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26.08.26 , 16:19 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 17 "Änderung des Landesbeamtengesetzes"

26.08.2026 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 17 "Änderung des Landesbeamtengesetzes" In ihrer Rede zu TOP 17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Manchmal kommen Anträge hier im Haus auf den Tisch, bei denen man lange überlegen muss, wie man sich dazu verhält. Bei diesem Gesetzentwurf ist das für uns Freie Demokraten ausgesprochen einfach. Denn die Forderung ist nicht neu. Bereits im Jahr 2022 haben FDP, SSW und SPD gemeinsam gefordert, die erhöhte Wegstreckenentschädigung für Beamtinnen und Beamte dauerhaft zu gewähren. Damals war der unmittelbare Anlass die enorme Entwicklung der Energie- und insbesondere der Kraftstoffpreise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Heute beschäftigen uns erneut steigende Energiepreise und erhebliche Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten. Die geopolitische Lage bleibt angespannt und die Kosten für Mobilität sind weiterhin ein Thema. Aber unabhängig von der jeweiligen Entwicklung an der Tankstelle hat sich an dem entscheidenden Grundgedanken seit 2022 nichts geändert: Wenn Beamtinnen und Beamte ihr privates Fahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen, dann müssen die damit verbundenen Kosten auch angemessen erstattet werden. Denn wir reden hier eben nicht über private Fahrten. Wir reden über Fahrten, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit notwendig sind. Und gerade im Flächenland Schleswig-Holstein gibt es viele Bereiche, in denen dienstliche Fahrten notwendig sind.
Natürlich gilt dabei: Wo ein Dienstwagen zur Verfügung steht, ist das private Fahrzeug nicht die erste Wahl. Aber es gibt genügend Dienstreisen, bei denen Beschäftigte auf den eigenen PKW zurückgreifen müssen – und dafür sogar ein erhebliches dienstliches Interesse besteht. Für genau diese Fahrten reden wir heute über eine angemessene Wegstreckenentschädigung.
Das gilt insbesondere für Beschäftigte, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und nicht regelmäßig ein Dienstfahrzeug nutzen können. Und wenn der Dienstherr darauf angewiesen ist, dass Beschäftigte für diese Aufgaben ihr privates Fahrzeug zur Verfügung stellen, dann kann er auf der anderen Seite nicht erwarten, dass sie einen immer größeren Teil der dabei entstehenden Kosten selbst tragen. Das ist keine Frage einer zusätzlichen Vergünstigung für Beamtinnen und Beamte, es ist eine Frage einer angemessenen Erstattung dienstlich veranlasster Kosten. Deshalb halten wir es auch weiterhin für richtig, die Wegstreckenentschädigung bei 30 Cent beziehungsweise bei erheblichem dienstlichem Interesse bei 40 Cent pro Kilometer festzuschreiben.
Eigentlich hätten wir diese Diskussion heute gar nicht erneut führen müssen. Wir waren bereits 2022 der Auffassung, dass die erhöhten Sätze nicht nur vorübergehend gelten sollten. Eine Mehrheit hat sich dafür leider nicht gefunden. Heute – fast vier Jahre später – liegt die gleiche grundsätzliche Frage wieder auf dem Tisch. Und ich finde: Die vergangenen Jahre haben jedenfalls keinen Anlass dafür gegeben, unsere damalige Position zu revidieren. Im Gegenteil: Gerade weil wir von unseren Beschäftigten einen verantwortungsvollen und flexiblen Einsatz erwarten, muss auch der Dienstherr seiner Verantwortung gerecht werden. Wer sein privates Fahrzeug im Interesse des Landes für eine Dienstfahrt einsetzt, sollte dabei nicht unangemessen auf den Kosten sitzenbleiben. Insofern ist es gut, dass das Thema noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Wir haben die dauerhafte Erhöhung 2022 gemeinsam gefordert. Unsere Haltung hat sich seitdem nicht geändert.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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