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Beate Raudies zu Top 17: Landesbedienstete dürfen bei Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug nicht draufzahlen
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 26.August 2026Beate Raudies Landesbedienstete dürfen bei Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug nicht draufzahlen TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drs. 20/4714)In Schleswig-Holstein pendeln täglich viele Menschen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist. Und weil im ländlichen Raum das ÖPNV- Angebot nicht überall, nicht flächendeckend vorhanden ist, weil es in den Randzeiten oft unzureichende oder gar keine Angebote gibt, werden die meisten PendlerInnen noch eine lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein. Insbesondere PendlerInnen, die auf einen PKW angewiesen sind, werden zunehmend mit steigenden Anschaffungs-, Kraftstoff-, und Reparaturkosten konfrontiert. Aber auch im ÖPNV kommt es regelmäßig zu Preiserhöhungen. Wenn der Arbeitsplatz dann erreicht ist, ist manchmal noch eine Dienst-Reise nötig. Nutzt ein Landesbediensteter für so eine Dienstreise sein Privatauto, so steht ihm ein Kostenersatz für diese Fahrt zu, die sogenannte Wegstreckenentschädigung. Vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Sprit- und Energiepreise waren die entsprechenden Entschädigungssätze in 2022 angehoben worden – von zuvor 20 Cent auf 30 Cent je Kilometer für eine einfache Dienstreise sowie von zuvor 30 Cent auf 40 Cent je Kilometer für eine Dienstreise, bei der an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Der große Haken: Diese Anhebung war zeitlich auf ein halbes Jahr befristet. Spritpreise, Lebenshaltungskosten und Inflation sinken aber leider nicht. Entsprechend ist es nur angemessen, die Entschädigungssätze wieder in den Blick zu nehmen. Schließlich sollen unsere Bediensteten nicht auf ihren Fahrtkosten, die sie im Rahmen ihres Dienstes haben, sitzenbleiben. Mit einer rechtlich simplen Änderung können wir hier eine große Wirkung erzielen, indem wir nämlich die Sätze, die in 2022 kurzzeitig galten, unbefristet gewähren. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir hier schnell und unbürokratisch handelten und so unseren Beschäftigten das zukommen ließen, was ihnen zusteht. 1 Wenn Beschäftigte ihre privaten Kraftfahrzeuge einsetzen, um dienstliche, dem Gemeinwohl dienende Aufgaben zu erfüllen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine angemessene Entschädigung gewährt wird. Der Dienstherr darf nicht erwarten, dass die Beschäftigten einfach einen Teil der bei der Dienstausübung entstehenden Kosten selbst tragen. Denn weder aus dem Arbeitsrecht noch aus dem Beamtenrecht lässt sich ohne Weiteres eine Pflicht der Beschäftigten ableiten, zur Erledigung von Dienstgeschäften ihre eigenen Kraftfahrzeuge einzusetzen. Unzureichende Entschädigungen könnten also dazu führen, dass die entsprechende Bereitschaft zur Nutzung des KFZ sinkt – und dass damit die Aufgabenerfüllung gefährdet wird. Davon betroffen könnten z.B. Genehmigungsverfahren, der Gesundheitsschutz, die Lebensmittelüberwachung, Betriebsprüfungen, das Veterinärwesen, Familienhilfen und soziale Betreuungen sowie Aufgaben im Bereich der Polizei und der Justiz bis hin zu Gerichtsverfahren. Und was ist eigentlich mit Fortbildungen? Ein handlungsfähiger Staat braucht qualifiziertes Personal und einen starken Nachwuchs. Es genügt aber nicht, nur neue Stellen auszuweisen, denn schon heute klaffen zwischen dem Stellenplan und der Realität riesige Lücken. Seit Jahren sprechen wir in diesem Haus über die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Und seit Jahren doktern Sie an dem System herum. Auch mit dem neuen Besoldungsgesetz schaffen Sie es nicht, das Ruder herumzureißen. Wir haben viele Möglichkeiten, für unsere Landesbeschäftigten anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit zu schaffen. Für uns als Arbeitgeber ist es auch, aber nicht nur, finanziell von Vorteil, wenn die Beschäftigten ihre Privatfahrzeuge für die Dienstreisen nutzen. Draufzahlen sollten sie dabei nicht. 2