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Annabell Krämer zu TOP 16 "Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften"
26.08.2026 | GleichstellungAnnabell Krämer zu TOP 16 "Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften" In ihrer Rede zu TOP 16 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gleichstellungsrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Gleichstellung der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:„Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Frauen genauso leistungsfähig, genauso qualifiziert und genauso geeignet für Führungsverantwortung sind wie Männer. Daran sollte im Jahr 2026 eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Und trotzdem sehen wir in der Realität noch immer ein anderes Bild. Frauen unterbrechen ihre berufliche Laufbahn noch immer wesentlich häufiger und länger, wenn Kinder geboren werden. Und diese Unterbrechungen bleiben natürlich nicht folgenlos. Deshalb halte ich es für richtig, dass der Staat dort, wo solche strukturellen Nachteile entstehen, bis zu einem gewissen Grad kompensierend eingreift. Das ist so auch verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber genauso wichtig ist für uns: Am Ende muss die Qualifikation entscheiden. Gleichstellung darf nicht bedeuten, dass jemand allein aufgrund seines Geschlechts bevorzugt wird. Der Gesetzentwurf enthält diverse Neuerungen. Auf einige davon möchte ich hier genauer eingehen. Für eine Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehe ich ehrlicherweise keinen Bedarf. Auch jetzt stehen ihnen bereits Widerspruchs- beziehungsweise Beanstandungsrechte und auch Beteiligungsrechte zu. Die Erweiterung kostet finanzielle Ressourcen und schafft neue Bürokratie – auch für die, ohnehin schon überlasteten, Verwaltungsgerichte.Und wir sollten auch eine grundsätzliche Frage stellen: Wenn Gleichstellung unser Ziel ist, warum schreiben wir die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten eigentlich ausschließlich für Frauen vor? Wir sollten zumindest prüfen, ob nicht auch Männer diese Aufgabe übernehmen können sollten. Insbesondere dort, wo Männer im jeweiligen Bereich deutlich unterrepräsentiert sind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Punkt, bei dem man nachsteuern kann und muss. Insofern teilen wir den Handlungsbedarf, den die Ministerin in diesem Bereich sieht. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten spielen hier ebenso eine Rolle wie Entwicklungsmöglichkeiten in Teilzeit.Aber auch hier müssen wir ehrlich sein: Nicht jede Führungsaufgabe lässt sich beliebig aufteilen. Führung bedeutet Verantwortung. Führung bedeutet Erreichbarkeit, Entscheidungen und Verlässlichkeit. Deshalb muss man bei Führung in Teilzeit genau hinschauen, wo das funktioniert und wo es organisatorisch an Grenzen stößt. Vor allem aber darf die Politik nicht den Fehler machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein über das Recht ändern zu wollen. Denn es wäre auch Aufgabe von Ministerin Touré, die Probleme im Kita-Bereich abzustellen, die zu einer Benachteiligung insbesondere von Frauen im Arbeitsleben führen. Verlässlich geöffnete Kitas wären ein wesentlicher Punkt, damit Frauen Familie und Beruf in Einklang bekommen können. Wenn regelmäßig die Kinderbetreuung nur eingeschränkt stattfindet, dann ist ein Elternteil in der Teilzeitfalle gefangen – und das betrifft noch immer überwiegend Frauen. Hier könnte die Kitaministerin endlich handeln.Das ist der Punkt: Ein Gleichstellungsgesetz kann für den öffentlichen Dienst festlegen, dass Teilzeit möglich sein soll. Es kann festlegen, dass Familienzeiten bei Auswahlverfahren nicht zum Nachteil werden dürfen. Es kann aber keine fehlenden Kita-Plätze ersetzen und keine Kita- Schließtage verhindern. Wirksame Maßnahmen hier würden Frauen, auch weit über den öffentlichen Dienst hinaus, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Wer Frauen wirklich bessere berufliche Chancen eröffnen will, muss auch für eine funktionierende Infrastruktur sorgen.Zuletzt möchte ich noch einen Punkt im Gesetz ausdrücklich unterstützen: den besseren Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hier gibt es für uns keine Relativierung. Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellt und entsprechende arbeits-, personal- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen hat. Das finde ich richtig.Wir Freie Demokraten wollen Gleichstellung nicht als Symbolpolitik, sondern als echte Chancengleichheit. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf im weiteren Verfahren genau prüfen und dort unterstützen, wo er echte Chancen verbessert – aber ebenso deutlich widersprechen, wo neue Bürokratie geschaffen wird, ohne dass dadurch mehr Gleichstellung entsteht.“Sperrfrist Redebeginn!Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. PressesprecherinTel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deFDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de