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Themen der Plenarsitzung im August
Nr. 64 / 25. August 2026Themen der Plenarsitzung: Haushaltsberatungen 2027, Gleichstellungsrecht, Jagdrecht, Hitzeschutz, Drohnenabwehr sowie Lehrmittelfreiheit und LehrmittelkostenZu seiner 44. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. August, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Beratungen des Haushalts 2027, ein Entwurf zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften, ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht, ein Antrag mit dem Ziel, den Hitzeschutz aktiv zu gestalten und die Bevölkerung zu schützen, ein Antrag der darauf abzielt, die Drohnenabwehr stärker voranzutreiben sowie maritime und kritische Infrastruktur wirksam zu schützen und ein Antrag zur Lehrmittelfreiheit und den Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein.Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. Mittwoch, 26. August, 10 bis 17 UhrTOP 11+12+27: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027), Gesetzentwurf der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/4700), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Gesetzentwurf der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/4701), Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung des ausgeschütteten 2Jahresüberschusses der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) aus dem Geschäftsjahr 2025 an das Land, Antrag der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/4600), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 120 MinutenDie Landesregierung legt dem Landtag ihren Haushaltsentwurf für 2027 vor. „Die finanzielle Lage des Landes ist so angespannt wie seit Jahren nicht“, heißt es aus dem Finanzministerium: „Die Einnahmen wachsen deutlich langsamer als die Ausgaben, und die finanziellen Möglichkeiten des Landes werden immer kleiner.“ Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Alimentation von Beamten sowie steigende Kosten für die Eingliederungshilfe, steigende Zinsausgaben und Steuerentlastungen des Bundes drücken auf den Etat. Dennoch will Schwarz-Grün in Schlüsselbereichen investieren. Der Landtag debattiert in erster Lesung. Nach Beratung in den Ausschüssen und in den Fraktionen ist die Verabschiedung des Zahlenwerks für den Dezember geplant.Die bereinigten Einnahmen liegen 2027 demnach bei 18,48 Milliarden und die bereinigten Ausgaben bei 19,37 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Saldo von 890 Millionen Euro. Dies soll durch Rücklagen von 109 Millionen und eine Nettokreditaufnahme von 784 Millionen Euro gedeckt werden. Damit wäre die laut Grundgesetz zulässige Obergrenze exakt eingehalten. Die Investitionsquote beträgt 13,6 Prozent. 2,63 Milliarden Euro sollen in die Infrastruktur investiert werden, darin enthalten sind 581 Millionen aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen und Klimaneutralität.Man investiere in Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Klimaschutz und Wohnen, betont die Landesregierung. So seien zum Schuljahr 2027/28 insgesamt 115 neue Lehrerstellen geplant. 843 Millionen Euro sollen in die Kindertagesbetreuung fließen, für die Hochschulen sind 448 Millionen eingeplant, und das Land betont seine Zusagen beim Ganztagsausbau: Die Schulträger sollen für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule 85 Prozent der Investitionskosten und 75 Prozent der Betriebskosten erhalten.Für den Bau von Straßen, Radwegen und Brücken sind 144 Millionen Euro vorgesehen. Polizisten sollen eine bessere Schutzausstattung erhalten und der Digitalfunk bei der Polizei soll weiter ausgebaut werden. Hinzu kommen Mittel für eine zweite Einsatzhundertschaft und eine Cyberhundertschaft. 400 Millionen Euro fließen demnach in die Soziale Wohnraumförderung und 530 Millionen in die digitale Modernisierung des Landes.Zudem verweist die Landesregierung auf geplante Konsolidierungsmaßnahmen. Die Personalbudgets sollen generell um fünf Prozent gekürzt werden – außer bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, Steuerverwaltung und in den Lehrerzimmern. Unbesetzte Stellen sollen nicht neu besetzt werden, Entlassungen soll es aber nicht geben. Die Ausgaben für Fortbildung, Dienstreisen und Bürobedarf sollen um 15 Prozent zusammengestrichen werden. 