Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Catharina Nies zum Gleichstellungsgesetz
Presseinformation Nr. 26.244 26.08.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 16 – Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Dazu sagt die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:Die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gehört zu den größten gleichstellungspolitischen Schritten der letzten Jahre Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen, jedes Kind – egal welchen Geschlechts – sollte in diesem Land mit dem Gefühl aufwachsen alles werden und alles erreichen zu können, was es möchte. Das habe ich im März 2024 gesagt, als der Prozess zum Gleichstellungsgesetz gestartet ist und ich halte daran fest. Um das zu schaffen, brauchen wir auch eine moderne Verwaltung, die Vorbild ist in der Repräsentanz von Frauen. In weiten Teilen der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein wird Gleichberechtigung gelebt, keine Frage. Wir haben eine starke Gleichstellungsarbeit vor Ort in den Kommunen, an unseren Hochschulen, in den Ministerien, den nachgeordneten Behörden und überall dort, wo Personal im öffentlichen Dienst tätig ist. Und dafür bedanke ich mich ausdrücklich! Aber zur Wahrheit gehört auch, dass das nicht ausreicht und die strukturelle Diskriminierung von Frauen in unserem Land an vielen Stellen fortbesteht- auf dem Arbeitsmarkt, in Lohnfragen, in Führungspositionen, in der Carearbeit, in der Forschung - und dass sie bis ins hohe Alter fortschreitet und sich in Form einer Rentenlücke und Altersarmut als systematische Benachteiligung älterer Frauen offenbart. Über 20 Prozent der Frauen über 65 Jahre in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Wir müssen deshalb konsequent in strukturelle Gleichstellung investieren und nicht nachlassen. Und dazu gehört ein modernes Gleichstellungsgesetz. Dazu gehört aber auch, wenn ich ganz kurz in Richtung Berlin blicken darf, dass die finanziellen Auswirkungen von bundespolitischen Maßnahmen auf Frauen und ihre Lebenssituation ehrlich analysiert werden müssen. Und wenn Kürzungspakete einer Bundesregierung in erster Linie Bereiche betreffen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, dann geht das einfach nicht. Es sind vor allem Frauen, die von den geplanten Streichungen beim Unterhaltsvorschuss betroffen sein werden. 85 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Es sind vor allem Frauen, die von den Kürzungen der Elterngeldmonate betroffen sein werden und auch bei der Pflegereform werden von Kürzungen bei den pflegenden Angehörigen in erster Linie Frauen benachteiligt. An solchen Paketen erkennen wir wieder einmal, wie wichtig es ist, dass an einem Regierungstisch 50 Prozent Frauen sitzen. Und bevor die SPD sich jetzt zurücklehnt: ich adressiere das ganz klar auch an den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Was sollen denn diese Kürzungsvorgaben für das Bundesfrauen– und Familienministerium? Das ist doch das Gegenteil von Gender-Budgeting. Solche Aktionen konterkarieren an vielen Stellen unsere Bemühungen auf Landesebene. Kommen wir zurück zum Landesgesetz: Wir hören eben auch Kritik am Gesetz von 1994 und seiner Wirkungsmacht: dass es folgenlos ist, wenn Widersprüche von Gleichstellungsbeauftragten nicht umgesetzt werden, dass nicht gesichert ist, dass Gleichstellungsbeauftragte in allen gleichstellungsrelevanten Verfahren beteiligt werden. Das Klagerecht ist ein folgerichtiger Schritt. Damit Rechte und Aufgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im Zweifel auch durchgesetzt werden können. Wir geben den Gleichstellungsbeauftragten künftig die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wenn ihre Beanstandungen nicht umgesetzt werden und gegen Vorgaben dieses Gesetzes verstoßen wurde. Es geht uns um eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, eine höhere Verbindlichkeit von Vorgaben und eine bessere Durchsetzbarkeit der Regeln. Dieses Gesetzespaket, kombiniert mit den hochschulgesetzlichen Änderungen, ist angesichts aktueller Entwicklungen enorm wichtig. Denn wir stärken unsere Gleichstellungsbeauftragten, während sie an anderen Orten in Deutschland in Frage gestellt werden. Wir stehen kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Die dortige gesichert rechtsextreme AfD hält Gleichstellungsbeauftragte in Land und Kommunen für, wie sie es nennt, „Sonderbeauftragte“, die abgeschafft werden sollen. Erst vor wenigen Wochen hat die Bundestagsfraktion der AfD im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von profamilia gestellt. Und ich erinnere an die unsägliche Rede einer AfD- Abgeordneten im Sächsischen Landtag gegen das Recht auf Vertrauliche Spurensicherung nach einer Vergewaltigung. All diese Vorstöße der AfD zeigen ihr antifeministisches Weltbild und sind Angriffe auf eine gleichgestellte Gesellschaft, in der Frauen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können und ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz haben. Und ich möchte es ganz klar sagen: Weder sind gleichstellungsfördernde Instrumente überflüssig noch „sonder-gedöns“, noch einfach nur Bürokratie. Gleichstellungsbeauftragte gehören zur Grundinfrastruktur eines demokratisch verfassten Staates. Sie sind unverzichtbar und Teil unserer demokratischen Resilienz. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! *** Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de