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Heiner Garg: Das GKV-Spargesetz darf nicht einfach durchgewunken werden
09.07.2026 | GesundheitHeiner Garg: Das GKV-Spargesetz darf nicht einfach durchgewunken werden Zur für den am morgigen Freitag (10. Juli 2026) vorgesehenen abschließenden zweiten und dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag sowie zum zweiten Durchgang im Bundesrat erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg: „Es bestätigt sich leider unsere Vermutung, dass es im parlamentarischen Verfahren keine ausreichenden substanziellen Nachbesserungen bei den größten Baustellen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gegeben hat. Deshalb muss sich Schleswig-Holstein im Bundesrat energisch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen.Das GKV-Spargesetz darf nicht einfach durchgewunken werden. Der Bundesrat muss seine Verantwortung wahrnehmen, um Nachbesserungen zu erreichen, damit weitreichende negative Folgen für die Gesundheitsversorgung verhindert werden. Der Vermittlungsausschuss muss jetzt der Ort sein, an dem ernsthaft nach tragfähigen Kompromissen gesucht wird.Besonders kritisch bleibt die geplante Rückführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Das ist kein haushaltspolitisches Detail, sondern hat konkrete Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten. In der Umsetzung wäre es ein Tiefschlag für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Zudem wären damit negative Auswirkungen für präventive Leistungen wie die PrEP-Versorgung verbunden. Wer hier falsche Anreize setzt oder Leistungen faktisch deckelt, riskiert längere Wartezeiten und eine verschärfte wirtschaftliche Situation für diejenigen, die die Versorgung täglich gewährleisten. Kurzfristige Einspareffekte können am Ende höhere Folgekosten bedeuten, wenn die Prävention erschwert und die frühzeitige Behandlung verzögert wird.Ebenso ungelöst bleibt die notwendige vollständige Refinanzierung von Tarifentlohnungen. Wer gute Versorgung will, muss auch ehrlich sagen, wie Tariflöhne in Krankenhäusern, ambulanter Pflege und Reha- Einrichtungen dauerhaft finanziert werden sollen. Anderenfalls wird das jahrelange Engagement zur Stärkung der Attraktivität der Arbeit im Gesundheitswesen zunichtegemacht.Und schließlich bleibt es ein schwerer Fehler, dass die Beiträge für Beziehende von Grundsicherung in der GKV weiterhin nicht vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln finanziert werden. Es ist nicht Aufgabe der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, gesamtgesellschaftliche Aufgaben dauerhaft quer zu finanzieren. Das ist eine Gerechtigkeitsfrage, bei der es endlich eine klare Finanzierungsverantwortung des Bundes braucht.“ Heiner Garg Sprecher für Soziales, Gesundheit, Familie, Kita, Jugend, Senioren, Sucht, EuropaKontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de