300 Millionen 3Euro aus dem Versorgungsfonds der Landesbeamten und Gelder aus diversen Sondervermögen sollen in den regulären Haushalt übernommen werden, und der Zuschuss an das Investitionsprogramm IMPULS soll um 317 Millionen auf 199 Millionen Euro sinken. Die globalen Minderausgaben sind bei 233 Millionen Euro angesetzt – diese Summe müssen die Ministerien im Haushaltsvollzug im Laufe des Jahres einsparen.Ein weiterer Punkt im Haushaltspaket: Das Finanzministerium beantragt, den Überschuss der Investitionsbank (IB.SH) aus dem Jahr 2025 in Höhe von 62,2 Millionen Euro im laufenden und im kommenden Jahr für Sozialen Wohnungsbau, Wohnraumförderung und Krankenhausbau zu verwenden.TOP 16: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4709), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenSchleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst stärken. Eine entsprechende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes wird nun im Plenum in erster Lesung debattiert. „Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen.“ Die Reform soll deshalb verbindlichere Regeln schaffen und die Gleichstellung stärker in den Strukturen des öffentlichen Dienstes verankern. „Denn bei der Gleichstellung geht es am Ende des Tages um die Machtverteilung in unserer Gesellschaft“, betonte Touré.In Zukunft soll bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen sowie Vorständen und Aufsichtsräten stärker auf Gleichberechtigung geachtet werden. Frauen und Männer müssen dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll verbessert werden. Beurlaubungen aus familiären Gründen sollen grundsätzlich möglich sein. Frauen sollen zudem bevorzugt an Fortbildungen für Führungspositionen teilnehmen können. Führung in Teilzeit soll ebenfalls erleichtert werden.Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästigung soll nicht nur verboten sein, sondern auch dienstliche Folgen haben können. Dazu zählen disziplinar-, arbeits- oder personalrechtliche Konsequenzen. Nach einem Vorfall soll grundsätzlich der Täter den Arbeitsplatz wechseln müssen und nicht die betroffene Person.Auch Gleichstellungsbeauftragte sollen mehr Rechte erhalten. Dazu gehören ein eigener Arbeitsplatz, regelmäßige Fortbildungen und erweiterte Beteiligungsrechte bei Personalentscheidungen. Neu ist zudem das Recht, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Damit können Gleichstellungsbeauftragte überprüfen lassen, ob Vorgaben zur Gleichstellung bei Personalentscheidungen ausreichend berücksichtigt wurden. 4TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/4714), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenViele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes setzen für dienstliche Fahrten ihren privaten Pkw ein. Dafür sollen sie nach Willen des SSW eine höhere „Wegstreckenentschädigung“ erhalten. Der Satz soll demnach von 20 auf 30 Cent pro Kilometer steigen, bei Fahrten von „erheblichem dienstlichen Interesse“ von 30 auf 40 Cent. Diese neuen Werte will der SSW ins Landesbeamtengesetz schreiben. Die erhöhten Sätze galten bereits, zeitlich befristet, für sieben Monate während der Corona-Pandemie im Jahr 2022.Der SSW verweist auf die „dauerhaft auf hohem Niveau verharrenden und volatilen Kraftstoffpreise“ und die Unterhaltskosten für Autos, etwa Wartung und Versicherung. Eine „grundlegende und dauerhafte Anpassung“ der Sätze sei überfällig, damit Beschäftigte im Außendienst ihre Aufgaben erfüllen können. Es geht beispielsweise um Bereiche wie Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, Gerichtsverfahren, Veterinärwesen, Familienhilfen oder soziale Betreuung wie auch um Fortbildungen. Insbesondere im ländlichen Raum stelle der öffentliche Nahverkehr keine Alternative dar, so der SSW.Die Entschädigung wird im Lande über das Beamtengesetz und, für Tarifbeschäftigte, über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Im Lande gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro pro Dienstreise. Die Kilometerwerte orientieren sich am Bundesreisekostengesetz und haben sich nach Angaben der Landesregierung seit 2005 – bis auf die zwischenzeitliche Aufstockung während der Pandemie – nicht erhöht. Wie hoch die Ausgaben des Landes in diesem Sektor sind, ist laut der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Christian Dirschauer nicht zu beziffern. Die Landesregierung geht von 235.000 Einzelabrechnungen pro Jahr aus. In den 16 Bundesländern schwankt die „kleine Wegstreckenentschädigung“ zwischen 15 und 30 Cent pro Kilometer, der