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19.06.26 , 10:31 Uhr
Landtag

Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum morgigen Weltflüchtlingstag

Nr. 5 / 19. Juni 2026


Die Landeszuwanderungsbeauftragte zum morgigen Weltflüchtlingstag

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni bewertet die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen aktuelle rechtliche Entwicklungen und begrüßt den Willen zur Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in Schleswig-Holstein.
Die Konflikt- und Krisenlage in vielen Teilen der Welt ist bedrohlich. Auch in unserer Gesellschaft gibt es besorgniserregende autoritäre Tendenzen. Gleichzeitig ist unser Land so vielfältig wie nie und an vielen Stellen finden Entwicklungen statt, die Diskriminierung abbauen und zu mehr Gleichberechtigung beitragen.
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist seit dem 12. Juni in allen EU- Mitgliedsstaaten in Kraft. Seine zehn Verordnungen und eine Richtlinie bilden die weitreichendste Veränderung und auch Verschärfung des deutschen Asylrechts seit Jahrzehnten und werden nach Ansicht von Doris Kratz-Hinrichsen von Interessenvertretungen zurecht kritisiert. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die Aufweichung des Flüchtlingsschutzes, den eingeschränkten Rechtsschutz, die Möglichkeiten der Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen und Haftmaßnahmen.
„Die Komplexität und Fülle der neuen Regelungen im EU-Recht in Ergänzung mit den nationalen Ausgestaltungen machen das neue System für Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Beratung sowie für Schutzsuchende selbst schwer überschaubar. Ich sehe eine große Gefahr, dass die zuständigen Behörden das Recht fehlerhaft oder restriktiver als erforderlich anwenden werden. Es können auch deshalb leicht Fehler unterlaufen, weil die bisherigen und die neuen Rechtsakte sowie die entsprechenden nationalen Regelungen gleichzeitig angewendet werden“, so die Landesbeauftragte. Mit der GEAS-Reform entstehen aus Sicht der Landeszuwanderungsbeauftragten aber auch Chancen und Verbesserungen. Positiv zu bewerten sind die Absicht, Personen mit besonderen Bedürfnissen und Bedarfen besser zu schützen, minderjährige Geflüchtete analog zum SGB V umfassend allgemeinmedizinisch zu versorgen und allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Antragstellung einen Zugang zu Bildung zu gewähren.
Gleichzeitig mit flüchtlingspolitischen Verschärfungen auf den Ebenen des Bundes und der Europäischen Union beschäftigt uns in Schleswig-Holstein derzeit der Gesetzesentwurf des Integration- und Teilhabegesetzes. Bereits im Jahr 2022 hatte das Land sich die Aufgabe gegeben, Integration und Teilhabe für zugewanderte Menschen und die Aufnahmegesellschaft umfangreicher, zielgerichteter und verbindlicher als bisher im Integrations- und Teilhabegesetz zu regeln. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt in wesentlichen Bereichen eine wichtige Weiterentwicklung der notwendigen gesetzlichen Belange dar, sollte sich aber auch weiterhin regelmäßig den Anforderungen unserer Einwanderungsgesellschaft anpassen.
Daneben hat die Landesregierung jüngst einen Gesetzentwurf zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein vorgelegt, der insbesondere diskriminierendes Handeln in der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch das Land verhindern soll. „Eine hinreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Bundesebene ist bisher ausgeblieben und derzeit leider auch nicht erwartbar. Deshalb ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz aus meiner Sicht das beste Mittel, um von Diskriminierung betroffene Personen in Schleswig-Holstein effektiver als bisher zu schützen. Von ihm können sehr unterschiedliche Personengruppen, darunter insbesondere auch Kinder und Jugendliche, profitieren. Gerade sie stehen intensiv im Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen“, sagt Doris Kratz- Hinrichsen. Nach Ansicht der Landeszuwanderungsbeauftragten würde der nun vorgelegte Gesetzesentwurf vielen, leider jedoch nicht allen, Diskriminierungsformen begegnen, die an ihr Büro und andere Einrichtungen herangetragen werden. Bedauerlich findet die Landesbeauftragte außerdem, dass der Entwurf wichtige Behörden ausnimmt. „Unsere Gesellschaft ist in vielen Teilen gefordert. Der Zugang zum Recht für Schutzsuchende, die humanitäre Verantwortung, die Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen, die Sicherung von gut entwickelten und wirksamen Unterstützungsstrukturen, die Weiterentwicklung vorhandener Strukturen und das entschlossene Handeln gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus sind wichtige Aufgaben unserer Zeit. Um sie zu bewältigen, ist eine enge Zusammenarbeit sowie verlässliche Abstimmungen von Zielen zwischen Bund, Land und Kommunen unverzichtbar. Auch zwischen den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Ebenen ist eine gute Kooperation notwendig. Wir müssen daran arbeiten, dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein weiterhin so ausgeprägt bleibt, wie sie es bislang ist, und dass sie auch im Bund wieder mehr gelebt wird. In allen unseren Tätigkeiten müssen wir die Menschen und ihre Bedarfe im Blick bleiben“, sagt die Landeszuwanderungsbeauftragte.
Doris Kratz-Hinrichsen dankt allen Menschen, die sich in Schleswig-Holstein haupt- und ehrenamtlich in Politik, Verwaltung, Kommunen, Schulen, Kitas, Unternehmen und in der Zivilgesellschaft für die Aufnahme und Integration von zugewanderten Menschen engagieren und aktiv einbringen. Diese anspruchsvolle Arbeit ist komplex, wertvoll und verdient unseren größten Respekt. Sie dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Erhalt der Demokratie in unserem Land.

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