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19.06.26 , 10:31 Uhr
SPD

Beate Raudies zu Top 6: Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19.Juni 2026
Beate Raudies Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein TOP 6: Entwurf Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue (Drs. 20/4418)
Wer in den öffentlichen Dienst eintritt, übernimmt besondere Verantwortung für unseren Staat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Beamtinnen und Beamte für diese Verfassung eintreten müssen. Das Anliegen des Gesetzentwurfs ist daher nachvollziehbar: Wer unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht zugleich ihr Repräsentant sein. Der Staat muss sich gegen Feinde der freien Gesellschaft schützen können, die seine Institutionen unterwandern wollen.
Unsere Verfassung verpflichtet den Staat nicht zur Wehrlosigkeit. Wer die Freiheit missbraucht, um die Freiheit zu beseitigen, darf nicht erwarten, dass der demokratische Rechtsstaat tatenlos zusieht. Gleichzeitig bewegt sich der Gesetzentwurf in einem Spannungsfeld zwischen zwei wichtigen verfassungsrechtlichen Gütern. Auf der einen Seite steht das legitime Interesse des Staates, Feinde der freien Gesellschaft vom öffentlichen Dienst fernzuhalten.
Auf der anderen Seite stehen die Berufsfreiheit, der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Deshalb müssen wir uns die konkrete Ausgestaltung sorgfältig anschauen. Eine zentrale Frage wird sein, wie belastbar die Erkenntnisse sind, die einer Einstellungsbehörde übermittelt werden. Nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte bedeutet automatisch fehlende Verfassungstreue. Man kann dort auch aufgrund von Kontakten, der Teilnahme an Veranstaltungen oder sonstiger Berührungspunkte mit beobachteten Personen oder Organisationen auftauchen, ohne deshalb selbst Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sein.


1 Zwischen einem bloßen Kontakt und einer tatsächlichen verfassungsfeindlichen Betätigung liegen erhebliche Unterschiede. Ebenso stellt sich die Frage, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Belastende Erkenntnisse müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein. Gleichzeitig muss der Verfassungsschutz seine Quellen und Arbeitsweisen schützen können. Hier liegt ein Spannungsverhältnis, das sich nicht einfach auflösen lässt. Der Rechtsstaat muss beides leisten: wirksamen Schutz vor Feinden der freien Gesellschaft und zugleich faire Verfahren für die Betroffenen. Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die Debatten um den Radikalenerlass bis heute nachwirken. Das macht deutlich, dass wir hier nicht nur über Sicherheit sprechen, sondern auch über Grundrechte, Rechtsschutz und das Vertrauen in einen fairen Staat. Im Ausschuss werden wir daher insbesondere über die Verhältnismäßigkeit sprechen müssen. Ist eine Regelanfrage für alle Beamtenlaufbahnen erforderlich? Welche Erfahrungen gibt es in anderen Bundesländern? Und welche praktischen Ergebnisse wurden dort erzielt?
Diese Fragen verdienen eine sorgfältige Prüfung. Wir sollten die Debatte weder unter dem Schlagwort „Gesinnungsschnüffelei“ führen noch die Gefahr durch Feinde der freien Gesellschaft kleinreden.
Der Gesetzentwurf verfolgt ein legitimes Ziel. Ob die gewählten Instrumente in jeder Hinsicht die richtigen sind, werden die Ausschussberatungen zeigen. Dort werden wir die rechtlichen, praktischen und verfassungsrechtlichen Fragen gründlich prüfen. Denn eine wehrhafte Demokratie braucht beides: die Entschlossenheit, ihre Feinde nicht zu unterschätzen, und die Stärke, auch im Umgang mit ihnen rechtsstaatlichen Grundsätzen treu zu bleiben. Gerade darin unterscheidet sich der demokratische Rechtsstaat von seinen Gegnern. Er verteidigt die Freiheit, ohne selbst die Maßstäbe der Freiheit aufzugeben. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf konstruktiv, sorgfältig und mit dem notwendigen Respekt vor beiden Anliegen beraten: dem Schutz unserer Demokratie und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger.



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