erhöhte Satz zwischen 30 und 40 Cent. Einige Länder planen laut Finanzministerium eine Erhöhung.TOP 7+13: Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/4654), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, 5Forschung und Kultur, (Drs. 20/4702), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 21+62: Förderung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4372), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4520), Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, (Drs. 20/4596), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Donnerstag, 27. August, 10 bis 17:30 UhrTOP 43: Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4720), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDer Sommer 2026 hat erneut extreme Hitzewellen mit Rekord-Temperaturen über 40 °C gebracht. In Schleswig-Holstein machen sich die veränderten klimatischen Bedingungen ebenfalls deutlich bemerkbar. Besonders gefährdet sind durch derartige Wetterextreme Menschen in prekären Lebenslagen sowie kranke und pflegebedürftige Personen. Die SPD- Fraktion wirft der Landesregierung vor, keinen ressortübergreifenden Aktionsplan Hitzeschutz vorgelegt zu haben, obwohl es bereits im Juli 2024, initiiert durch einen Antrag der SPD, einen Beschluss dazu gab. „Hitze ist mittlerweile eines der größten klimabedingten Gesundheitsrisiken in Deutschland, trotzdem fehlt es der Landesregierung weiterhin an einer wirksamen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“, so die SPD-Abgeordnete Birte Pauls. Notwendig seien klare Maßnahmen für Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und Veranstalter von Großereignissen.Deshalb fordert die SPD in ihrem Antrag „Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen“ einen gemeinsamen Hitzeaktionsplan mit den Kommunen und weiteren Akteuren in Schleswig- Holstein. Ein Schwerpunkt liegt auf Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Gefordert werden Förderprogramme für bauliche und technische Maßnahmen, Unterstützung bei Konzepten und verbindliche Standards in der Krankenhausplanung und Förderung. Klimaanpassung soll regelmäßig überprüft und der Bedarf ermittelt werden. Für Pflegeeinrichtungen sind ebenfalls Förderprogramme geplant, inklusive landesspezifischer Muster-Hitzeschutzpläne, fachlicher Unterstützung und Mindeststandards für Prävention und Warnung. Besonders gefährdete 6Gruppen sollen mit kommunalen Hilfsnetzwerken, Kühlräumen, mehr Trinkwasserangeboten, mobilen Hilfen und gezielten Informationsangeboten unterstützt werden.Veranstaltungen bei extremer Hitze sollen mit Kommunen und Veranstaltern besser geregelt und mit Empfehlungen zu Trinkwasser, Schatten, medizinischer Vorsorge und potenziell angepassten Veranstaltungszeiten abgesichert werden. Außerdem fordert die SPD eine stärkere Hitzeschutzkommunikation, zum Beispiel über eine landesweite Kampagne, mehrsprachige Materialien und die Einbindung von Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Für den Arbeitsschutz soll Hitzeschutz stärker kontrolliert und mit den Sozialpartnern und Berufsgenossenschaften ausgebaut werden. Die Fraktion begrüßt Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Hitzeaktionsplan und eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz. Die Landesregierung solle sich für diese Vorhaben auf Bundesebene einsetzen und Förderinstrumente in einem Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz bündeln.TOP 58: Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4208), Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/4481), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenPro Jahr müssen Eltern rund 1.000 Euro für jedes schulpflichtige Kind aufbringen – für Bücher, Hefte, Stifte, Nachhilfe oder Klassenfahrten. Diese Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren nach Erkenntnissen des Bildungsministeriums nicht verändert. Der Landtag berät den entsprechenden Bericht, den die Landesregierung auf Initiative des SSW erstellt hat.Der Betrag kann steigen, wenn Eltern die Ganztagsbetreuung in der Grundschule wahrnehmen, auf die Schüler seit dem neuen Schuljahr Anspruch haben. Dafür sollen maximal 135 Euro pro Monat fällig werden. Hilfebedürftigen Kindern stehen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu, um persönlichen Schulbedarf, Ausflüge, aber auch die Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder Kosten für Musikunterricht zu decken.Schule und Schulträger