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19.08.26 , 10:59 Uhr
CDU

Hauke Göttsch und Rixa Kleinschmit: Neues Landesjagdgesetz: Wir ermöglichen die wirksame Bejagung von Wölfen und Nutrias

Landesjagdgesetz | 19.08.2026 | Nr. 240/26
Hauke Göttsch und Rixa Kleinschmit: Neues Landesjagdgesetz: Wir ermöglichen die wirksame Bejagung von Wölfen und Nutrias Die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben heute den Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz eingereicht. Hierzu erklären Rixa Kleinschmit, agrar- und umweltpolitische Sprecherin, und Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Mit diesem Landesjagdgesetz schaffen wir endlich die Grundlagen für ein effektives Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein. Der Bund hatte den Wolf im März ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Wir ziehen nun auf Landesebene nach.“
Göttsch erläutert: „Künftig werden für den Wolf Managementpläne erstellt, die den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes mit einer Bejagung in Einklang bringen. Die ersten Managementpläne sollen bis Ende dieses Jahres vorliegen. Gleichzeitig können besondere Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen eine Bejagung des Wolfes ermöglicht wird, wenn ein wirksamer Herdenschutz aufgrund der Gelände- oder naturräumlichen Bedingungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Ob und wo solche Weidegebiete in Schleswig-Holstein ausgewiesen werden können, wird sich auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen zeigen.“
„Das ist ein enormer Schritt für den Schutz unserer Weidetiere und ein gutes Signal für unsere schleswig-holsteinische Landwirtschaft“, ergänzt Kleinschmit. „Die Schafhaltung ist existenziell für die Deichsicherheit und diese können wir nun besser schützen. Nach einem langen Prozess auf EU- und Bundesebene ist es erfreulich, dass wir die neuen Regeln schnell und pragmatisch umsetzen“, so Kleinschmit.
Außerdem wird mit dem neuen Landesjagdgesetz die bislang auch für Nutrias geltende Regelung zum Elterntierschutz angepasst, um eine wirksame ganzjährige Bejagung zu ermöglichen. „Künftig erhalten unsere Jägerinnen und Jäger Rechtssicherheit bei der Bejagung von Nutrias – das ist entscheidend für den Schutz unserer Deiche und Hochwasserschutzanlagen“, so Kleinschmit und Göttsch abschließend.



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