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24.06.26 , 09:16 Uhr
SPD

Birte Pauls: Missunde-Chaos: Entschädigung darf nicht nur in Kiel ankommen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 127 – 24.06.2026
Birte Pauls Missunde-Chaos: Entschädigung darf nicht nur in Kiel ankommen Anlässlich des Besuchs des Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister in der Schleiregion sowie zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zu möglichen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Missunde III erklärt die Abgeordnete Birte Pauls:
„Die Landesregierung geht inzwischen selbst davon aus, dass ihr aufgrund der Konstruktionsfehler rund um die Missunde III Schadensersatz in mittlerer sechsstelliger Höhe zustehen könnte. Das wirft eine naheliegende Frage auf: Wenn das Land am Ende entschädigt wird – warum sollten diejenigen leer ausgehen, die die Folgen dieses Debakels seit Jahren unmittelbar zu spüren bekommen?
Die Betriebe an der Schlei haben erhebliche Belastungen getragen. Neben dem Fährbetreiber mussten auch Gastronomie und Tourismus immer wieder erleben, dass die wichtige Fährverbindung ausfiel oder über lange Zeiträume nicht verlässlich zur Verfügung stand. Der jüngste Ausfall über das Pfingstwochenende hat dies wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht: Von einem Tag auf den anderen fiel für viele Betriebe das wichtige Pfingstgeschäft aus, und der wirtschaftliche Schaden war unmittelbar spürbar. Daher sollten die Betriebe an einer künftigen Entschädigung beteiligt werden. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine gewöhnliche Verkehrssperrung, wie sie etwa bei einer Baustelle auftreten kann. Die Situation an der Schlei ist auch das Ergebnis eines jahrelangen Fehlermanagements, zahlreicher Verzögerungen, technischer Probleme und immer neuer Rückschläge. Viele dieser Probleme hätten bei einer besseren Planung, Kontrolle und Steuerung des Projekts möglicherweise vermieden werden können.
Deshalb wäre es gerecht, wenn ein Teil möglicher Entschädigungszahlungen nicht allein im Landeshaushalt verbleibt, sondern denjenigen zugutekommt, die die wirtschaftlichen Folgen des Missunde-Chaos tatsächlich tragen mussten. Die Landesregierung sollte deshalb dafür sorgen, dass die betroffenen Betriebe in der Region unterstützt und an möglichen Schadensersatzzahlungen beteiligt werden. Wer Verantwortung für Fehler übernimmt, darf am Ende nicht nur die eigenen Schäden betrachten. Auch die Menschen und Unternehmen vor Ort haben einen Anspruch darauf, dass ihre Belastungen anerkannt werden.“



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