sind verpflichtet, die Kosten für sogenannte „freie“ Lernmittel zu tragen. Dazu zählen Schulbücher und andere „Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht genutzt werden“. Im Bereich digitale Endgeräte verfügen laut Ministerium „nahezu alle Schulen über eine auskömmliche unterrichtliche Ausstattung“. Weitere öffentliche Mittel für diesen Bereich sollen demnach aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes fließen.Im Land hat es in den vergangenen Jahren zwei Modellprojekte gegeben, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. In einer Gemeinschaftsschule in Neumünster und einer 7Grund- und Gemeinschaftsschule in Kiel konnten Kinder Hefte, Mappen, Stifte, Blöcke oder Tuschkästen auf Antrag gratis bekommen. Dafür standen jeweils 16.000 Euro zur Verfügung – der entsprechende Bedarf sei aber „nicht wie prognostiziert eingetreten“.TOP 20: Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der FDP (Drs. 20/4038), Antwort der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/4459), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 MinutenTOP 23: Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter – Öffentlichen Gesundheitsdienst auch über 2026 hinaus verlässlich sichern, Antrag der Fraktionen von FDP und SSW (Drs. 20/4486 neu), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 24: Entlastung des Ehrenamtes - Ehrenamtspauschale anheben, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4487), Änderungsantrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/4556), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4560), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 18: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4717), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenNach den neuen bundesweiten Regelungen zur Bejagung des Wolfes planen die Koalitionsfraktionen Anpassungen am Landesjagdgesetz und weiteren jagdrechtlichen Vorschriften. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Landtag in erster Lesung beraten: Er legt unter anderem fest, dass die oberste Jagdbehörde für Managementpläne und die Bestimmung besonderer Weidegebiete zuständig ist. Auch die Meldewege für erlegte oder tot aufgefundene Wölfe werden angepasst. Daneben enthält der Entwurf Änderungen zum Umgang mit invasiven Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund.Zur Begründung verweisen CDU und Grüne auf Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene. Nachdem der Schutzstatus des Wolfes in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt worden war, wurde sein Bestand in Deutschland 2025 als in einem „günstigen 8Erhaltungszustand“ eingestuft – das bedeutet, dass er als langfristig gesichert gilt. Daraufhin wurden im März 2026 auch die bestehenden Regelungen im Bundesjagdgesetz zum Umgang mit dem Wolf geändert und die Möglichkeiten für eine Bejagung erweitert. So können Wölfe unter anderem in Regionen mit einem gesicherten Bestand bejagt sowie Tiere getötet werden, die wirksame Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben.Der Bundesrat hatte der Neuregelung Ende März zugestimmt und damit das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abgeschlossen. Damit ist es nun weitgehend Sache der Länder, die neuen Möglichkeiten zur Bejagung des Wolfes konkret umzusetzen und zum Beispiel Managementpläne und besondere Weidegebiete festzulegen. Wie aktuell das Thema ist, zeigen zahlreiche Wolfsangriffe auf Nutztiere – allein in Thüringen wurden im letzten Jahr insgesamt 56 Fälle bestätigt. In Hamburg wurde Ende März erstmals seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ein Mensch durch ein Tier verletzt.Der Gesetzentwurf enthält daneben neue Regelungen für Nutrias. Bei den invasiven Nagetieren soll der bisherige Schutz von Elterntieren aufgehoben werden, da sie sich ganzjährig fortpflanzen und durch ihre Wühltätigkeit unter anderem Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schädigen können. In Schleswig-Holstein dürfen Nutrias bereits seit 2024 ganzjährig bejagt werden – nach Angaben aus der Jägerschaft haben sich ihre Bestände in den vergangenen Jahren deutlich vermehrt.TOP 22: Opt-Out-Option Bezahlkarte, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4395 neu), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 0 MinutenTOP 26: Steuerkriminalität den Kampf ansagen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4519), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 