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Heiner Garg zu TOP 4B "Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes"
18.05.2026 | SozialesHeiner Garg zu TOP 4B "Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes" In seiner Rede zu TOP 4B (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und sozialpolitische Sprecher, Heiner Garg: „Dem Dank schließe ich mich an. Ich teile das, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir gesagt haben, dass es gut ist, dass wir hier beieinanderbleiben. Für uns war vor allem ausschlaggebend, was eigentlich zählt. Aus unserer Sicht ist das zuallererst die Würde und der Wille der oder des Verstorbenen. Und mir ist vollkommen klar, dass, wahrscheinlich nicht nur in unserem Kulturkreis, eine Beerdigung, eine Bestattung natürlich auch immer etwas ist, bei dem Hinterbliebene trauern, Abschied nehmen. Und trotzdem, wenn die Bestattungsform, für die man sich entschieden hat, klar dokumentiert ist, dann sollte genau das der Ausschlag sein.Die Konfliktlinie, die wir während der Beratung hatten, und zwar nicht erst während der Beratung des Gesetzentwurfs, sondern schon als die Frage im Raum stand, wie wir die Experimentierklausel rechtssicher machen, als es noch keine rechtssichere oder beziehungsweise keine gesetzliche Verankerung der Experimentierklausel gab, war immer der Wunsch nach individueller Selbstbestimmung bei alternativen Bestattungsformen versus die Anforderungen an Würde, Hygiene, Umwelt und Dokumentation. Ich sage sehr klar: Der vorliegende Gesetzentwurf beschreibt ganz klar die Punkte, die notwendig sind. Das geht bis zur zweiten Leichenschau. Auch die seuchenhygienischen Bedenken konnten ausgeräumt werden.Und ich habe auch ein gewisses Verständnis für diejenigen, die sehr laut geworden sind, die sich sehr intensiv an dieser Diskussion beteiligt haben, wenn alleine im Kirchenkreis Altholstein es einen Rückgang der Sargbestattungen von 1990 bis 2022 um 71 Prozent gegeben hat. Dann kann man den einen oder anderen Einwand verstehen. Ich sage aber auch, das hat mit Würde und Wille des Verstorbenen nichts zu tun. Und wir sind nicht dazu da, bestimmte Geschäftsmodelle zu befördern noch diese zu schützen, sondern ich finde, und das ist gelungen an der Stelle, wir sind dafür da, gesellschaftliche Entwicklung und gesellschaftliche Weiterentwicklung nachzuvollziehen, auch bei einem Bestattungsgesetz. Und ich finde, uns ist das allen miteinander gelungen. Dafür sage ich Danke und deswegen werden wir dem selbstverständlich auch zustimmen.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, EuropaKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de