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19.06.26 , 11:45 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue"

19.06.2026 | Innen und Recht
Bernd Buchholz zu TOP 6 "Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue" In seiner Rede zu TOP 6 (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Uns eint das Ziel. Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, haben im Öffentlichen Dienst nichts verloren. Dies herbeizuführen, ist ein wichtiges Ziel, ein richtiges Anliegen des Gesetzentwurfes. Und ehrlicherweise haben sich die Verhältnisse in Deutschland von 1972 bis 2026 auch ein ganzes Stück verändert. Darauf ist neu zu reagieren. Insoweit kann ich den Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, gut verstehen und in Wahrheit auch vom Grundsatz her mittragen.
Es gibt ein paar Punkte, da bitte ich darauf zu achten, auch während der Beratungen. Das erste ist ein ganz kleiner, aber ich mag es einfach nicht. Euphemismen bei Gesetzestiteln finde ich merkwürdig. Dies ist kein Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue. Dies ist ein Gesetz zur Kontrolle der Verfassungstreue. Und ehrlicherweise: Das darf der Staat auch sagen, dass er das tut. Es ist ein Euphemismus, hier so zu tun, als ob wir hier irgendwas stärken. Stärken müssen wir die Verfassungstreue in der Gesellschaft durch ganz andere Maßnahmen als durch Regelanfragen. Das ist unsere politische Aufgabe, und das machen wir nicht mit diesem Gesetz.
Zweitens: Die Kollegin Raudies hat gerade eben von Grundrechtseingriffen geredet, die ich noch gar nicht als so relevant betrachte. Die Berufsausübungsfreiheit wird erst relevant, wenn es tatsächlich zu einer Ablehnung kommt.  Aber in Wahrheit ist jede einzelne Regelanfrage ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers. Und das ist ein Grundrecht. Und ich ahne, dass jetzt einige kommen und sagen: Ja, wer nichts zu verbergen hat, der muss da auch nichts befürchten. Und das sind die Leute, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verstanden haben. Denn es ist das freie und unveräußerliche Recht, über meine Daten selbst zu entscheiden. Und deshalb ist jeder Grundrechtseingriff, der in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, zu rechtfertigen. Und rechtfertigen heißt, er muss verhältnismäßig sein. Und verhältnismäßig sein heißt, er muss erforderlich sein.
Und dafür spricht in diesem Falle sogar einiges. Wir haben in letzter Zeit in Deutschland erlebt, dass es Verfahren gab – das letzte Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe –, bei denen nach Jahren im Staatsdienst bekannt wurde, dass über die Verfassungstreue von einem Bewerber zuvor arglistig getäuscht worden war. Und das können wir uns nicht leisten. Das ist richtig. Insoweit mag das erforderlich sein, aber die Frage muss gestellt werden: Gilt das wirklich für alle Beamtinnen und Beamten im Öffentlichen Dienst und gilt das auch für alle Tarifangestellten im Öffentlichen Dienst? Ist das wirklich für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes erforderlich? Ich habe da meine Zweifel und das werden wir im Ausschuss beraten müssen, denn ich kenne auch Bereiche im Öffentlichen Dienst, wo ich sage, da interessiert mich weder Gesinnung noch Verfassungstreue, wenn jemand im Bauhof bei der Kommunalverwaltung arbeitet. Ist das dann wirklich erforderlich, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu machen? Da habe ich Zweifel, darüber werden wir nachdenken müssen. Im Grundsatz ist das alles verständlich.
Woran ich keine Zweifel habe, ist zum Beispiel, dass in einem Nachbarbundesland, nämlich in Hamburg, die Richterinnen und Richter extra ausgenommen worden sind. Das hat man da sogar bejubelt beim Richterverband. Ich finde das nicht nachvollziehbar, denn gerade bei den Rechtsanwendern muss doch die Verfassungstreue eine besondere Rolle spielen. Und deshalb kann ich nur sagen, das sollte einbezogen werden. Die Richterinnen und Richter einzubeziehen, das halte ich für goldrichtig. Frau Kollegin Glißmann, dass Sie Bauchschmerzen haben, wenn es darum geht, dass es um Juristen im Vorbereitungsdienst geht, dann sage ich: Nee, da habe ich nicht nur keine Bauchschmerzen, ich finde das gut, wie es hier geregelt ist, weil es die im Vorbereitungsdienst ausnimmt. Denn es ist eine Monopolausbildung des Staates, die den Zugang nicht nur zu staatlichen Tätigkeiten, sondern den Zugang zu ganz privaten Tätigkeiten, als Anwalt, als Verwaltungs- oder als sonstiger Jurist gewährleistet. Und wenn hier eine Regelanfrage zur Grundlage gemacht würde, dann würden wir die Berufsausübungsfreiheit für einen Teil von Leuten komplett untersagen. Und das geht nicht. Deshalb ist das richtig geregelt und ich unterstütze das sehr, dass man die Menschen im Vorbereitungsdienst ausgenommen hat.
Mir ist wichtig, dass wir mit dem Gesetz auch eines deutlich sagen: Die beamtenrechtliche Treuepflicht schließt nicht aus, Kritik am Staat und seinen Einrichtungen zu äußern und schon gar nicht auch an Regierungen und Vorgesetzten und Behörden, solange man sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Und deshalb ist mir auch wichtig, dass in dieser Diskussion angesichts einer politischen Lage in Deutschland noch mal eines klargestellt wird: Die Zugehörigkeit zu irgendeiner Gruppierung, bei der es Leute geben mag, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Füßen treten, wird für eine Nichteinstellung in den Öffentlichen Dienst nicht ausreichen. Im Einzelfall ist nachzuweisen, dass man aktiv unterstützt, dass man aktiv unterwegs ist, dass man dort etwas tu. Und ehrlicherweise wird das die Nachprüfung dann schon interessant machen. Ich ahne, wie so manches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgehen könnte. Machen wir uns nichts vor. Wir haben gestern Vormittag über Bürokratieabbau geredet. Vorgestern Nachmittag haben wir ein Bürokratiemonster auf den Weg geschickt. Das hier ist Bürokratie. Das mag gut und richtig sein, aber es ist Bürokratie und wir werden uns angucken müssen, wie viele Menschen notwendig sind, um diese Regelanfragen zu bearbeiten, die dann tatsächlich auch zu irgendwelchen Konsequenzen führen. Und ehrlicherweise, auch das gilt es zu evaluieren, da bin ich ganz bei der Stellungnahme des Richterverbandes, die hier im Vorfeld abgegeben wurde. Alles in allem gibt es da viel zu beraten. Vom Grundsatz sind wir uns einig. Ich habe vom Grundsatz her nichts gegen eine Regelanfrage. Ich weiß nicht, ob sie auf alle bezogen sein muss, oder ob wir nicht auf die Kernbereiche der Bereiche gehen, wo es tatsächlich um intensive Grundrechtseingriffe durch Beamtinnen und Beamte gehen kann. Aber eines ist dabei auch klar: Dieser Gesetzentwurf kontrolliert Verfassungstreue. Stärken werden wir Verfassungstreue nur dann, wenn wir alle versuchen, Politik zu machen und so zu kommunizieren, dass wir davon überzeugen, dass die demokratischen Kräfte in diesem Land und nicht radikale die Oberhand gewinnen können. Das ist unsere Aufgabe.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Innen & Recht, Justiz, Wohnungsbau, Kommunales, Medien, Digitalisierung, Migration, Extremismus/Verfassungsschutz, Polizei, Datenschutz, Landesplanung, Zusammenarbeit HH-SH


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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