28: Für faire Strompreise und effiziente Netznutzung: Reform der deutsch- luxemburgischen Stromgebotszone voranbringen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/4602), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 31: Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch – Zusagen beim Ganztagsausbau einhalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4678), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9TOP 34: Gemeinsam Verantwortung für den Tierschutz übernehmen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4707), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Freitag, 28. August, 10 bis 14 UhrTOP 45: Drohnenabwehr stärker vorantreiben – maritime und kritische Infrastruktur wirksam schützen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4722), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDie FDP-Fraktion will die Drohnenabwehr in Schleswig-Holstein weiter ausbauen. Für Flughäfen, Häfen, Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie Anlagen der Energie- und Wasserversorgung soll ein Schutzkonzept entwickelt werden, das auch besondere Gefahren im maritimen Raum berücksichtigt. Zudem soll die Drohnenabwehreinheit beim Landeskriminalamt zügig ihre volle Einsatzbereitschaft erreichen und technisch entsprechend ausgestattet werden. Bis zum ersten Quartal 2027 fordert die FDP außerdem ein gemeinsames Konzept von Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr zur Klärung von Zuständigkeiten. Auf Bundesebene soll sich das Land für ein Seesicherheitsgesetz einsetzen.Zur Begründung verweist die Fraktion auf eine aus ihrer Sicht neue Qualität der Bedrohung durch Drohnen und andere hybride Angriffe. Die bisherigen Anstrengungen der Landesregierung – darunter zusätzliche Stellen bei Polizei und Verfassungsschutz, der Aufbau einer Drohnenabwehreinheit und die Beschaffung neuer Technik – erkennt die FDP ausdrücklich an. Angesichts der dynamischen Gefahrenlage seien jedoch weitere und schnellere Maßnahmen erforderlich.Das Land hat seine Abwehr in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut: Die Landespolizei schaffte 2024 und 2025 entsprechende Technik an, weitere Mittel für Erkennung und Abwehr stehen in diesem Jahr bereit. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) will zudem die rechtlichen Befugnisse erweitern und Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich Anfang August dafür aus, angesichts der neuen Bedrohungslage auch Einsätze der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland zu ermöglichen. Dafür müsse gegebenenfalls auch über eine Änderung des Grundgesetzes gesprochen werden.Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte sich der Landtag fraktionsübergreifend für eine stärkere Drohnenabwehr ausgesprochen. Gefordert wurden unter anderem eine 10Drohnenabwehreinheit bei der Landespolizei, klarere Zuständigkeiten zwischen den Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr sowie ein Seesicherheitsgesetz. Im Januar stand dann der Schutz kritischer Infrastruktur erneut auf der Tagesordnung. Ein FDP-Antrag für eine umfassende Landesstrategie fand damals keine Mehrheit – einstimmig beschlossen wurde ein Alternativantrag von CDU und Grünen zur Weiterentwicklung bestehender Strukturen.TOP 38+63: Zukunft der Bäderbahn jetzt absichern!, Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (Drs. 20/4712), Sechster Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP 2027 bis 2031) Bericht der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, (Drs. 20/4607), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenDer neue Landesweite Nahverkehrsplan (LNVP) für Schleswig-Holstein legt die Leitlinien für den öffentlichen Nahverkehr in den Jahren 2027 bis 2031 fest. Ziel ist es, mehr Kapazitäten zu schaffen, das Angebot zuverlässiger zu machen und die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem längere und zusätzliche Züge und der Einsatz von Doppelstockzügen. Außerdem sollen wichtige Bahnstrecken ausgebaut werden. Der Bedarf ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Zwischen 2019 und 2025 nahm die Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr um fast 20 Prozent zu.Eine geplante Neuerung ist die Linie RE78 zwischen Kiel und Hamburg über Bad Segeberg. Sie soll eine zusätzliche stündliche Verbindung schaffen. Dafür soll die Strecke zwischen Neumünster, Bad Segeberg und Bad Oldesloe