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25.06.26 , 13:57 Uhr
SPD

Thomas Hölck: Rechtssicherheit statt Dauerstreit – Landesregierung muss endlich Klarheit für die Krabbenfischerei schaffen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG 131 – 25.06.2026
Thomas Hölck Rechtssicherheit statt Dauerstreit – Landesregierung muss endlich Klarheit für die Krabbenfischerei schaffen Thomas Hölck, fischereipolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärt zur aktuellen Debatte um die Krabbenfischerei im Wattenmeer:
„Die aktuelle Klage zur Krabbenfischerei zeigt erneut ein Problem, das wir bereits von der Mittelplate kennen: Wirtschaftszweige geraten unter Druck, weil offenbar kein Einvernehmen über die notwendigen naturschutzrechtlichen Prüfungen besteht und rechtssichere Verwaltungsentscheidungen über Jahre nicht oder nicht ausreichend erfolgt sind. Dabei braucht gerade die Krabbenfischerei Klarheit und Rechtssicherheit. Niemandem ist geholfen, wenn Betriebe und Beschäftigte plötzlich in Unsicherheit arbeiten müssen, weil grundlegende rechtliche Fragen ungeklärt bleiben. Schon bei der Mittelplate hat sich gezeigt, welche Folgen es haben kann, wenn erforderliche FFH- Verträglichkeitsprüfungen nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Nun droht sich dieselbe Diskussion bei der Krabbenfischerei zu wiederholen. Das sollte insbesondere dem Umweltministerium zu denken geben. Wir brauchen einen Zustand, in dem nicht Gerichte Jahre später Versäumnisse der Verwaltung aufarbeiten müssen, sondern in dem rechtliche Fragen frühzeitig geklärt werden. Genau diese Verlässlichkeit schuldet das Land den Betroffenen an der Westküste. Die Landesregierung muss deshalb jetzt und künftig für Klarheit sorgen. Das ist im Interesse des Naturschutzes, aber genauso im Interesse der Krabbenfischerei und der Menschen, die von ihr leben. Der Konsens, dass die Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer grundsätzlich erlaubt und dabei möglichst naturverträglich zu gestalten ist, darf nicht gefährdet werden. “



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