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Oliver Brandt zu einer Normenkontrolle zum Sondervermögen des Bundes
Presseinformation Nr. 26.205 18.06.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 26 – Investitionsversprechen einhalten – Normenkontrolle zum Sondervermögen einleiten Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:Die Regeln der Zusätzlichkeit beim Sondervermögen des Bundes müssen eingehalten werden Sehr geehrte Damen und Herren,das im Grundgesetz verankerte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wurde 2025 geschaffen, um den Investitionsstau in Deutschland aufzulösen, aber nicht, um Haushaltslöcher zu stopfen. Es wurde geschaffen, um zu bauen und zu sanieren: für Schienen, Brücken, Schulen, Kitas, Digitalisierung, Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur und vor allem auch für Klimaneutralität. Unter dieser Annahme haben wir als Grüne im Bund diesem Instrument zugestimmt.Gerade weil das Sondervermögen ein im Haushaltsrecht besonderes Konstrukt darstellt, ist es unerlässlich, dass die Regeln eingehalten werden. Und die zentrale Regel, die die Grünen hineinverhandelt haben, heißt „Zusätzlichkeit“.Ich halte die im FDP-Antrag formulierte Kritik durchaus für berechtigt. Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute kommen zu dem Ergebnis, dass 2025 zwischen 86 und 95 Prozent der zusätzlich aufgenommenen Schulden des Bundes nicht in zusätzliche Infrastrukturinvestitionen geflossen seien. Ähnliche Kritik kommt auch von den fünf „Wirtschaftsweisen“, dem Sachverständigenrat Wirtschaft, der klarere Regeln, eine konsistente Berechnung der Investitionsquote und ein wirksames Monitoring gefordert hat.Der „Verschiebebahnhof“ der Bundesregierung funktioniert im Kern so: Investitionen, die ohnehin schon im Kernhaushalt oder im Klimatransformationsfonds vorgesehen waren, werden jetzt aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen bestritten. Konkret betrifft das bereits geplante Maßnahmen in Verkehrsinfrastruktur, Bundesschienenwege und Breitbandausbau. Hinzu kommen Programme aus dem Klima- und Gebäudebereich, die aus der bisher bestehenden Förderlogik in das Sondervermögen überführt wurden. Ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Tappe von der Universität Trier im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion hat für 2025 im Sondervermögen eine Summe von 13,8 Milliarden Euro gefunden, die in der beschriebenen Art und Weise bereits umgewidmet wurden.Problematisch ist auch die Zuführung von zehn Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Klimatransformationsfonds. Laut Gutachten wurden damit einfach bestehende Finanzierungslücken gefüllt. Obendrein sind Ausgaben geplant, deren Investitionscharakter an sich fragwürdig ist: 3,4 Milliarden Euro Gasspeicherumlage, 829,6 Millionen Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit LNG- /FSRU-Terminals, 1,5 Milliarden Euro für Transformationskosten bei Krankenhäusern und 747 Millionen Euro Digitalisierungsausgaben, die formal sächliche Verwaltungsausgaben sind.Auch der vom Bundesfinanzministerium eigens installierte Investitionsbeirat findet in seinem ersten Monitoringbericht vom Juni dieses Jahres deutliche Worte: Dass etwa die Methode zur Berechnung der Investitionsquote von zehn Prozent Verteidigungsinvestitionen zwar im Zähler, Verteidigungsausgaben aber nicht im Nenner berücksichtigt, verzerre die Darstellung und hebe die Quote künstlich an.All diese Tricksereien wollten wir Grüne mit dem Zusätzlichkeitsgebot, auf das wir in den Verhandlungen Anfang 2025 gedrängt haben, eigentlich verhindern. Das aktuelle Handeln der Koalition im Bund widerspricht der Vereinbarung deutlich und ist mit dem Sinn und Zweck von Art. 143h Grundgesetz nur schwer vereinbar. Deutschland braucht keine kreative Haushaltsführung, sondern echte zusätzliche Investitionen. Und wenn die Bundesregierung für ihre sonstigen Bedarfe nicht mit dem vorhandenen Geld auskommt, muss sie entweder Steuern erhöhen oder Ausgaben kürzen. So sähe verantwortungsbewusste Haushaltspolitik aus.Nun heißt all das noch nicht automatisch, dass geklagt werden muss. Das genannte Gutachten kommt zu dem Fazit, die Einleitung eines Organstreitverfahrens sei „grundsätzlich möglich, aber mit prozessualen Risiken verbunden“.Eine Normenkontrolle ist ein mächtiges Instrument unseres Rechtsstaats, das nicht leichtfertig eingesetzt werden sollte. Es müsste rechtlich sorgfältig vorbereitet und auch politisch verantwortet werden. Denn derartige Klagen haben so oder so eine Wirkung: Sie können Unsicherheit erzeugen bei Ländern, Kommunen und Unternehmen, die mit Mitteln dringend rechnen. Und sie können das öffentliche Bild verstärken, demokratische Politik sei nur noch Streit und gegenseitige Blockade.Angesichts der historischen Größenordnung dieser Infrastrukturmittel, sollte die Bundesregierung daher selbst ein Interesse haben, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von deren Verwendung auszuräumen. Die demokratischen Oppositionsfraktionen im Bundestag können eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in dieser Wahlperiode nicht selbst herbeiführen. Daher erwarten wir Grünen von der Bundesregierung eine Korrektur, so dass gewährleistet ist, dass die Investitionsquote im mehrjährigen Durchschnitt tatsächlich erreicht wird und fehlende Investitionen nachgeholt werden, wie es auch der Investitionsbeirat fordert.Inakzeptabel ist aus meiner Sicht ebenfalls, dass das Monitoring der Bundesregierung völlig ausblendet, inwieweit Maßnahmen der Klimaneutralität dienen, obwohl das eines der beiden verfassungsmäßigen Zwecke des Sondervermögens ist. Es taucht als Merkmal der Ziel- und Wirkungsorientierung an keiner Stelle mehr auf.Mit einer Normenkontrollklage werden wir unsere Landesregierung heute nicht beauftragen, da wir uns über diesen Schritt innerhalb der Koalition nicht einig sind. Besonders wichtig ist mir an dieser Stelle zu betonen, dass unsere Landesregierung die Mittel des Sondervermögens von Anfang an sauber, zusätzlich und kommunalfreundlich verwendet hat und dies auch weiterhin tun wird.Vielen Dank.***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de