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Martin Balasus: TOP 44+61: Das PZV ist und bleibt ein gutes Instrument zur Lehrkräfteverteilung
Planstellenzuweisungsverfahren | 19.06.2026 | Nr. 208/26Martin Balasus: TOP 44+61: Das PZV ist und bleibt ein gutes Instrument zur Lehrkräfteverteilung Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin,hinter dem sperrigen Begriff des Planstellenzuweisungsverfahrens – kurz PZV – steckt eine wichtige Fragestellung: Wie verteilen wir die vom Landtag bereitgestellten Lehrkräftestellen möglichst bedarfsgerecht auf die Schulen im Land?Diese Frage ist nicht trivial und weckt nachvollziehbare Rückfragen. Umso besser, dass der vorliegende Bericht der Landesregierung übersichtlich das etablierte Verfahren erläutert und für alle Interessierten transparent macht. Dafür vielen Dank an das Bildungsministerium!Gestatten Sie mir zunächst ein paar Sätze zu den Zuständigkeiten von Parlament einerseits und Regierung andererseits in dieser Frage: Der Schleswig-Holsteinische Landtag entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die Zahl der Planstellen, die für unsere Schulen zur Verfügung stehen. Wir legen die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen fest. Das ist unsere Aufgabe als Legislative.Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf Schularten, Regionen und letztlich jede einzelne Schule ist dagegen Aufgabe der Exekutive, also des Bildungsministeriums und der Schulämter. Dafür gibt es das Planstellenzuweisungsverfahren. Es ist ein Verwaltungsinstrument, mit dem die vorhandenen Ressourcen möglichst bedarfsgerecht eingesetzt werden.Diese Trennung zwischen Aufgaben des Parlaments und der Verwaltung hat gute Gründe. Wir als Landtag entscheiden über Ziele, Prioritäten und finanzielle Mittel. Die Verwaltung wiederum verfügt über die notwendige Fachkenntnis und die aktuellen Daten, um die konkrete Umsetzung vorzunehmen. Sie kennt die Entwicklungen der Schülerzahlen, regionale Besonderheiten, die Bewerberlage und die spezifischen Herausforderungen der verschiedenen Schularten. Ich halte es für wichtig, dass wir bei aller politischen Debatte die jeweiligen Verantwortlichkeiten klar benennen.SPD und SSW fordern mehr Transparenz und eine stärkere Festlegung von Kriterien. Transparenz ist selbstverständlich ein berechtigtes Anliegen. Allerdings sollte hier nicht der Eindruck erweckt werden, als würden Stellen heute nach Belieben oder Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de ohne nachvollziehbare Grundlagen verteilt, denn das ist nicht der Fall!Das Planstellenzuweisungsverfahren basiert auf einer umfangreichen Bedarfsermittlung. Berücksichtigt werden vor allem die Schülerzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten sowie weitere Aufgaben der Schulen. Die Verteilung erfolgt also nach festen und nachvollziehbaren Kriterien.Der Blick in die Praxis zeigt aber, dass ein leistungsfähiges Schulsystem nicht allein über starre Formeln gesteuert werden kann. Die Verwaltung muss in ihrem Handeln unterschiedliche Interessen und tatsächliche Gegebenheiten miteinander in Einklang bringen.Nehmen wir die Einstellung von Lehrkräften: Mancherorts gibt es weniger Bewerberinnen und Bewerber als offene Stellen. Würde man ausschließlich nach starren Kriterien vorgehen, könnten besonders attraktive Regionen sämtliche verfügbaren Bewerbungen an sich ziehen, während Mangelregionen leer ausgingen. Deshalb muss das Ministerium über die Freigabe von Einstellkorridoren steuernd eingreifen können.Besonders kritisch bewerten wir die Ausführungen von SPD und SSW zu den berufsbildenden Schulen. Hier arbeiten Sie mit einem veralteten Kenntnisstand, denn die sogenannte 98-Prozent-Regelung wurde bereits aufgehoben. Sie war eine zeitlich begrenzte Maßnahme im PZV für das Schuljahr 2026/27 im Zusammenhang mit der Sicherung von Stellen für den berufsbildenden Bereich und der vorübergehenden Möglichkeit von Abordnungen an andere Schularten. Gerade die berufsbildenden Schulen sind von stark schwankenden Schülerzahlen geprägt. Die Dauer von Ausbildungsgängen, aktuelle Berufstrends und wirtschaftliche Entwicklungen verändern die Schülerzahl von Schuljahr zu Schuljahr deutlich. Deshalb braucht es hier flexible Steuerungsinstrumente.Durchaus richtig ist, dass es im schulamtsgebundenen Bereich Unterschiede in der Umsetzung der Stellenzuweisung durch einzelne Schulämter geben kann. Deshalb begrüßen wir es, wenn die Oberste Schulaufsicht im Bildungsministerium künftig stärker koordinierend tätig wird, um in allen Kreisen einheitlichere Verfahren sicherzustellen.Liebe Kolleginnen und Kollegen, das PZV ist kein starres Rechenmodell, sondern ein Instrument zur Sicherstellung einer möglichst gerechten Lehrkräfteverteilung in ganz Schleswig-Holstein. Es verbindet objektive Kriterien mit der notwendigen Flexibilität, um auf regionale Unterschiede und örtliche Bedarfe reagieren zu können. Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg der Landesregierung, das Verfahren verwaltungsseitig stetig weiterzuentwickeln. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de