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Anne Riecke: Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen haben ein Recht auf Beschulung
21.08.2026 | BildungAnne Riecke: Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen haben ein Recht auf Beschulung Zur Änderung des Schulgesetzes, wodurch Kinder, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben, aber keinen ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, künftig in Schleswig-Holstein zur Schule gehen dürfen, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:„Was hier über Jahre bei der Beschulung von Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen passiert ist, bedurfte einer längst überfälligen Korrektur. Kinder dürfen nicht deshalb schlechtere Bildungschancen haben, weil sie in einer Jugendhilfeeinrichtung leben und aus einem anderen Bundesland kommen. Jedes Kind hat das gleiche Recht auf Bildung, auf Entwicklung und auf eine echte Perspektive.Dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt, begrüße ich ausdrücklich. Entscheidend ist jetzt, dass es schnell zu konkreten gesetzlichen Regelungen kommt, damit wir eine spürbare Verbesserung bei der Beschulung von Kindern in stationären Jugendhilfeeinrichtungen sehen. Wir dürfen keine weiteren Jahre verlieren – Regelschule muss für jedes Kind in Schleswig-Holstein der Normalfall sein.“ Anne Riecke Sprecherin für Bildung, Kultur, Landwirtschaft, Fischerei, Jagd, Verbraucherschutz, Religion, Minderheiten, Umwelt, Klimaschutz Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de