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19.06.26 , 14:19 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook zu Top 18+19+54: Wir stärken unsere demokratischen Institutionen – weil Vorsicht besser als Nachsicht ist

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19.Juni 2026
Niclas Dürbrook Wir stärken unsere demokratischen Institutionen – weil Vorsicht besser als Nachsicht ist TOP 18+19+54: Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsge-richtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein c) Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Drs. 20/4531)
Wir feiern in diesen Tagen 80 Jahre Schleswig-Holsteinischer Landtag.
Acht Jahrzehnten, in denen die Abgeordneten dieses Hauses in der Sache oft nicht einig waren oder sind. Es gab und gibt unterschiedliche Vorstellungen davon, welchen Kurs unser Land einschlagen soll. Aber bei der alles überwiegenden Mehrheit der Abgeordneten gab und gibt es eine gemeinsame Grundüberzeugung: Wir wollen, dass es Schleswig-Holstein gut geht. Wir stehen hinter unserer Demokratie, akzeptieren Regeln, die wir uns selber geben. Und wir wollen kein anderes politisches System. Die Gewissheit, dass man sich auf diesen Grundkonsens für alle Zeiten verlassen kann, hat in den vergangenen Jahren Risse bekommen. Viele erinnern sich noch an die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags vor knapp zwei Jahren. Ein Alterspräsident der AfD, der versuchte, die bestehenden Regeln des Parlaments auszuhebeln und erst durch das Verfassungsgericht gestoppt wurde. Man sieht in Thüringen auch, wie destruktiv die AfD mit demokratischen Institutionen umgeht. Besonders sichtbar wurde das zuletzt bei der Blockade des Richterwahlausschusses. Man hätte sich in Thüringen besser auf diese Situation vorbereiten können, wenn die Demokratinnen und Demokraten vor der letzten Wahl gemeinsam Vorsorge getroffen hätten. Den Versuch hat es gegeben. Er ist gescheitert, ebenso wie offenbar in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin froh, dass wir uns in Schleswig-Holstein anders entschieden haben. Vor zwei Jahren hat sich dieser Landtag einstimmig selbst einen Arbeitsauftrag gegeben: unsere Regelungen mit Blick auf die demokratische Resilienz zu überprüfen und nachzusteuern.


1 Ich bin sehr dankbar, dass sich damals alle Fraktionen auf den Vorschlag meiner Fraktion eingelassen haben und einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben. Wir haben diesen Arbeitsauftrag gemeinsam sehr ernst genommen. 50 Sitzungen gab es auf Abgeordneten- und Mitarbeiterebene. Ich möchte ausdrücklichen allen danken, die ihre Expertise bereitgestellt haben: der Landtagsverwaltung, dem Wissenschaftlichen Dienst, der Landesregierung, der Justiz. Ein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen. Das war wirklich eine beeindruckende Fleißarbeit. Denn das, was wir heute beraten, ist das Ergebnis einer langen Liste von Prüfaufträgen. Bei jedem einzelnen Punkt haben wir uns gefragt: Wo gibt es Missbrauchspotential? Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer gemacht? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem Thüringen-Projekt oder dem Verfassungsblog? Die gute Nachricht lautet: Schleswig-Holstein ist bereits heute an vielen Stellen gut aufgestellt. Vieles ist bei uns besser geregelt als anderswo. Aber es gibt eben auch Punkte, die wir nachschärfen sollten. Wir wollen verhindern, dass Richterwahlen oder die Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern dauerhaft blockiert werden können. Deshalb geben wir dem Landesverfassungsgericht für den Fall einer dauerhaften Blockade ein Vorschlagsrecht. Und deshalb senken wir die Hürde für die Wahl des Richterwahlausschusses in der Verfassung ab, behalten die höhere Hürde aber im Landesrichtergesetz bei. Dieses Beispiel zeigt zugleich ein zentrales Dilemma unserer Beratungen. Was Obstruktion verhindert – also die mutwillige Blockade demokratischer Verfahren –, kann gleichzeitig die Rechte der parlamentarischen Opposition bescheiden. Wir haben uns den Vorschlag darum nicht leicht gemacht und auch Maßnahmen verworfen, die im schlimmsten Fall von extremen Mehrheiten gegen demokratische Kräfte eingesetzt werden könnten. Wir wollen außerdem Unklarheiten bei der Wahl eines Ministerpräsidenten beseitigen. Wir schaffen die Möglichkeit zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Und wir stärken unser Landesverfassungsgericht nach dem Vorbild des Bundes deutlich. Ich hoffe sehr und ich bin auch zuversichtlich, dass wir all diese Regelungen nicht brauchen werden. Es ist kein Naturgesetz, dass unsere Demokratie immer stärker unter Druck gerät. Es ist kein Naturgesetz, dass in diesem Parlament in einem Jahr eine nennenswerte Zahl von Rechtsextremen sitzt. Es ist unsere Aufgabe, in den kommenden 12 Monaten dafür zu sorgen, dass es auch künftig breite demokratische Mehrheiten gibt.
Wir sind in Schleswig-Holstein weit entfernt von Zuständen, in denen eine extremistische Kraft ein Drittel der Sitze in diesem Parlament erreicht oder gar noch schlimmere Szenarien eintreten. Aber gerade deshalb ist es richtig, vorbereitet zu sein. Ich glaube nicht, dass mein Haus in absehbarer Zeit brennen wird. Trotzdem habe ich selbstverständlich Rauchmelder installiert. Und ich habe meiner Tochter erklärt, warum man die 112 kennen sollte. Weil Vorsicht besser ist als Nachsicht. Für unsere Demokratie gilt das allemal.

2 Ich freue mich auf die Beratung; wir sind offen für alle Hinweise, die dieses gemeinsame Paket vielleicht noch besser machen.



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