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Birte Glißmann: TOP 6: Das demokratische Führungszeugnis für unsere Beamtinnen und Beamten kommt
Verfassungstreue | 19.06.2026 | Nr. 204/26Birte Glißmann: TOP 6: Das demokratische Führungszeugnis für unsere Beamtinnen und Beamten kommt Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,sehr geehrte Damen und Herren,den kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht beraten wir ausführlich im August, aber der darin dokumentierte Anstieg in allen Phänomenbereichen unterstreicht leider die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Verfassungstreue.Rechtsextremismus ist nach wie vor die größte Gefahr für unsere Demokratie, das Personenpotenzial ist auf 1250 Personen angestiegen, das islamistische Personenpotenzial ist von 820 auf 870 Anhänger, das linksextreme um 10 Personen auf 755 Personen und die Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene um 6 Prozent auf 850 Personen angestiegen.Im Kampf gegen Extremisten und zum besseren Schutz unserer Demokratie müssen wir Informationen, die wir als Land haben, besser nutzen. Es geht um den Schutz unserer Demokratie vor Verfassungsfeinden von innen heraus. Die Treue zu unserer Verfassung ist keine Nebensache – sie ist die zentrale Pflicht unserer Beamtinnen und Beamten. Wer den Staat repräsentiert und hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, muss fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Beamtinnen und Beamte sind nicht nur an Recht und Gesetz gebunden, sie tragen durch ihr Handeln eine besondere Verantwortung für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.Um das künftig noch besser gewährleisten zu können, bringen wir mit diesem Gesetzentwurf das demokratische Führungszeugnis für unsere Beamtinnen und Beamten in Form einer Abfrage beim Verfassungsschutz auf den Weg.Wir wissen, dass es beamten- und disziplinarrechtlich sehr schwierig und langwierig ist, Beamtinnen und Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Daran müssen wir arbeiten. Einen Baustein, um künftig Verfassungsfeinde einfacher aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu können, wir mit diesem Gesetzentwurf gelegt, indem die Anfrage beim Verfassungsschutz bei Zweifeln an der Verfassungstreue Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de rechtlich normiert wird.Aber effektiver schützen wir aber unseren öffentlichen Dienst, wenn Verfassungsfeinde gar nicht erst eingestellt werden. Deswegen müssen wir möglichst früh schauen, ob über Bewerberinnen oder Bewerber verfassungsfeindliche Erkenntnisse vorliegen und gegen eine Einstellung sprechen.Dabei ist der Anwendungsbereich auf diejenigen Bewerberinnen und Bewerber begrenzt, die konkret für die Einstellung ausgewählt wurden. So wird ein unnötiger Grundrechtseingriff bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die schon aus anderen Gründen nicht geeignet, sind vermieden, effektiver Rechtsschutz gewährleistet und damit Augenmaß in diesem sensiblen Bereich bewiesen.Kritik und Protest, auch gegenüber dem Dienstherrn bleibt ausdrücklich erlaubt. Aber es sind eben Grenzen der bloßen Kritik und des Protestes überschritten, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützt oder sich an deren Tätigkeit beteiligt.Wichtig ist auf der anderen Seite, dass alle Bereiche des öffentlichen Dienstes umfasst sind und keine Begrenzung auf einzelne Bereiche erfolgt. Ich bin davon überzeugt, dass wir weder Rechtsextremisten in der Steuerverwaltung, noch Islamisten in unseren Schulen oder Linksextremisten in der Justiz dulden dürfen, meine Damen und Herren.Einen Punkt in diesem Gesetzentwurf empfinde ich allerdings als unbefriedigend. Ich weiß, dass es rechtlich schwierig ist aber liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Überzeugung, dass ein Mensch, der unseren Staat, unsere Demokratie, also unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch auf Ausbildung durch eben diesen Staat haben kann. Die Vorstellung eines extremistischen Rechtsreferendars im Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft, in Samtrobe, die gerade für die Unabhängigkeit und die Neutralität, für die Integrität der Justiz steht, empfinde ich als ziemlich unerträglich. Dass das leider kein abstraktes Szenario ist, sehen wir an den Fällen aus anderen Bundesländern. Deswegen werbe ich dafür, dass wir die Rechtsprechung zu diesen Fällen genau im Blick behalten und an diesem Punkt im Verfahren gegebenenfalls nachschärfen.Ich freue mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.Vielen Dank. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de