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Martin Habersaat: So geht man nicht mit wertvollen Nachwuchslehrkräften um!
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG 139 – 10.07.2026Martin Habersaat So geht man nicht mit wertvollen Nachwuchslehrkräften um! Zur aktuellen Berichterstattung von NDR und GEW zum fahrlässigen Umgang der Landesregierung mit Nachwuchslehrkräften an Berufsbildenden Schulen sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:„Du bist Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule? Dann kann das Land Schleswig-Holstein dich gegen deinen Willen an ein Gymnasium oder eine Gemeinschaftsschule versetzen. Da darfst du dann alles unterrichten. Willst du selbst dorthin wechseln, darfst du dich nicht einmal bewerben - schließlich bist du für eine andere Schulart ausgebildet.Du bist Lehrkraft in Ausbildung an einer Beruflichen Schule in Schleswig-Holstein? Dann braucht das Land nicht in wenigen Jahren dringend. Aber jetzt nicht. Suche dir bitte etwas anderes. Das gilt übrigens auch für Mathematiklehrkräfte, die deutschlandweit ein knappes Gut sind.Du bist Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein und willst wissen, wie das Land mit der Planstellenzuweisung an die Schulen umgeht? Dann erfährst du immer nur einen Teil der Wahrheit. Mit Transparenz hat es die Günther-Regierung nicht so.Wer soll diese Personalpolitik noch verstehen? Hamburg nimmt die Fachkräfte gerne, die bei uns fallengelassen werden. So geht man mit dringend benötigten Nachwuchslehrkräften nicht um. Und as Schlimmste: Wenn diese Kräfte sich beruflich umorientieren, werden wir ihr Fehlen über Jahre spüren. Dabei wäre es so einfach: Gleiches Recht für alle. Wenn das Land mich an eine Schule zwangsversetzten kann, sollte ich mich auch dorthin bewerben dürfen. Wenn ein Fachkräftebedarf in wenigen Jahren sicher ist, sollte es bereits heute Einstellungskorridore geben. Und wenn der Landtag fragt, sollte man korrekt antworten. Sagt auch das Verfassungsgericht.“ 1