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Jette Waldinger-Thiering: Gleichstellung muss doch auch schneller gehen!
Presseinformation Kiel, den 25.08.2026Es gilt das gesprochene WortJette Waldinger-Thiering TOP 16 Gleichstellungsgesetz Drs. 20/4709„Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch lange nicht zu unserer Zufriedenheit umgesetzt ist.“Das schleswig-holsteinische Landesgleichstellungsgesetz ist im Dezember 1994 in Kraft getreten. Seine Verabschiedung, die eine simple Richtlinie für die Ministerien ablöste, dauerte sechs Jahre. Damals also schon kein einfacher Vorgang und auch heute hinter den Kulissen vermutlich nicht. Für den SSW kann ich sagen: Wir finden viele der geplanten Neuerungen wichtig und zeitgemäß und stehen der Novelle des Gesetzes grundlegend positiv gegenüber. Sie war, so könnte man auch sagen, ehrlich gesagt auch mehr als fällig.Ich mache mir da keine Illusionen, Gleichstellungsfragen werden immer heiß diskutiert und in den Kommentarspalten der sozialen Medien werden sich auch dieses Mal ungeahnt viele selbsternannte Hobbyjuristen wiederfinden. Ich wundere mich immer wieder darüber, dass vor allem Menschen, denen die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen in den letzten Jahrzehnten völlig egal waren, dann laut werden, wenn sie die vermeintliche Benachteiligung von Männern wittern. Für uns als SSW ist klar: Gleichstellung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch lange nicht zu unserer Zufriedenheit umgesetzt ist.Ich sage ”gesamtgesellschaftlich”, weil es viele weitere Strukturen gibt, die konsequent ausgebaut werden müssen, damit auch weit über die Landesbehörden hinaus, merkbare Verbesserungen in Gleichstellungsfragen wirksam werden können. Und das bleiben eben allen voran weiterhin die Bereiche, die wir klassisch als „Sorge-Arbeit“ umschreiben. Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Es lohnt sich immer wieder ein Blick auf die statistischen Unterschiede zwischen der Zeit, die Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden. In Deutschland leisten Frauen im privaten Kontext rund 43 Prozent mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer, wir sprechen daher 2von einem „Gender Care Gap“. An vielen Stellen brauchen wir nicht nur ein „Möglichmachen“, sondern ein generelles gesellschaftliches Umdenken.Unser Landesgleichstellungsgesetz enthielt von Anfang an nicht nur Regelungen für die Ministerien, sondern für alle Landesbehörden, Kreise und Kommunen. Die Ungleichheiten in Chancen und tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst sollte schrittweise behoben werden. Das ist wohlbemerkt nun über 30 Jahre her und wenn wir heute noch sehen können, dass das stellenweise nicht geklappt hat, ist es an der Zeit, gesetzlich nachzuschärfen. Denn wenn der Frauenanteil in der Landesverwaltung bei rund 60 Prozent, im Spitzenamt mit Besoldungsgruppe A16 hingegen nur noch 32,4 Prozent liegt und nur 35,2 Prozent der Referatsleitungen weiblich sind, dann haben wir hier definitiv noch ein Problem.Aus meiner Sicht gibt es daher viele gute neue Punkte in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf. Die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und auf kommunaler Ebene durch vernünftige Arbeitsplätze, Fortbildungen und tatsächlich auch Klagerechte. Eine strategische Gleichstellungsplanung statt der bisherigen Frauenförderpläne. Die stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Sowie mehr Verbindlichkeit bei der Benennung und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, usw. Vor allem aber das Umdenken bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dahingehend, dass vorrangig der Täter den Arbeitsplatz wechseln muss und nicht die Betroffene ist ein Punkt, der sehr gut in meiner Fraktion angekommen ist.Im Ausschuss habe ich trotzdem noch Beratungsbedarf bei einzelnen Punkten und möchte jetzt schon einmal anmerken, dass ich den §29, in dem die Möglichkeit eröffnet wird, die Gleichstellungsbeauftragte bei einer Überrepräsentanz von Frauen nicht mehr frühzeitig zu beteiligen, nicht besonders glücklich finde. Wenn ich es richtig einordne, bestünde für die Gleichstellungsbeauftragte dann auch im §30 kein Recht auf Beanstandung mehr. Das kommt mir weder sinnvoll noch unkompliziert oder irgendwie in einem verschlankenden Sinne entbürokratisierend vor. Ich freue mich auf die Beratung.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/