elektrifiziert und teilweise zweigleisig ausgebaut werden. Weitere Projekte betreffen vor allem das Hamburger Umland, die Westküste sowie die Zentren Kiel, Lübeck und Flensburg. Dazu gehören die S-Bahn-Anbindung von Hamburg nach Kaltenkirchen, der Ausbau der S4 Ost und die Elektrifizierung der Marschbahn. Auch die Regio- S-Bahn-Systeme sollen weiterentwickelt werden. Für den Bahnknoten Flensburg ist eine Neugestaltung vorgesehen.Planungssicherheit für die Bäderbahn gefordertAuch die Zukunft der Bäderbahn in Ostholstein wird den Landtag beschäftigen. In einem gemeinsamen Antrag setzen sich SPD und FDP für den langfristigen Erhalt der Strecke ein. Die Regionalbahn RB85 verbindet Lübeck mit Neustadt (Holstein) und hält unter anderem in Bad Schwartau, Timmendorfer Strand und Haffkrug. Auch nach Fertigstellung der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung soll auf der bestehenden Bäderbahnstrecke weiterhin Regionalverkehr angeboten werden. Damit soll insbesondere die Anbindung von Timmendorfer Strand erhalten bleiben. Zudem soll die Landesregierung gegenüber der Deutschen Bahn darauf hinwirken, dass der geplante neue Halt in Ratekau auch 11bei einer weiteren Nutzung der Bäderbahntrasse umgesetzt werden kann. Einen Doppelbahnhof in Haffkrug wollen die Fraktionen vermeiden.Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die bestehende Strecke elektrifiziert werden kann. SPD und FDP fordern, dem Landtag bis zum ersten Quartal 2027 eine Kostenschätzung und einen Zeitplan vorzulegen. Die Bedeutung der Strecke hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Nach Angaben der Fraktionen ist die Zahl der Fahrgäste seit 2010 um 85 Prozent gestiegen. Die Bäderbahn ist damit sowohl für Pendlerinnen und Pendler als auch für den Tourismus an der Lübecker Bucht von Bedeutung. Hintergrund des Antrags sind veränderte Einschätzungen zur Zukunft der bestehenden Strecke. Nachdem ein Weiterbetrieb zuletzt nicht ausgeschlossen wurde, wollen SPD und FDP nun vor allem für die Kommunen und die Bevölkerung in Ostholstein eine verlässliche Perspektive schaffen.TOP 44: Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einführen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4721), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 35+65: Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig- Holstein digital sichtbar machen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/4708), Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig-Holstein (SportFG SH) vom 7. März 2022, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, (Drs. 20/4705), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 36: Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4710), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 37: Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/4711), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 47: Freiheit schützen – Hass bekämpfen – Vielfalt verteidigen: Konsequenzen aus dem Anschlag auf den CSD in Berlin, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die 12Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/4724), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenTOP 60: Verfassungsschutzbericht 2025, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/4508), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 30 MinutenHinweis:Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig- Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13 Reihenfolge der Beratung der 44. TagungHinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 26. August 2026 11+12 Haushaltsberatungen 2027 120 10:00 +27 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher 30 15:00 Vorschriften in Schleswig-Holstein 17 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 30 15:30 7+13 Gemeinsame Beratung 30 16:00 a) Entwurf eines Gesetzes zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuchs sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 21+62 Gemeinsame Beratung 30 16:30 a) Förderung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein b) Fortschreibung des Landesplans Niederdeutsch Donnerstag, 27. August 2026 43 Hitzeschutz aktiv gestalten – Bevölkerung schützen 30 10:00 58 Lehrmittelfreiheit und Lehrmittelkosten in Schleswig-Holstein 30 10:30 20 Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein 35 11:00 23 Schleswig-Holstein braucht starke Gesundheitsämter – Öffentlichen Ge- 30 11:35 sundheitsdienst