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19.06.26 , 10:50 Uhr
B 90/Grüne

Jan Kürschner zur Stärkung der Verfassungstreue

Presseinformation Nr. 26.209 19.06.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 6 – Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
Extremismus hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir waren mit dem Innen- und Rechtsausschuss letzte Woche in Finnland. Ich fand das hervorragend, sowohl kollegial als auch von der Organisation durch die Landtagsverwaltung und vom Input her. Im finnischen Parlament sitzen zehn Parteien, trotzdem hatte ich den ganz deutlichen Eindruck, die ganze finnische Gesellschaft zieht an einem Strang. Uns wurde berichtet, auch dort gebe es fake news. Nur: die Regierung sage dann, das sind fake news. Und die Bevölkerung sagt dann „Ah, es sind fake news“.
Schauen wir auf ganz Deutschland, können wir davon derzeit nur träumen, das Vertrauen in die Bundesregierung ist gering. Stattdessen leuchten viele Warnlampen rot. Der Extremismus in Deutschland ist ein erhebliches und dringendes Problem. Wir erkennen, dass immer größere Bevölkerungsteile sich von unseren demokratischen Werten verabschieden und sich dadurch auch nicht für Positionen eignen, in denen sie eben diese Werte vertreten sollen und staatliche Macht ausüben können. Extremismus ist nicht verboten, aber im öffentlichen Dienst hat er nichts zu suchen und Macht darf er nicht erlangen.
Das hat nichts mit Generalverdacht gegenüber der Bevölkerung zu tun. Es nimmt nur den Wandel der Zeit zur Kenntnis und einen anwachsenden Extremismus. Will der Gesetzgeber in diesem Bereich auf eine veränderte Situation in der Gesellschaft reagieren, ist das immer eine Gratwanderung. Einerseits wäre es mir recht, wenn Extremist*innen leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können, blicke ich auf Ankündigungen der AfD in Sachsen-Anhalt, bin ich andererseits froh, dass es eben nicht so einfach möglich sein wird, den Beamt*innenapparat auszutauschen. Man befindet sich als Parlament bei diesen Dingen immer zwischen dem Mut zur richtigen Entscheidung und der Weisheit, es zu lassen. Und am Ende bewertet das die Nachwelt. Genau das gilt zum Beispiel für den Radikalenerlass aus dem Jahr 1972, der im Grunde nur ein MPK-Beschluss war. In Hamburg gab es am Dienstag eine Demonstration wegen eines ähnlichen Gesetzesvorhabens. Im Vorfeld wurden Zahlen zu Betroffenen der Regelanfrage im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass genannt. Danach wurden 3,5 Millionen Personen überprüft, es kam zu 11000 Verfahren. Inzwischen wurde der Beschluss der Regierungschefs von 1972, vor allem seine problematische Praxis, in einigen Bundesländern aufgearbeitet. An dieser Stelle will ich mein Bedauern darüber ausdrücken, wie das damals auch in Schleswig-Holstein gelaufen ist.
Es gab eine kritische Betrachtung der Regelanfrage in den letzten Jahrzehnten. Ich habe Verständnis für die Sorge vieler Menschen, eine unglückselige Geschichte könnte sich wiederholen: Was wir hier umsetzen wollen, auch wenn wir das nicht unbedingt gerne tun, ist aber kein Radikalenerlass 2.0.
Erstens liegt das daran, dass wir seit der früheren Regelanfrage Jahrzehnte hinter uns gelassen haben, in denen wir die rechtlichen Bestimmungen, nicht zuletzt was Rechtsschutz und Datenschutz betrifft, erheblich weiterentwickelt haben.
Zweitens reden wir heute nicht über eine Art „Erlass“ durch die MPK. Was wir hier schaffen wollen, ist ein rechtsstaatliches Instrument zur Verteidigung der Demokratie auf gesetzlicher Grundlage aus dem Parlament heraus.
Drittens: Die Regelanfrage wird erst ganz am Ende des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens durchgeführt. Zu solch ausufernden Zahlen wie den eingangs genannten wird es daher nicht kommen, weil nur hinsichtlich der einzustellenden Person angefragt wird.
Viertens: Verfahrensrechte sind wichtig, die Betroffene kann Akteneinsicht verlangen und die Entscheidung gerichtlich klären. Was der Verfassungsschutz an Infos gibt, muss vor Gericht bestehen.
Und fünftens: Die Entscheidung über eine Einstellung fällt einzig und allein die Einstellungsbehörde, nicht der Verfassungsschutz.
Die neuen Regelungen werden sich in der Praxis bewähren müssen. Wir haben sehr darauf geachtet, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen sollen. Es gibt einen Spruch: Aus der Geschichte lernen wir nur, dass viele Leute aus der Geschichte nichts lernen. Ich habe das Vertrauen, dass dies im Fall des vorliegenden Gesetzesentwurfs anders ist. Wir werden das sicher noch im Ausschuss besprechen.
Vielen Dank!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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