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Marion Schiefer: TOP 18+19+54:Wir sorgen dafür, dass unsere Institutionen arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen können
Resilienz | 19.06.2026 | Nr. 211/26Marion Schiefer: TOP 18+19+54: Wir sorgen dafür, dass unsere Institutionen arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen können Es gilt das gesprochene Wort!Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,Carolin Emcke hat am Mittwochabend bei unserem Landtagsfestakt viele bedeutungsvolle Worte an uns gerichtet. Hier möchte ich ihren Satz herausgreifen: Demokratie muss man machen.Und wie ich auch seit Mittwochabend weiß, hat uns unser erster Schleswig- Holsteinischer Landtagspräsident Paul Husfeldt in seiner ersten Rede 1946 nach dem berühmten Gedicht von Theodor Storm dazu aufgerufen, „Lassen Sie uns zu den Freien gehören.“Beides passt.Im Mai-Plenum 2024 haben wir in großer Einigkeit den Beschluss ‚Den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Extremismus stärken‘ gefasst.Alle Fraktionen haben sich in der Folge gemeinsam auf den Weg gemacht, um die Geschäftsgrundlagen unserer parlamentarischen Arbeit und die des Landesverfassungsgerichts auf ihre Resilienz hin zu überprüfen und miteinander Wege zu finden, um diese Resilienz zu erhöhen. Wir haben uns aufgemacht nicht nur aus Sorge, sondern vor allem aus Vernunft, um operativ nachzuschärfen, damit wir unsere demokratischen Errungenschaften bewahren können.Auf Einladung der SPD-Fraktion sind Mitarbeiter und Abgeordnete sodann immer wieder zusammengekommen. Wir haben gemeinsam entwickelt, was heute auf dem Tisch liegt.Ich danke jedem und jeder Beteiligten für das konstruktive Miteinander, für die Souveränität im Umgang mit den Argumenten der anderen – und den gelebten Willen zu handlungsfähigen demokratischen Institutionen. Namentlich besonders danken möchte ich Niclas Dürbrook, Thorsten Pfau und Herrn Dr. Schubert.Durch konkrete Beispiele in der jüngeren Vergangenheit außerhalb von Schleswig- Holstein haben wir gesehen, dass politische Kräfte die ihnen zustehenden Rechte Seite 1/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de nicht dafür nutzen, ihre inhaltlichen Interessen wahrzunehmen – sondern durch die Nichtinanspruchnahme von Rechten Verfahren zu torpedieren, die Konstituierung von Gremien und deren Arbeit zu verhindern – und um sodann den angeblich handlungsunfähigen Staat zu verhöhnen.Konkrete Oppositionsfraktionen, die in anderen Ländern eine qualifizierte Mehrheit von einem Drittel der Sitze haben, haben bereits Richterwahlen blockiert, indem sie kein Mitglied für den Richterwahlausschuss benannt haben.Deshalb ist es wichtig dafür zu sorgen, dass unsere Institutionen arbeiten und ihre Aufgaben erfüllen können, auch wenn einzelne Fraktionen ein Interesse daran haben sollten, den Rechtsstaat funktionsunfähig zu machen.Wer Verfahrensregeln ändern möchte, braucht dafür Verbündete, eine Mehrheit. Es ist nicht angemessen, wenn jemand, der keine Mehrheit hat, die demokratischen Institutionen sabotieren und lahmlegen kann. Auf solch ein parlamentarisches Verhalten waren wir jahrzehntelang nicht vorbereitet. Heute ist der Bedarf da.Im Grunde geht es nicht um eine bestimmte Partei. Gesetze sind immer abstrakt- generell, sie wirken für und gegen jeden. Insofern ist das Vorgehen der konkreten Fraktion in anderen Bundesländern sicherlich der Anlass für unseren Arbeitsprozess gewesen. Aber die Veränderungsbedarfe, die wir nun identifiziert haben, schützen unsere parlamentarische Arbeit vor Blockaden durch egal welche Kräfte, die in unserer Legislative künftig ein Interesse daran haben könnten.Ein Teil der nun eingebrachten Änderungen und Ergänzungen erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit, zur Vermeidung potenzieller Streitigkeiten, so bei dem dritten Wahlgang zur Wahl des Ministerpräsidenten und bei der Abwahl von Vorsitzenden unserer Landtagsausschüsse.Darüber hinaus heben wir mit den Bestimmungen zum Richterwahlausschuss und zum Landesverfassungsgericht in der Landesverfassung deren zentrale Strukturvorgaben, die sich bewährt haben, vom einfachen Gesetzesrecht auf die Ebene der Verfassung, um sie abzusichern.Wir haben uns auch die Argumente zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene zum Vorbild genommen. Deshalb schlagen wir rechtliche Ergänzungen in der Verfassung vor, um die Arbeitsfähigkeit unseres Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichts zu erhalten. Unser subsidiärer Ersatzwahlmechanismus, der bis zum Beschluss über den Vorschlag des Landesverfassungsgerichts noch durch einen Zwei-Drittel-Beschluss des Landtags überholt werden kann, dient als zusätzliches Sicherungsnetz.Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über unser Arbeitsergebnis. Prof. Dr. Brüning hat am Montag im Rahmen der Anhörung zur Landesverfassung betont: „Das Wichtigste an der Verfassungsänderung ist die Resilienz.“ Auch wenn die Anhörung zu unserem Paket hier noch bevorsteht, hat mich das bereits sehr bestärkt. Seite 2/2 Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de