auch über 2026 hinaus verlässlich sichern 24 Entlastung des Ehrenamtes - Ehrenamtspauschale anheben 30 12:05 18 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und 30 15:00 anderer Regelungen anlässlich der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz 22 Opt-Out-Option Bezahlkarte 0 15:30 26 Steuerkriminalität den Kampf ansagen 30 15:30 28 Für faire Strompreise und effiziente Netznutzung: Reform der deutsch-lu- 30 16:00 xemburgischen Stromgebotszone voranbringen 31 Verlässlichkeit statt Vertrauensbruch – Zusagen beim Ganztagsausbau 30 16:30 einhalten 34 Gemeinsam Verantwortung für den Tierschutz übernehmen 30 17:00 Freitag, 28. August 2026 45 Drohnenabwehr stärker vorantreiben – maritime und kritische Infra- 30 10:00 struktur wirksam schützen 38+63 Gemeinsame Beratung 30 10:30 a) Zukunft der Bäderbahn jetzt absichern! b) Sechster Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP 2027 bis 2031) 44 Steuerliche Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe ein- 30 11:00 führen 35+65 Gemeinsame Beratung 30 11:30 a) Von Tischtennisplatte bis Bolzplatz – freie Sportmöglichkeiten in Schleswig-Holstein digital sichtbar machen b) Evaluation des Gesetzes zur Förderung des Sports im Land Schleswig- Holstein (SportFG SH) vom 7. März 2022 14 36 Bundesratsinitiative zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts 30 12:00 37 Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrü- 30 12:30 ckgriff konsequent stärken 47 Freiheit schützen – Hass bekämpfen – Vielfalt verteidigen: Konsequenzen 30 13:00 aus dem Anschlag auf den CSD in Berlin 60 Verfassungsschutzbericht 2025 30 13:30Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/): TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde Schleswig-Holstein 5+9 Gesetzentwürfe zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulie- rung des Glücksspielwesens in Deutschland 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 10 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung und Änderungen des Krebsregistergesetzes 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher und anderer Vorschriften 15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Schleswig-Holstein 19 Entwurf eines Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Schleswig-Holstein und den Schutz von Verschlusssachen 30 Bericht über den Umweltzustand der Schlei 32 Einwilligung in den Ankauf von Waldgrundstücken durch die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR 46 Schriftlicher Bericht zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 48 Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen 49 Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule 50 Bericht Landesarchiv 51 Effiziente datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung sicherstellen 53 Sicheren und kompetenten Umgang mit sozialen Medien stärken 54 Tätigkeitsbericht 2024 der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 55 Bekämpfung von Kinderpornographie zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit machen 56 Gemeinsame Beratung a) Vision Zero voranbringen – Mehr Verkehrssicherheit für Schleswig-Holstein b) Ein Verkehrssicherheitsprogramm für Schleswig-Holstein 57 Stärkung der Rahmenbedingungen für eine resiliente Arzneimittelversorgung in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa 59 Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seeli- sches Wohl – Landeskinderschutzbericht Schleswig-Holstein gem. § 14 KiSchG SH 61 Bericht zu verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen gemäß § 186b Absatz 2 des 15 Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2024Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 25 Für mehr Transparenz, Verantwortung und eine wirksame Aufsicht über Medienintermediäre und sehr große Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten 29 Gemeinsam mit den norddeutschen Ländern die Erbschaftsteuer weiterentwickeln 33 Schleswig-Holstein braucht eine wirksame Strategie gegen Mobbing an Schulen 39 Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiieren 40 Task Force EU-Fördermittel 41 LeA.SH auf den Prüfstand stellen – Lernstandserhebungen wissenschaftlich evaluieren 42 Lehren aus Cyberangriffen systematisch nutzen – Einrichtung eines nationalen Cyber Incident Review Boards prüfen 52 Für eine gute Schulentwicklung an der Westküste 64 Bericht zur Situation und Arbeit der Familienzentren in Schleswig-Holstein