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19.06.26 , 11:20 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Einführung einer Übergewinnsteuer

Presseinformation Nr. 26.211 19.06.2026
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 39 – Einführung einer Übergewinnsteuer Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Eine Übergewinnsteuer muss zielgenau, vollziehbar und verfassungsfest sein Sehr geehrte Damen und Herren,
bereichern sich Mineralölkonzerne am Spritpreis? Diese Frage bewegt das Land seit dem Beginn des Iran-Kriegs. Die „Taskforce Spritpreise“ der Bundesregierung kritisierte bereits im März die Mineralölkonzerne scharf für ihre Preispolitik. Mit Recht: In Deutschland sind die Spritpreise nach der Sperrung der Straße von Hormus besonders stark angestiegen, das zeigen aktuelle Analysen der Preisentwicklung in Europa. Ein Trend, den wir bereits im Frühjahr 2022 nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine beobachten konnten. Der Verdacht liegt nahe, dass Mineralölkonzerne auf einem angespannten Markt ihre Macht ausgenutzt haben und so diese externen Schocks für höhere Margen ausnutzen.
Wir kennen dieses Szenario: 2022 hatte sich der globale Nettogewinn aus fossilen Brennstoffverkäufen mit vier Billionen US-Dollar nahezu verdoppelt. Heute wissen wir, dass diese Gewinne von den Konzernen zum großen Teil für Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe und Stärkung der eigenen Liquidität genutzt wurden, während die Verbraucher*innen den Schaden hatten.
Allein in der EU erzielten fossile Unternehmen 2022 und 2023 geschätzt etwa 220 Milliarden Euro Übergewinne, das heißt solche, die den Durchschnitt der vorhergehenden Jahre um mehr als 20 Prozent überstiegen. Davon wurden mit der Übergewinnsteuer lediglich 26 Milliarden Euro abgeschöpft, davon in Deutschland etwa 2,4 Milliarden. Der 2022 und 2023 erhobene EU-Energiekrisenbeitrag hatte also auch in Deutschland Steuermehreinnahmen gebracht. Das war zum einen zu spät und gemessen an dem möglichen Aufkommen im Vergleich zum Rest der EU-Staaten in Deutschland viel zu wenig. So konnten die damaligen Entlastungspakete damit auch bei weitem nicht gegenfinanziert werden. Welche Lehre können wir aus diesen Erfahrungen ziehen? Eine Übergewinnsteuer ist sinnvoll, wenn sie möglichst frühzeitig, zielgenau und vollziehbar ist und europäisch koordiniert wird. Sonst entstehen Schlupflöcher, Gewinnverlagerungen und am Ende genau der Eindruck, den wir vermeiden müssen: Die Bürger*innen zahlen sofort höhere Preise, der Staat reagiert halbherzig und die Ölkonzerne gewinnen.
Gleichzeitig müssen die Fragen, die das Finanzgericht Köln mit seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Übergewinnsteuer aufgeworfen hat, berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei aus meiner Sicht der Gleichbehandlungsgrundsatz, da nicht nur die Mineralölindustrie höhere Gewinne gemacht hat, sondern auch andere Branchen, die aber nicht besteuert wurden. Auch die Frage der Gesetzgebungskompetenz hat das Gericht aufgeworfen.
Um zu verhindern, dass große Konzerne krisenhafte Schocks erneut zu ihren Gunsten ausnutzen, müssen wir daher folgende Punkte diskutieren: Wir brauchen mehr Transparenz durch engmaschige Marktbeobachtung, eine starke Wettbewerbsaufsicht und die Bereitschaft, die Marktmacht der Oligopole zu begrenzen. Eine mögliche Übergewinnsteuer muss bei der Ausgestaltung die sachlichen Gründe und den Kreis der Steuerpflichtigen sorgfältig darlegen, damit die Steuer verfassungsrechtlich besteht. Dazu gehört, dass sie klar und belastbar abgrenzt zwischen gewöhnlichen Unternehmensgewinnen und eindeutigen Krisenprofiten. Und sie sollte europäisch koordiniert oder jedenfalls so ausgestaltet sein, dass Gewinnverlagerung und Ausweichreaktionen möglichst gering bleiben.
Und natürlich müssen die zusätzlichen Einnahmen am Ende auch zur gezielten Entlastung verwendet werden, damit die Kosten der fossilen Krise nicht einseitig bei unseren Bürger*innen sowie der mittelständischen Wirtschaft landen, während wenige Konzerne sich daran außergewöhnlich bereichern. Der allerbeste Weg zur Vermeidung fossiler Preiskrisen ist allerdings die Unabhängigkeit von externen Lieferanten. Diesen Weg gehen wir in Schleswig-Holstein mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voran.
Vielen Dank!
***
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
T 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de

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