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18.08.26 , 16:17 Uhr
CDU

Martin Balasus: Klares Verbot der privaten Handynutzung an Schulen kommt ins Schulgesetz

Handynutzung | 18.08.2026 | Nr. 239/26
Martin Balasus: Klares Verbot der privaten Handynutzung an Schulen kommt ins Schulgesetz Zum heute von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung der Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Balasus:
„Wir sorgen für klare Verhältnisse: Schule ist ein Ort zum Lernen, zum Austausch und zum gemeinsamen Miteinander und kein Ort für permanente Ablenkung durch das Smartphone. Deshalb werden die Regeln zur privaten Nutzung digitaler Endgeräte nun verbindlich im Schulgesetz verankert.
Als CDU-Fraktion haben wir diese Debatte frühzeitig angestoßen. Bereits seit dem Schuljahr 2023/24 sind Grundschulen in Schleswig-Holstein dazu angehalten, die private Handynutzung während der Schulzeit zu untersagen. Anfang vergangenen Jahres habe ich mich dafür ausgesprochen, die Nutzung digitaler Endgeräte nicht nur an Grundschulen, sondern auch an weiterführenden Schulen deutlich stärker und einheitlicher zu regulieren. Mit dem Erlass des Bildungsministeriums wurde im vergangenen Jahr ein verbindlicher Rahmen geschaffen. Mit der anstehenden Schulgesetzänderung gehen wir diesen Weg nun konsequent zu Ende.
Dabei ging und geht es uns nicht darum, Digitalität aus den Schulen zu verbannen. Auch digitale Medien gehören zum Unterricht und Medienkompetenz muss in der Schule vermittelt werden. Aber gezielter pädagogischer Einsatz ist etwas anderes als private Dauernutzung. Bis einschließlich Klasse 9 gilt deshalb grundsätzlich: Lernen statt ablenken. Ab Klasse 10 erhalten die Schulen Spielraum für altersgerechte Regelungen.
Smartphones können Aufmerksamkeit binden, soziale Interaktion beeinträchtigen und zum Einfallstor für Cybermobbing und problematische Inhalte werden. Schule muss deshalb auch ein Schutzraum sein. Kinder und Jugendliche sollen sich im Unterricht konzentrieren und in den Pausen miteinander reden, spielen, sich bewegen oder einfach einmal abschalten können. Weil das unser Anspruch an gute Schule ist, sichern wir den im letzten Jahr geschaffenen verbindlichen Rahmen nun gesetzlich ab. Wir verbinden damit zwei Dinge, die zusammengehören: mehr Schutz und Ruhe im Schulalltag auf der einen Seite und eine verantwortungsvolle Medienbildung auf der anderen.“



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Pressesprecher Steven Nowak | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

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