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Martin Habersaat zu Top 44+61: Lehrkräfte fair verteilen und wahrheitsgemäß berichten!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 19.Juni 2026Martin Habersaat Lehrkräfte fair verteilen und wahrheitsgemäß berichten! TOP 44+61: Gemeinsame Beratung a) Verdeckte Benachteiligungen im Planstellenzuweisungsverfahren beseitigen b) Planstellenzuweisungsverfahren (PZV) (Drs. 20/4510)Mein großer Sohn ist stolzer Teil der Walklasse. Da war man schon irgendwie besonders involviert, als an der Ostseeküste plötzlich ein Wal auftauchte und liegen blieb. Die größte Hoffnung meines kleinen Sohnes, der im Sommer eingeschult wird, ist momentan: Die Pandaklasse, die momentan im vierten Jahrgang zu finden ist, soll erhalten bleiben und im nächsten Schuljahr mit ihm als Erstklässler wieder starten. An einer anderen Grundschule in Schleswig-Holstein stehen derzeit die Wolkenklasse und die Käferklasse im Mittelpunkt des Interesses. Die sind momentan im zweiten Jahrgang und sollen nach den Sommerferien zu einer dritten Klasse zusammengelegt werden. 39 Kinder sollen eine Klasse bilden und dann in der Aula unterrichtet werden. Ich zitiere dazu aus einem Schreiben der Schulleiterin:„Vor wenigen Wochen habe ich die Stellenzuweisung des Landes erhalten und leider feststellen müssen, dass uns als Schule wider Erwarten und trotz steigender Schülerzahlen zu wenig Stellen bzw. Stunden zugewiesen worden sind. (…) Aktuell ist deshalb vorgesehen, die Schülerinnen und Schüler der beiden 2. Klassen im kommenden Schuljahr in einer gemeinsamen 3. Klasse zu unterrichten.“ Die Entscheidung beruhe auf Vorgaben der KMK und dem aktuellen Planstellenzuweisungsverfahren. Und das glaube ich nicht. Ich glaube, dass das PZV inzwischen so kompliziert und mit so vielen Sonderregelungen versehen ist, dass es kaum noch jemand versteht. 1 Möglicherweise, auch das gibt es, wurde auf Ebene des Schulamts noch eine Extra- Regelung eingefügt, die im PZV nicht vorgesehen ist. Das kann vorkommen. Aus einem anderen Kreis erreichte mich kürzlich folgende Anfrage:„Ich habe heute gehört, dass Stunden in der Schule eingespart werden sollen, indem einfach die Klassen vergrößert werden. Also von ca. 22 auf dreißig. Ist das so richtig?“Auch hier gilt: Ich glaube, nein. Aber wer weiß das schon genau. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen: Ich bin sehr zuversichtlich, dass sowohl die Käferklasse als auch die Wolkenklasse erhalten bleiben können. Frau Ministerin, ich habe Ihnen hierzu bereits geschrieben. Aber wir müssen wieder an einen Punkt kommen, an dem das PZV in Schleswig-Holstein in seinen Grundzügen nachvollziehbar und verlässlich ist. Ein Verfahren, das von den Betroffenen verstanden werden kann und dessen Auswirkungen vorhersehbar sind. Dass dies derzeit nicht der Fall ist, zeigt besonders deutlich der Blick auf die beruflichen Schulen. Dort werden die Probleme des Systems in aller Schärfe sichtbar. Im PZV-Erlass stand die Sonderregel, dass der Aufwuchs von Lehrkräften an Beruflichen Schulen nur maximal 1 Prozent betragen darf. Kein Wort davon im Bericht. Im PZV-Erlass stand die Sonderregel, dass die Berufsbildenden Schulen nur 98 Prozent der ihnen zustehenden Stellen besetzen dürfen, wenn an anderen Schulen Überhänge abgebaut sind. Im PZV-Erlass stand, dass die Lehrkräfte in Ausbildung auf die Unterrichtsversorgung angerechnet werden. Bei den allgemeinbildenden Schulen werden sie das nicht. Wer ausbildet, hat sechs Stunden extra in der Woche. Teile davon werden in der Antwort auf meine Kleine Anfrage eingeräumt. Immerhin. Aber: Wenn sich herausstellt, dass ein schriftlicher Bericht der Landesregierung an den Landtag in Teilen nicht der Wahrheit entspricht, dann sollte die erste Frage der Landesregierung nicht lauten: Wer hat die Opposition darüber informiert? Die erste Frage muss vielmehr sein: Wie stellen wir sicher, dass dieses Parlament künftig vollständig, korrekt und aufrichtig informiert wird? Der Landtag hat einen Anspruch auf wahrheitsgemäße Berichterstattung. Wer das Vertrauen zwischen Regierung und Parlament stärken will, muss Fehler aufklären und für Transparenz sorgen. Die Suche nach denjenigen, die auf Unstimmigkeiten hingewiesen haben, ersetzt keine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ursachen dieser Unstimmigkeiten. Deshalb erwarte ich von der Landesregierung, dass sie ihre Energie nicht darauf verwendet, Überbringer unangenehmer Wahrheiten zu verfolgen, sondern darauf, dem Parlament künftig verlässlich und wahrheitsgemäß Bericht zu erstatten. Und an einer fairen 2 Verteilung der Lehrkräfte an unseren Schulen zu arbeiten. Dazu haben wir Ihnen Vorschläge auf den Tisch gelegt. 3