man Ihnen einen Ausdruck der Reden, vielleicht wird ausnahmsweise so wie heute gedolmetscht. Was Ihnen aber nur hilft, wenn sie Gebärden lernen durften, was zumindest in meiner Kindheit nicht oder kaum möglich gewesen wäre. Sie hören nicht die Musik, sie bekommen nicht den Ausdruck der Redenden vermittelt. Und anschließend beim Empfang, wenn die Gespräche über das Gehörte ausgetauscht werden, stehen sie im besten Fall mit einer Assistenz an einem der Tische, die Ihnen hilft, am Gespräch teilzuhaben. Vermutlich fahren Sie lieber nach Hause.Leben mit Behinderung kann in vielen Situationen ein Nachteil sein. Eine Herausforderung ist es immer. Und das trotz aller Bemühungen um Teilhabe in unserem Land. Ein Leben mit Behinderung bringt Nachteile, und das, ohne dass man sich das so ausgesucht hat. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf Teilhabe auch einen Nachteilsausgleich verdienen.Und doch können wir als Land das nicht allein stemmen, denn unsere Möglichkeiten, mehr Einnahmen zu erzielen, sind begrenzt. Wir können nicht die Vermögenden oder die Erbenden verpflichten, einen höheren Beitrag zu leisten. Wir könnten die geforderten acht Millionen Euro für ein Gehörlosengeld nur durch Umschichtungen ermöglichen. Und wenn uns das gelingt, müssen wir andere Dinge lassen. Das ist einfach die Wahrheit und das muss man auch so deutlich aussprechen.Ja, andere Bundesländer machen mehr. Das ist für uns beschämend. Es sollte nicht so sein, dass sich Leistungen nach Wohnort oder Postleitzahlen unterscheiden. Dies ist aber der Fall, wenn wir uns das System der Landesblindengelder ansehen. Und das ist ebenso der Fall, wenn wir auf die Gehörlosengelder schauen, die in einigen Bundesländern eingeführt wurden. Wir brauchen keine Flickenteppiche und keine Ungerechtigkeiten, sondern bundesweit einheitliche Lösungen!Ich möchte nicht darüber diskutieren, ob die eine Behinderung stärker in das Leben der Menschen eingreift als die andere, ob blinde Menschen schlechter dran sind als gehörlose Menschen. Von einem solchen Ranking halte ich gar nichts. Wir brauchen einen echten Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen, der sich an den Bedarfen und deren Kosten orientiert. Und auch das bundesweit einheitlich.Wenn die Haushaltslage eine gute wäre, dann würde ich sagen, „ok, lasst uns das Gehörlosengeld machen, so lange wie der Bund braucht, um eine bundesweite Lösung zu finden.“ Aber so ist die Lage nicht. Unsere aktuellen Hausaufgaben sind, dort einzusparen, wo es ohne Schäden möglich ist und dort den Status quo zu erhalten, wo es erforderlich ist. Und gefühlt ist das seit 15 Jahren so, seit ich im Landtag bin und alle Fraktionen hier im Haus schon einmal mitregiert haben.Und natürlich habe ich über alle diese Fragen auch mit gehörlosen Menschen gesprochen. Viele wünschen sich Verbesserungen, die sich praktisch im Alltag auswirken. Dazu gehört zentral das Gebärdendolmetschen, aber auch die schriftliche Übersetzung bei Sitzungen zum Beispiel des Parlaments. Vielen Dank für Ihre Arbeit. Damit Menschen nicht nur auf das Parlaradio angewiesen sind, wenn sie zum Beispiel der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf folgen wollen. Die bessere Bezahlung von Dolmetschenden in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger erster Schritt, aber ehe wir nicht zu einer inklusiven Gesellschaft werden, müssen wir Nachteile auch ausgleichen. Dafür müssen wir uns alle gemeinsam einsetzen!Ich freue mich auf den Austausch und hoffentlich eine gute Lösung im Ausschuss. Vielen Dank!***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de