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Sophia Schiebe zu Top 16: Für echte Gleichstellung ist noch viel zu tun
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 26.August 2026Sophia Schiebe Für echte Gleichstellung ist noch viel zu tun TOP 16: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein (Drs. 20/4709)Wenn wir heute über den Entwurf zur Neufassung des Gleichstellungsgesetzes sprechen, dann möchte ich mit einer Frau beginnen, ohne die wir über dieses Gesetz heute wahrscheinlich anders oder vielleicht auch gar nicht sprechen würden: Gisela Böhrk. 1988 wurde Gisela Böhrk die erste Frauenministerin Schleswig-Holsteins. Die erste überhaupt. Ich war damals noch nicht einmal geboren. Aber ich habe das große Glück, mit ihr heute sehr verbunden zu sein. Und deshalb weiß ich auch aus vielen persönlichen Gesprächen, wie viel Kampf in alldem steckt, was wir heute als Errungenschaften der Gleichstellungspolitik betrachten. Denn Gisela Böhrk hat sich nie damit zufrieden gegeben, dass Gleichberechtigung im Grundgesetz steht. Sie wollte, dass sie im Alltag von Frauen ankommt. Und dafür musste sie kämpfen: für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, für Frauenhäuser und Beratungsstellen, im Kampf gegen Gewalt an Frauen und eben auch für ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst. Gisela Böhrk ist dabei immer wieder auf Widerstand gestoßen. Sie musste ihre Gleichstellungspolitik verteidigen und Auseinandersetzungen wurden mehrmals vor Gericht ausgetragen. Sie hat trotzdem weitergemacht. Dieser Blick zurück lohnt sich gerade in einem Jahr, in dem wir 80 Jahre Schleswig-Holstein feiern. 1994, also vor über 30 Jahren, trat das erste Gleichstellungsgesetz unseres Landes dann in Kraft – ein Meilenstein. Jedoch kein Schlusspunkt. Gesellschaftlich hat sich seither vieles bewegt. Doch bei der Gleichstellung selbst reicht das nicht: Wer glaubt, sie sei deshalb erledigt, muss sich nur anschauen, wer heute in Führungspositionen sitzt, wer überwiegend in Teilzeit arbeitet und wer den größten Teil der Sorgearbeit übernimmt. Genau deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Landesregierung das Gleichstellungsgesetz mit diesem Entwurf weiterentwickeln will. 1 Ein wichtiger Punkt im Entwurf sind die Gleichstellungspläne: Sie sollen verbindlicher werden und stärker darauf ausgerichtet sein, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Werden Ziele verfehlt, muss künftig genauer hingeschaut und nachgesteuert werden. Ein Gleichstellungsplan darf kein Papier sein, das mit guten Vorsätzen geschrieben wird und dann in der Schublade verschwindet. Richtig ist auch, dass der Entwurf Familie, Pflege und Beruf zusammendenkt: Teilzeit soll kein Karrierehindernis mehr sein, Führung soll auch in Teilzeit möglich sein. Aber: Wir sollten uns nichts vormachen: Vereinbarkeit entsteht nicht dadurch, dass wir sie in ein Gesetz schreiben. Wenn Kinderbetreuung nicht verlässlich funktioniert oder Führung in Teilzeit zwar theoretisch möglich ist, praktisch aber immer noch als Ausnahme gilt, kann ein gesetzlicher Anspruch nicht genügen. Wir brauchen deshalb auch die entsprechenden Rahmenbedingungen: verlässliche Betreuung, moderne Arbeitszeitmodelle und eine Arbeitskultur, in der Sorgearbeit nicht zur Sackgasse wird. Und solange Frauen den größten Teil davon übernehmen, müssen auch Männer stärker Verantwortung übernehmen. Ich begrüße außerdem, dass der Entwurf die gesellschaftliche Realität von heute abbildet und Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers sowie ohne Geschlechtseintrag berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt die gezielte Förderung von Frauen möglich, wo strukturelle Benachteiligungen bestehen. Und der Entwurf stärkt die Gleichstellungsbeauftragten. Ihre Beteiligungsrechte sollen klarer gefasst werden. Bleibt eine Beanstandung erfolglos, soll künftig auch der Weg zum Verwaltungsgericht möglich sein. Denn wenn wir Gleichstellungsbeauftragten Rechte geben, müssen diese auch mit einer gestärkten Klagebedürfnis durchsetzbar sein. Klar ist aber auch: Was heute vorliegt, ist ein Entwurf – kein fertiges Gesetz. Im weiteren parlamentarischen Verfahren, vor allem in der Anhörung, geht es deshalb vor allem darum, die einzelnen Regelungen zu prüfen und rechtliche Bedenken auszuräumen. Aber die Richtung stimmt. 1994 ging es darum, einem Verfassungsversprechen endlich konkrete Instrumente zu geben. Mehr als 30 Jahre später geht es darum, diese Instrumente an die Realität von heute anzupassen und wirksamer zu machen. Und vielleicht ist das auch der Punkt, an dem sich für mich der Kreis zu Gisela Böhrk wieder schließt. Wer Gisela Böhrk kennt, weiß, dass sie wahrscheinlich die Letzte wäre, die sich zurücklehnen und sagen würde: Jetzt haben wir doch schon genug erreicht. Ich glaube, Gisela Böhrk würde uns eher sagen: Seid stolz auf das Erreichte. Aber bildet euch bloß nicht ein, dass ihr fertig seid. Und genau deshalb ist dieser Entwurf richtig. Gleichstellung ist kein abgeschlossenes Kapitel unserer Geschichte. Sie bleibt ein Auftrag für unsere Zukunft. 2 3